ochenblatt.

Amts nn- JnteMgenzblatt für -en Bezirk.

Nro. 46-

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

C a l w.

(Liegcnsck'aftSVcrkauf). i

AuS der VerlassensckaftSmassc dcr Ehefrau dcS Johannes dli^ding, Tuch­machers dahier, kommt am nächsten Montag den 23. d. M.

Nachmittags 2 Uhr auf dcr Kanzlei dcr Unterzeichneten Stelle zum leztenmal in Aufstreich:

Eine zweistöckige Behausung an der Altlmrgcr Straße

Ein Keller mit Uebcrgcbäu gegen­über dem HauS. Anschlag 800 fl Angckauft für 525 fl.

1 M. 3 V. Baum- und Grasgar- teu beim Haus. Anschlag 600 fl. Angckauft für 850 fl.

1 V. Il '/s R. Wiesen in Ziegel­wiesen. Anschlag 170 fl. An­gckauft für 150 fl.

Den 18. Juni 1851.

K. Gcrichtsnotariat.

Ass. Ritter.

C a l w.

Zum Zweck dcr Verthcilung des Reinertrags der SkortationSstrafen ha­ben die Gemeinderäthe das Verzcich- niß dcr auf die Erhaltung unehelicher Kinder von öffentlichen Kaffen aufge- wcndctcn Kosten vom 1. Juli 1850 bis 30. Juni 1851 in doppelter Aus­fertigung längstens bis 12. Juli d.J. an die hiesige Amtspflege einzusenden. In dieses Vcrznchniß ist nur der Auf­wand bis zum 14. Lebensjahr aufzu- iiehmen.

Hinsichtlich derjenigen Gemeinden, von welchen ein Verzcichniß bis 12. Jul, nicht kinkommt, wird angenom­

Samstag 21. Juni

1651.

men, daß während jener Zeit keine derartige Kosten voigekouimen seien. Den 18. Juni 1851.

K. Obcramt. Fromm.

Calw.

Die Schuldheißeiiämtcr haben den­jenigen Amtsuntergcbenen, welche Jn- validcngchalte genießen, aufzugcbcn, sich zum Zweck dcr Abrechnung von 185051 am

Montag den 30. Juni Vormittags

bei der AmtSpftege persönlich ciuzusiir­den. Jeder hat daS vorgcschriebene schuldheißenamtliche Zeugniß (Wochen­blatt von 1845 Nro. 45) mitzubringen.

Den 18. Juni 1851.

K. Obedamt.

From m.

Calw.

(Strafcrkenntnisse gcgcnMilitärpcrso- nen). In Folge NegierungsErlaffcs vom 17. d. M. wird den Gemeinde­behörden die noch in Kraft stehende Vorschrift dcr Königl. Verordnung vom 27. Fcb. 1815 Ziffer 1 Lit. e. zweiter Absaz, wornach von allen ge­gen Mititärpersoncn ergangenen Straf- crkcnnüiissen sogleich nach Eintritt der Rechtskraft den CommandoBehörden Abschriften mitzutheilcn sind, in Erin­nerung gebracht.

Den 20. Juni 1851.

K. Obcramt.

Act. Eiscnbach, g. St.V.

Calw.

(TodeSscheine).

Das K. Ministerium dcr auöwärti- gen Angelegenheiten hat den Wunsch

ausgesprochen, daß die TodeSscheine dcr im diesseitigen Staat sterbenden Angehörigen des Großhcrzogthnms Hes­sen von dcnBczirkSpolizei-Aemtcrndem Ministerium des Innern vorgelegt und von diesem dem Ministerium dcr aus­wärtigen Angelegenheiten zur Mitthei­lung an die Großherzogl. Hessische Re­gierung übergeben werden.

Nachdem das K. Ministerium des Innern diesem Wunsche entsprochen hat, so werden in Gemäßheit Regier.Erias- scs vom 17. d. Mts. die Pfarr- und Schuldhcißenämter dahin beschieden, daß künftig die TodeSscheine dcr in ! Württemberg sterbenden Angehörigen des GroßhcrzogthumS Hessen mit be­zirksamtlicher Beglaubigung versehen an das Ministerium des Innern zur Weiterbeförderung einzusenden sehen.

Da sodann nach einer Mitthcilung des K. Ministeriums dcr auswärti­gen Angelegenheiten die in Betreff der Angehörigen von Frankreich ergangene gleiche Verfügung vom 23.Merz 1836 theilweise nicht mehr beachtet zu wer­den scheint, so wird dieselbe denLokal- behördcn bei diesem Anlaß in Erinne­rung gebracht.

Den 20. Juni 1851.

K. Oberamt.

Act. Ei send ach, g. St.V.

O b e r k o l l b a ch.

In Beziehung dcr rückständigen Holz- geldSrcste ans K. Kameralamt Hirsau wird am

Freitag den 27. Juni d. I.

1 Mrg. 1 Vrtl. Heugras Morgens 7 Uhr

auf hiesigem RathhauS im Erekutions- weg gegen baare Bezahlung zum Ver­kauf gebracht.