ochenblatt.
Amts nn- JnteMgenzblatt für -en Bezirk.
Nro. 46-
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
C a l w.
(Liegcnsck'aftSVcrkauf). i
AuS der VerlassensckaftSmassc dcr Ehefrau dcS Johannes dli^ding, Tuchmachers dahier, kommt am nächsten Montag den 23. d. M.
Nachmittags 2 Uhr auf dcr Kanzlei dcr Unterzeichneten Stelle zum leztenmal in Aufstreich:
Eine zweistöckige Behausung an der Altlmrgcr Straße
Ein Keller mit Uebcrgcbäu gegenüber dem HauS. Anschlag 800 fl Angckauft für 525 fl.
1 M. 3 V. Baum- und Grasgar- teu beim Haus. Anschlag 600 fl. Angckauft für 850 fl.
1 V. Il '/s R. Wiesen in Ziegelwiesen. Anschlag 170 fl. Angckauft für 150 fl.
Den 18. Juni 1851.
K. Gcrichtsnotariat.
Ass. Ritter.
C a l w.
Zum Zweck dcr Verthcilung des Reinertrags der SkortationSstrafen haben die Gemeinderäthe das Verzcich- niß dcr auf die Erhaltung unehelicher Kinder von öffentlichen Kaffen aufge- wcndctcn Kosten vom 1. Juli 1850 bis 30. Juni 1851 in doppelter Ausfertigung längstens bis 12. Juli d.J. an die hiesige Amtspflege einzusenden. In dieses Vcrznchniß ist nur der Aufwand bis zum 14. Lebensjahr aufzu- iiehmen.
Hinsichtlich derjenigen Gemeinden, von welchen ein Verzcichniß bis 12. Jul, nicht kinkommt, wird angenom
Samstag 21. Juni
1651.
men, daß während jener Zeit keine derartige Kosten voigekouimen seien. Den 18. Juni 1851.
K. Obcramt. Fromm.
Calw.
Die Schuldheißeiiämtcr haben denjenigen Amtsuntergcbenen, welche Jn- validcngchalte genießen, aufzugcbcn, sich zum Zweck dcr Abrechnung von 1850—51 am
Montag den 30. Juni Vormittags
bei der AmtSpftege persönlich ciuzusiirden. Jeder hat daS vorgcschriebene schuldheißenamtliche Zeugniß (Wochenblatt von 1845 Nro. 45) mitzubringen.
Den 18. Juni 1851.
K. Obedamt.
From m.
Calw.
(Strafcrkenntnisse gcgcnMilitärpcrso- nen). In Folge NegierungsErlaffcs vom 17. d. M. wird den Gemeindebehörden die noch in Kraft stehende Vorschrift dcr Königl. Verordnung vom 27. Fcb. 1815 Ziffer 1 Lit. e. zweiter Absaz, wornach von allen gegen Mititärpersoncn ergangenen Straf- crkcnnüiissen sogleich nach Eintritt der Rechtskraft den CommandoBehörden Abschriften mitzutheilcn sind, in Erinnerung gebracht.
Den 20. Juni 1851.
K. Obcramt.
Act. Eiscnbach, g. St.V.
Calw.
(TodeSscheine).
Das K. Ministerium dcr auöwärti- gen Angelegenheiten hat den Wunsch
ausgesprochen, daß die TodeSscheine dcr im diesseitigen Staat sterbenden Angehörigen des Großhcrzogthnms Hessen von dcnBczirkSpolizei-Aemtcrndem Ministerium des Innern vorgelegt und von diesem dem Ministerium dcr auswärtigen Angelegenheiten zur Mittheilung an die Großherzogl. Hessische Regierung übergeben werden.
Nachdem das K. Ministerium des Innern diesem Wunsche entsprochen hat, so werden in Gemäßheit Regier.Erias- scs vom 17. d. Mts. die Pfarr- und Schuldhcißenämter dahin beschieden, daß künftig die TodeSscheine dcr in ! Württemberg sterbenden Angehörigen des GroßhcrzogthumS Hessen mit bezirksamtlicher Beglaubigung versehen an das Ministerium des Innern zur Weiterbeförderung einzusenden sehen.
Da sodann nach einer Mitthcilung des K. Ministeriums dcr auswärtigen Angelegenheiten die in Betreff der Angehörigen von Frankreich ergangene gleiche Verfügung vom 23.Merz 1836 theilweise nicht mehr beachtet zu werden scheint, so wird dieselbe denLokal- behördcn bei diesem Anlaß in Erinnerung gebracht.
Den 20. Juni 1851.
K. Oberamt.
Act. Ei send ach, g. St.V.
O b e r k o l l b a ch.
In Beziehung dcr rückständigen Holz- geldSrcste ans K. Kameralamt Hirsau wird am
Freitag den 27. Juni d. I.
1 Mrg. 1 Vrtl. Heugras Morgens 7 Uhr
auf hiesigem RathhauS im Erekutions- weg gegen baare Bezahlung zum Verkauf gebracht.