Calwer Wochenblatt.
Amts- und Jntelligenzblatt für -en Bezirk.
Nro. 56-
Samstag 19. Juli
185 L.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Forstamt Wildberg.
Revier Sckönbronn. (Wiederholter Holwcrkauf).
Nachstehendes Material, auS welchem bei dem Berkaus am 8. d. M. entsprechende Preise nicht erlöst wurden, wird am
Mittwoch den 23. dieses wiederholt -um Berkanf gebracht werde», und zwar:
im Schlag Gemcindsbcrg von Morgens 8'/>r Uhr an:
27 Eichenstämme 15—25^ lang und 9— 16" in der Mitte dick, P, Klf. eichene Scheiter, 3 Kls. dto. Prügel, 162^ Stück dto. Wellen, IO'/- Kls. Nadelholz- schciter, 9^^lj. dto. Prügel, 4 '/, Kls. dto. Rinde, 6 '/^ Klf. dto. ReiSprügcl;
im Schlag Waldeckcr Schloßberg von Nachmittags 2 Uhr an:
54 Eichcnstämme 12—28^ lang und 8 — 15" in der Mitte dick.
' Die OrtSvorstehcr wollen für rechtzeitige Bekanntmachung dieses Verkaufs Sorge tragen.
Den 14. Juli 1851.
K. Forstamt.
Ganzer t.
C a l w.
Die OrtSvorstehcr von Aichelberg, Brcitenbcrg, Gechingcn, Monakam, Ottcnbronn, Schmich und Untcrrci- chcnbach werden an unverweilte Einsendung der heurigen Hundeaufnahmö- listen erinnert.
Den 16. Juli 1851.
K. Obcramt.
Fromm.
E a l w.
Diejenigen OrtSvorstehcr, welche der obcramtlichen Weisung vom 9. v. M. (Wochenblatt Nro. 45) für die neue Hausirordnung und eine Anleitung zu Behandlung des Capital- und Besol- dungSSteuerAusnahmeGeschästs 48 kr. einzüsendcn, noch nicht nachgekommen sind, werden an Befolgung dieser Weisung erinnert.
Den 16. Juli 1851.
K. Obcramt.
From m.
C a l w.
(SteuerErhebung für die ersten 4 Monate des VcrwaltungsjahrS 1851 — 52.)
Mit Hinweisung auf das Gcscz vom 28. Jnnr d. I — Reg.Blatt S. 165— werden die Schuldheißenämter, die OberamtSpflege und die Stcucreinbrin- ger aufgefordert, die Grund-, Gefall-, Gebäude- und Gcwcrbstcuer nach dem Betreffe der einzelnen Orte und einzelnen Contribucntcn im vorangcgan- genen Jahr cinzuzichcn, beziehungsweise von Monat zu Monat abznlie- scrn. '
Wo und soweit Cataster-Aendcrun- gcn auf den 1. April, resp. auf den 1. Juli d. I. Vorkommen, werden die Ansäzc ebenfalls nach den lcztjährigcn Umlagen berechnet.
Tie Steuerumlage für 1851 — 52 unterbleibt bis zu Erscheinung deS Fi- nanzgcsezcö für die Periode 1849—52.
Die indirekten Steuern: die Wirth- schaftS-Abgaben, die Accise und die Hunde-Auflage, so wie die Sporteln sind in der seitherigen Weise nach den bestehenden Normen zu erheben und ab- zulicscrn.
In Absicht auf die Aufnahme der Capital- und Besoldringssteuer ist Verfügung zur Zeit noch ausgcsezt.
Den 17. Juli 1851.
K. Oberamt.
From m.
B r e i t c n b e r g.
(Liegenschafts-Verkauf).
Wegen Angeklagter Schulden wird dem Joh. Georg Henefarth Freitag den 25. Juli Mittags 1 Uhr
auf dem hiesigen RathhauS im Auf- strcich verkauft:
an einem zweistockigten Hause; Die Hälfte an 5 Mrg. in Blatten; Einige Rth. Garten beim Haus;
Wald:
'/s an 2 2/g Mrg. 29,29 Rth.;
-/g an 4'lg Mrg. 21,33 Rth.;
-/s an 32 /z Mrg. 42,33 Rth.;
-js an 32 /g Mrg. 42,33 Rth.
Um die Bekanntmachung werden die Herren OrtSvorstehcr gebeten.
Den 15. Juli 1851.
Gemeinderath.
/ Calw.
Man sieht sich zu Wiederholung der frühem Anordnung veranlaßt, daß fremden, der hiesigen Gemeinde nicht an- gchörigen Personen, sowohl männlichen als weiblichen Geschlechts, als: Dienstboten, Handwerksgesellen, Taglöhner, Fabrikarbeiter, nur alsdann der Aufenthalt in hiesiger Stadt erlaubt wird, wenn sie sich durch Hcimathscheine und sonstige obrigkeitliche Zeugnisse über ihre Persönlichkeit, Besiz eines Heimath- reckts, auözuweiscn vermögen.
Diejenigen Einwohner, welche dergleichen Personen in Dienst nehmen, oder bei sich zur Arbeit anstelle», haben hievon innerhalb der nächsten 8 Tage bei Vermeidung einer Strafe von 3 fl. 15 kr. dem Stadtschuldheißenaml