Calwer
ochenvlatt.
Amts- nnö JntelligeNZblatt für Herr Bezirk.
'Nr». 62. Mittwoch 7- August 1850.
Amtliche Verordnungen und, Bekanntmachungen.
Oberamtsgericht Calw.
(Gläubiger-Aufruf).
In nachgenannter Gantsache wird die Schulveuliquidatwn zu der bezeich- ueten Zeit vvrgeuommcn werden.
Mau fordert die Gläubiger unter Verweisung auf die im schwäbischen Merkur erscheinende weitere Bekanntmachung hiemit auf, ihre Ansprüche gehörig anzunreldeu.
Jakob Binder, Fuhrmann von Stamm- heinr,
Freitag den 13. September d. I.
Vormittags 8 Uhr zu Stammhcim.
Den 29. Juli 1850.
K. ObcramtSgen'cht.
E b c n s p e r g e r.
C a l w.
(Auffordcruug zur Anmeldung der auf Zehenten hastenden Rechte).
Für die Markungen Altburg, Dachtel, Deckcupfroun, LicbelSbcrg, Mar- tinömooS, Obcrhaugstätt, Obcrrci- chcnbach, Schruieh, Würzbach,-Alzenberg und Ober,red ist die Zchcntcn- ablösung angemeldet. In Gemäßheit dcS Art. dcS Gcsezcö vom 17. Jriui 1819 werden daher die Inhaber von Rechten, welche auf dm Zehenten dieser Markungen ruhen, aus- gefordert, ihre Ansprüche an daö Ab- lösuirgskapital binnen neunzig Tagen hier anzumelden, und uachzuweisen, widrigenfalls sie, sofern sich darüber nicht Einträge in den öffentlichen Büchern finden sollten, mit denselben nach Art. 22 besagten Gesezeö an die Ze-
hentbercchtigten verwiesen werden müßten. .
Den 6. August 1850.
K. Oberamt.
F r o »r m.
C a l w.
(An die Schuldhcißenämtcr).
Mit Beziehung aus den obcramtli- chen Erlaß vom 26. Juli Calwcr Wochenblatt Rio. 60 werden die Schuld- heißenämter derjenigen Gemeinden, welche die Steuern monatlich zu liefern haben und welche nun an der lausenden Steuer auf 1850 — 51 eine monatliche Rate schuldig sind, dringend ersucht, solche Einleitungen zu treffen, daß solche längskUrs bis Samstag den 17. August abgetragen werde, da sonst die Amtspflege bei Erschöpfung ihres Betriebskapitals dem K. Oberamt Anzeige machen müßte.
Den 5. August 1850.
Obcramtspflege.
B n r t e r s a ck.
W i l d b e r g.
(Eicheuverkauf).
Der in Nro. 56 dieses Blattes auf den 25. Juli ausgeschriebene Eichen- vcrkauf ist ganz ungenügend ausgefallen, weßhalb ein Wiederverkauf auf den 21. ,d. M. festgesezt ist.
Die Stadtpflege.
C a l w.
(Jagd-Berpachtung).
Das Jagd-Recht aus hiesiger Markung ist an Johann Georg Stauden- dennraier, Jpser und Wilhelm Reichert, Müller verpachtet. Die von ihnen angenommenen MitAuSübcr sind: Lorenz Staudenmaier, Waldhoruwirth Häring, Kaufmann Bergnenheuse, s
Schlosser Vciel, Schreiner Raich, Schlosser Raich, Theodor Feldweg und B. Thudium.
Außer diesen darf Niemand jagen bei Strafe. Ebenso wird das Hcrum- laufen Anderer in Wald und Feld mit SchießGewchrcn schon um der Sicherheit willen unter StrasAndrohung verboten. Die Pächter sind angewiesen. Unberechtigte und Unberufene, welche cntgegcnhandcln, zur Anzeige zu bringen.
Im Uebrigcn ist den Pächtern verboten, auf dem Felde zu jagen, so lange die Früchte stehen, damit Niemand an seinem Eigcnthrim Schaden leide.
Den 2. August 1850.
Stadtschuldheißenamt.
Schuldt.
T e i n a ch.
(Liegenschaftsverkauf).
Der Wittwe des Jung Lotterie muß wegen HilsSvollstreekuug ihre Liegenschaft im Erekutionöwege verkauft werden. Die Liegenschaft besteht in:
Der Hälfte an einer zweistockigten Behausung sammt eingerichteter Mcgig im hintern Thal zwischen Georg Schrägle und Löffler; ferner:
2 Vrtl. Baufcld auf Zavelsteiner Markung;
1 Lrtl. Baufcld allda.
Die VerkausöVcrhandluilg findet am Freitag den 6. September Morgens 8 Uhr auf hiesigem RathhauS statt.
Den 2. August 1850.
Schuldhcißenamt.
A.V. Kost.
T e i n a ch.
Dem hiesigen Bürger und Taglöh-