Amts- und Anzeigeblatt für den Gberamtsbezirk Lalw. 8). Jahrgang.

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Erscheinungsweise: 6mal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im Oberamts- tezirr Talw für die einspaltige Borgiszeile 10 Pfg.. außerhalb desselben 12 Pfg., Reklamen 25 Pfg. Schluß für Jnferatannahme 10 Uhr vormittags. Telefon 9.

DsnnerLtag, den 6. Angnst 1-14.

Bezugspreis: In der Stadt mit Trägerlohn Mk. 1.25 vierteljährlich, Post­bezugspreis sür den OrtS- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.20, im Fernverkehr Mk. '1.30. Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg., in Bayern und Reich 42 Pfg.

Amtliche Bekanntmachungen.

K. Oberamt Calw.

Das im Calwer Ta-gblatt Nr. 179 bekannt gegebene

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des von Herrn Oberstleutnant von Hoff befehligten Reservebataillons findet erst

am Samstag, den 8. August ds. Is., statt.

Die Herren Ortsvorsteher von Calw, Stamm­heim, Gechingen, Althengstelt und Hirsau werden er­sucht, Vorstehendes alsbald mit dem Anfügen orts­üblich bekannt zu geben, daß das Schieggelände durch Posten abgesperrt werde und daß deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten sei.

Den 5. August 1914.

Reg.-Rat Binder.

K. Oberamt Calw.

MmtniWug rar. nmvahre Gerichte.

Die abenteuerlichsten Gerüchte über Spionage, Brunnenvergiftung usw. gehen im Bezirk um. Wenn­schon es bei dem gegenwärtigen Kriegszustand er­forderlich ist, daß das Publikum auf alle verdächtigen Persönlichkeiten und jedes verdächtige Gebühren seine schärfste Aufmerksamkeit richtet und alsbald eine An­zeige oder Festnahme durch die zuständigen Polizei­oder Militärorgane veranlaßt, so sollte doch bei Wei­tergabe von Privat-Mitteilungen größere Besonnen­heit, Ruhe und Wahrheitsliebe betätigt, zweck­mäßigerweise aber das Ergebnis der Untersuchung abgewartet werden.

Fch verweise daher auf Art. 7 Ziffer 1 des Po- lizei-Straf-Ges., wonach jede Person, welche durch er­dichtete Ausstreuungen Besorgnisse unter dem Publi­kum wissentlich Hervorrust oder verbreitet, Zusam­menlauf veranlaßt, die Obrigkeit oder bewaffnete Macht in Bewegung setzt, mit Geld bis zu 150 Mark oder mit Hast bestraft wird.

Den 5. August 1914.

Regierungsrat: Binder.

Rilhilse bei bei Ernte-Arbeiten.

Die Ernte steht in vielen Landesgegenden un­mittelbar bevor, vielfach ist sie in vollem Gange. Da­mit die Ernährung unserer Bevölkerung sicher ge­stellt wird, muß Vorsorge sür die rechtzeitige Ein­bringung des Erntesegens getroffen werden. Da durch die Einberufung einer großen Zahl von in der Landwirtschaft tätigen Männern es vielfach an aus­reichenden Arbeitskräften für die Erntearboiten fehlt, wird an Arbeiter und Arbeiterinnen, welche in Städten, Jndustrieorten u. s. f. entbehrlich sind, die Bitte gerichtet, sich für die Miwirkung bei den Ernte-Arbeiten zur Verfügung zu stellen und sich bei den Arbeitsämtern und den Arbeitsnachweisen der Wanderarbeitsstätten zu melden.

Bei der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft haben sich bereits Männer aus verschiedenen Berufs- ftänden, welche Beruf und Amt nicht in der Stadt festhält, sowie Mitglieder von Jugendvereinigungen und Verbänden zur Mitwirkung bei den Ernte- arbeiten angeboten. Weitere derartige Angebote find erwünscht. Sie werden, soweit sie nicht unmittelbar beim nächsten Arbeitsamt erfolgen, von der Zentral­stelle an das Arbeitsamt Stuttgart weiteraegeben werden.

Lohn und Arbeitsbedingungen teilen di« Ar­beitsämter mit.

Die Landwirte wewen ersucht, ihren Bedarf an Arbeitskräften bei den Oberämtern anzumeldon, welche die Anmeldungen an die Wtirtt. Arbeits­

ämter und an die Arbeitsnachweise der Wander- arbeiisstätten schleunigst weitergeben.

Arbeitsämter befinden sich in Stuttgart, Aalen, Cannstatt, Eßlingen, Friedrichshafen, Geislingen, Gmünd, Göppingen, Hall, Heidenheim, Heilbronn, Ludwigsburg, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Schwenningen, Tübingen, Tuttlingen, Ulm.

Arbeitsnachweise der Wandevarbeitsftätten be­finden sich in Aalen, Backnang, Viberach, Blaubeu­ren, Böblingen, Calw, Crailsheim, Eßlingen, Geis­lingen, Gmünd, Göppingen, Hall, Heidenheim, Heil­bronn, Herrenberg, Horb, Laupheim. Künzelsau, Leonberg, Leutkirch, Ludwigsburg, Mergentheim, Münsingen, Nagold, Oberndorf, Oehringen, Ravens­burg, Reutlingen, Rottweil, Saulgau, Dornahof, Schrozberg, Stuttgart, Tettnang - Friedrichshofen, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Vaihingen a. E., Wald­see, Wangen und Waugen-Jsny.

Seitens der K. Eisenbahnverwaltung ist Fahr­preisermäßigung für die Beförderung von Ernte- arbeitern in Aussicht gestellt worden, worüber dem­nächst weiter Bekanntmachung ergehen wird.

Die K. Oberämter werden angewiesen, sür mög­lichste Verbreitung des vorstehenden Aufrufs um­gehend Sorge zu tragen.

Stuttgart, den 3. August 1914.

K. Ministerium des Innern:

Fleischhauer.

Obiger Aufruf wird mit dem Anfügeu bekannt gegeben, daß der Unterzeichnete gerne bereit ist, die Anmeldungen des Bedarfs an Arbeitskräften ent­gegenzunehmen.

Calw, den 5. August 1914.

K. Oberamt: Binder.

Erlaß des Ministeriums des Innern an die K. Stadt­direktion Stuttgart, die K. Oberämter und die Ge­meindebehörden, betreffend den Schutz der Eisenbahn­linien.

Die Gemeindebehörden der an einer vollspurigen Staatsbahnlinie liegenden Orte werden veranlaßt, sofort an der Bewachung der durch die große Spionagegefahr bedrohte n Bahnlinien freiwillig durch zahlreiches Aufgebot ihrer als zuverlässig be­kannten Bürger toilzunehmen.

Wohl ist der Bahnkörper im allgemeinen durch den schon im Frieden vorgesehenen Bahnschutz ge­sichert, aber es erscheint doch dringend geboten, auch die an die Bahn grenzende Gegend Tag und Nacht nach verdächtigen Personen durch Freiwillige ab­suchen zu lassen.

Diese Freiwilligen müssen als Abzeichen weiße Armbinden, tragen. Wie sie eventuell zu bewaffnen sind, bleibt ganz dem Ermessen der einzelnen Ge­meinden anhermgostellt. Von militärischer Seite können Waffen nicht geliefert werden, Hundebeglei­tung erscheint vorteilhaft. Einvernahme mit den Militärischen Wachen ist erforderlich.

Ein besonderes Augenmerk muß gerichtet werden auf die Gehölze, Gebüsche, nicht abgeerntete Felder, Dohlen, Gräben, kurz alle Plätze, die als Schlupf­winkel dienen können.

Das Ministerium erwartet, daß sich genug Frei­willige finden werden, die sich im Interesse des Vaterlandes für diesen wichtigen Dienst bis ans wei­teres zur Verfügung stellen. Das angeregte Vor­gehen hat nur dann einen Wert, wenn die Maßnah­men so schnell als möglich im ganzen Lande vollzogen werden.

Die K. Stadtdirektion und die K. Oberämter worden beauftragt, ihrerseits mit Tatkraft aus die Durchführung eines zuverlässigen Bahnschutzes hin- juwirken.

Stuttgart, den 4. August 1914.

Fleischhauer.

Einmhilkr MltMSergs.

Alle Mitteilungen über die Mobilmachung und und über den Abtransport von Truppen und sonstiMN Kriegsformationen sind verboten.

Auch anscheinend harmlose Nachrichten allgemeiner Art, z. V. über Märsche von Truppen zu den Bahn­höfen, über ihre Abfahrt und ihre Fahrtrichtung sind für den Feind von größter Bedeutung und müssen un­bedingt unterbleiben.

Ter Feind darf erst durch den Angriff unsere Trup­pen erfahren, daß er die tapferen Württemberg«! vor sich hat.

Jeder kann mit seinen im Felde stehenden Ange­hörigen in Verbindung bleiben. Alle Briefe, die in der Heimat, ohne Ortsausschrist, aber mit dem richtigen Namen und Truppenteil versehen, ausgegeben werden, erreichen sicher ihr Ziel. Ebenso finden durch die Feld­post alle Sendungen unserer Soldaten ihren Weg in die Heimat.

Nachrichten unserer Soldaten aus dem Kriege dür­fen aber nicht veröffentlicht werden. Der Feind kann aus ihnen oft wichtige Angaben entnehmen.

Die Pflicht, über solche Nachrichten zu schweigen, ist hart, aber notwendiges Gebot der ernsten Zeit, die unsere Gegner heraufbeschworen haben.

Die Presse Württembergs wird hierin mit ihrem schon in den letzten Tagen bewiesenen vaterländischen Sinn und Verständnis mir gutem Beispiel vorangehen.

Stuttgart, 5. August 1914.

Der kommandierende General v. Fabeck.

Kgl. Bez.- Schulamt Neuenbürg.

An die Ortsschulräte.

Auf Anregung Sr. Majestät des Königs hak das K. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Ortsschulbehörden angewiesen bei der Ansetzung von Schulferien auf die landwirtschaftlichen Arbeiten in weitgehendster Weise Rücksicht zu nehmen. Ge­suche um ev. nötig werdende Verlängerung der Ferien mit Ueberschreitung der in der Ferien­ordnung festgesetzten Zahl der Ferientage sind ans Bez.- Schulamt zu richten.

Oertlicherseits ist Sorge zu tragen, daß sich Kinder von nicht Landwirtschaft treibenden Eltern als Hilfskräfte bei den Erntearbeiten zur Ver­fügung stellen.

Den 5. August 1914.

Bezirsschulinspektor:

Baumann.

K. Oberamt Calw. Bekanntmachung,

betr. Auszahlung der Gelder für die abgenommene« Pferde und Wagen.

Nach 8 27 Abs. 3 der Pferdeaushelmngsvorschrift erfolgt die Auszahlung an die Besitzer der abgenom­menen Pferde und Fahrzeuge gegen Ablieferung der Anerkenntnisse uird Quittungsleistuug durch die Kame- ralämter, welchen die erforderlichen Mittel durch da« Kriegszahlamt zugesandt werden.

Den Forderungsberechtigten wird empfohlen, sich in nächster Woch« an das Kgl. Kameralamt Hirsau zu wenden.

Den 5. August 1914.

Reg.-Rat Binder. f