Calwer

ochenvlatt.

Amts- nnö JntelligeNZblatt für Herr Bezirk.

'Nr». 62. Mittwoch 7- August 1850.

Amtliche Verordnungen und, Bekanntmachungen.

Oberamtsgericht Calw.

(Gläubiger-Aufruf).

In nachgenannter Gantsache wird die Schulveuliquidatwn zu der bezeich- ueten Zeit vvrgeuommcn werden.

Mau fordert die Gläubiger unter Verweisung auf die im schwäbischen Merkur erscheinende weitere Bekannt­machung hiemit auf, ihre Ansprüche gehörig anzunreldeu.

Jakob Binder, Fuhrmann von Stamm- heinr,

Freitag den 13. September d. I.

Vormittags 8 Uhr zu Stammhcim.

Den 29. Juli 1850.

K. ObcramtSgen'cht.

E b c n s p e r g e r.

C a l w.

(Auffordcruug zur Anmeldung der auf Zehenten hastenden Rechte).

Für die Markungen Altburg, Dach­tel, Deckcupfroun, LicbelSbcrg, Mar- tinömooS, Obcrhaugstätt, Obcrrci- chcnbach, Schruieh, Würzbach,-Alzen­berg und Ober,red ist die Zchcntcn- ablösung angemeldet. In Gemäß­heit dcS Art. dcS Gcsezcö vom 17. Jriui 1819 werden daher die In­haber von Rechten, welche auf dm Ze­henten dieser Markungen ruhen, aus- gefordert, ihre Ansprüche an daö Ab- lösuirgskapital binnen neunzig Tagen hier anzumelden, und uachzuweisen, widrigenfalls sie, sofern sich darüber nicht Einträge in den öffentlichen Bü­chern finden sollten, mit denselben nach Art. 22 besagten Gesezeö an die Ze-

hentbercchtigten verwiesen werden müß­ten. .

Den 6. August 1850.

K. Oberamt.

F r o »r m.

C a l w.

(An die Schuldhcißenämtcr).

Mit Beziehung aus den obcramtli- chen Erlaß vom 26. Juli Calwcr Wo­chenblatt Rio. 60 werden die Schuld- heißenämter derjenigen Gemeinden, wel­che die Steuern monatlich zu liefern haben und welche nun an der lausen­den Steuer auf 1850 51 eine mo­natliche Rate schuldig sind, dringend ersucht, solche Einleitungen zu treffen, daß solche längskUrs bis Samstag den 17. August abgetragen werde, da sonst die Amtspflege bei Erschöpfung ihres Betriebskapitals dem K. Oberamt An­zeige machen müßte.

Den 5. August 1850.

Obcramtspflege.

B n r t e r s a ck.

W i l d b e r g.

(Eicheuverkauf).

Der in Nro. 56 dieses Blattes auf den 25. Juli ausgeschriebene Eichen- vcrkauf ist ganz ungenügend ausgefal­len, weßhalb ein Wiederverkauf auf den 21. ,d. M. festgesezt ist.

Die Stadtpflege.

C a l w.

(Jagd-Berpachtung).

Das Jagd-Recht aus hiesiger Mar­kung ist an Johann Georg Stauden- dennraier, Jpser und Wilhelm Reichert, Müller verpachtet. Die von ihnen angenommenen MitAuSübcr sind: Lo­renz Staudenmaier, Waldhoruwirth Häring, Kaufmann Bergnenheuse, s

Schlosser Vciel, Schreiner Raich, Schlos­ser Raich, Theodor Feldweg und B. Thudium.

Außer diesen darf Niemand jagen bei Strafe. Ebenso wird das Hcrum- laufen Anderer in Wald und Feld mit SchießGewchrcn schon um der Sicher­heit willen unter StrasAndrohung ver­boten. Die Pächter sind angewiesen. Unberechtigte und Unberufene, welche cntgegcnhandcln, zur Anzeige zu brin­gen.

Im Uebrigcn ist den Pächtern ver­boten, auf dem Felde zu jagen, so lange die Früchte stehen, damit Nie­mand an seinem Eigcnthrim Schaden leide.

Den 2. August 1850.

Stadtschuldheißenamt.

Schuldt.

T e i n a ch.

(Liegenschaftsverkauf).

Der Wittwe des Jung Lotterie muß wegen HilsSvollstreekuug ihre Liegen­schaft im Erekutionöwege verkauft wer­den. Die Liegenschaft besteht in:

Der Hälfte an einer zweistockigten Behausung sammt eingerichteter Mcgig im hintern Thal zwischen Georg Schrägle und Löffler; ferner:

2 Vrtl. Baufcld auf Zavelsteiner Markung;

1 Lrtl. Baufcld allda.

Die VerkausöVcrhandluilg findet am Freitag den 6. September Morgens 8 Uhr auf hiesigem RathhauS statt.

Den 2. August 1850.

Schuldhcißenamt.

A.V. Kost.

T e i n a ch.

Dem hiesigen Bürger und Taglöh-