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Calwer Wochenblatt

Amts und Jntelligeuzblatt fiiv öen Bezirk.

Nro. 23.

Mittwoch 14. April

1852..

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Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

C ci l w.

-(Erinnerung cm die schon auf den 1. März verfallen gewesene Berichts-Er- stattung hinsichtlich der Aendermigcn in dem Bestand der Steuer-Objekte zwi­schen dem 1. März 1851/52).

Diejenigen Schuldheißenämter, wel­che mit diesem Bericht noch im Rück­wand sind, werden ausgcforderr, ihn llmasiklis bis 17. d. M. nun endlich bei WartbotenVerrneidiing zu erstatten.

Den 9. April 1852.

K. Oberamt.

F r o m m.

E a l w.

(Empfehlung der von Fiiianzrath Fel­der in Stuttgart hcranSgegebeiicn Be­schreibung der Württcmbergische» Fa- milicnstiftnngen für Studien- und Ar- inenzwecke).

Die Bemühungen des Füranzraths Faber sind hauptsächlich darauf gerich­tet, durch Veröffentlichung der richtig gestellten Gcschlechtöregistcr der einzel­nen Familienstiskiingen den Zutritt zu dem Slistungsgemiß der Berechtigten im weiteren Kreis zu erleichtern-. Seine Schrift eignet sich daher vorzugsweise für die Bibliotheken der PfarrsteUen,. indem die Ortsgeiftlichcn am ehesten in der Lage seyn werden, junge Leute auf ihnen unbekannte Stipendien auf­merksam zu machen.

Sodann aber werden die bisherigen Bemühungen des Finanzraths Faber und seine umfassendere Bekanntschaft mit dem Gegenstand seine Dienste bei Ordnung der Familicnregister wichtiger Faniilienstifluiigcii, anf deren Herstel­

lung hinznwirken Sache-der Aufsichts­behörden ist, empfehlcnswerth machen.

Aus diesen Gründen würde es nur zweckmäßig seyn, wenn die Fabcr'schc Schrift für die Bibliotheken der Pfarr­stellen da, wo es die örtlichen Stif- tungSmittel nach ihren Zwecken und den Verhältnissen der Stiftung ohne An­stand gestatten, auf Kosten dieser Stif­tungen oder sonstiger örtlicher Fonds angeschafft würden.

Zn Gemäßheit höherer Weisung wer­den die Ortsbehörden hierauf aufmerk­sam gemacht.

Den 19. April 1852.

K. Gern. Oberamt.

Fromm. Fischer.

Floßiuspektion C.almb a ch. (Eröffnung res 1852r Enzscheiterflo- ßes).

Am

Montag derr 3. Mai wird der diesjährige Hciuptscheitcrfloß .ans drr Enz jn Betrieb gcsezt, und zu ^diesem Behuf mit dem Vorstoß einzel­ner entfernt stehender Holzpartieen am .Neubach, Kaltenbach und an der Erreich ^schon am 26. d. M. begonnen wer­den, waö die betreffenden Ortsvorste- hcr rechtzeitig zur Kennt,riß der Lang- holzstößer und Wasserwerksbesizer brin- gerr wollen.

Den 10. April 1852.

K. Floßiuspektion.

S ch l e t t e.

Forstamt Wildberg.

Revier Stammheim. (Holz-Verkauf).

Am

Montag den 19. d. M. kommen im Staatswalv Gaisburg wie- jderholt znm Verkauf:

3 forchene Klvze, 1'/- Klf. bir­kene Scheiter, 4 Klf. dtv. Prü­gel, 78Klf. Radelholzscheiter und 12'/- Klf. dtv. Prügel.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr im Sck'lag ans der Ebene.

Den 8. April 1852.

K. Forstamt.

Bechtner, A.V.

E a l w.

(Gcmeindcwald-Saatschulen).

Die Gemeindebehörden werden aus- gefordert, überall, wo die Forstbehör- den die Anlegung solcher Pflanzungen für Bedürfmß erklären, sie nach deren Anleitung anlcgcn zu lassen und forr- znführen, da ohne dieses Mittel Ver­besserung dcS Zustands der Gemeinde- Waldungen nicht möglich ist.

Den 9. April 1852.

K. Oberamt.

F k o »r m.

E a l w.

(Bekanntmachnng, betreffend die Kirch- wcihfeier in den evangelische» Gemein­den dcS Landes.)

Das K. evangelische Konsistorium hat unterm 16. v. M. irr Betreff des Tages, an welchem von nu» an diese Feier vor sich gehen soll, die nachge- sezte Verfügung erlassene

Indem man sie ans diesem Weg zur Keuntniß der Angehörigen des Bezirks- und der Ortsbehörden bringt, werden- diese für die genaue Einhaltung vcr-- antwortlich gemacht, j Insbesondere wird den Schuld!)«-- ßenämtcrn Tanz-Erlaubiiiß-Ertheilimg! für einen andern, als den auf den 3. Sonntag im Oktober folgenden Tag! untersagt und sich im klebrigen auf dem Erlaß des gcmeiiischaftl. Obere!»US vom 2. Okt. '1851 bezogen.