Amts- und Anzeigeblatt für den Gberamtsbezirk Lalw. 8). Jahrgang.
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Erscheinungsweise: 6mal wöchentlich. Anzeigenpreis: Im Oberamts- tezirr Talw für die einspaltige Borgiszeile 10 Pfg.. außerhalb desselben 12 Pfg., Reklamen 25 Pfg. Schluß für Jnferatannahme 10 Uhr vormittags. Telefon 9.
DsnnerLtag, den 6. Angnst 1-14.
Bezugspreis: In der Stadt mit Trägerlohn Mk. 1.25 vierteljährlich, Postbezugspreis sür den OrtS- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.20, im Fernverkehr Mk. '1.30. Bestellgeld in Württemberg 30 Pfg., in Bayern und Reich 42 Pfg.
Amtliche Bekanntmachungen.
K. Oberamt Calw.
Das im Calwer Ta-gblatt Nr. 179 bekannt gegebene
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des von Herrn Oberstleutnant von Hoff befehligten Reservebataillons findet erst
am Samstag, den 8. August ds. Is., statt.
Die Herren Ortsvorsteher von Calw, Stammheim, Gechingen, Althengstelt und Hirsau werden ersucht, Vorstehendes alsbald mit dem Anfügen ortsüblich bekannt zu geben, daß das Schieggelände durch Posten abgesperrt werde und daß deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten sei.
Den 5. August 1914.
Reg.-Rat Binder.
K. Oberamt Calw.
MmtniWug rar. nmvahre Gerichte.
Die abenteuerlichsten Gerüchte über Spionage, Brunnenvergiftung usw. gehen im Bezirk um. Wennschon es bei dem gegenwärtigen Kriegszustand erforderlich ist, daß das Publikum auf alle verdächtigen Persönlichkeiten und jedes verdächtige Gebühren seine schärfste Aufmerksamkeit richtet und alsbald eine Anzeige oder Festnahme durch die zuständigen Polizeioder Militärorgane veranlaßt, so sollte doch bei Weitergabe von Privat-Mitteilungen größere Besonnenheit, Ruhe und Wahrheitsliebe betätigt, zweckmäßigerweise aber das Ergebnis der Untersuchung abgewartet werden.
Fch verweise daher auf Art. 7 Ziffer 1 des Po- lizei-Straf-Ges., wonach jede Person, welche durch erdichtete Ausstreuungen Besorgnisse unter dem Publikum wissentlich Hervorrust oder verbreitet, Zusammenlauf veranlaßt, die Obrigkeit oder bewaffnete Macht in Bewegung setzt, mit Geld bis zu 150 Mark oder mit Hast bestraft wird.
Den 5. August 1914.
Regierungsrat: Binder.
Rilhilse bei bei Ernte-Arbeiten.
Die Ernte steht in vielen Landesgegenden unmittelbar bevor, vielfach ist sie in vollem Gange. Damit die Ernährung unserer Bevölkerung sicher gestellt wird, muß Vorsorge sür die rechtzeitige Einbringung des Erntesegens getroffen werden. Da durch die Einberufung einer großen Zahl von in der Landwirtschaft tätigen Männern es vielfach an ausreichenden Arbeitskräften für die Erntearboiten fehlt, wird an Arbeiter und Arbeiterinnen, welche in Städten, Jndustrieorten u. s. f. entbehrlich sind, die Bitte gerichtet, sich für die Miwirkung bei den Ernte-Arbeiten zur Verfügung zu stellen und sich bei den Arbeitsämtern und den Arbeitsnachweisen der Wanderarbeitsstätten zu melden.
Bei der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft haben sich bereits Männer aus verschiedenen Berufs- ftänden, welche Beruf und Amt nicht in der Stadt festhält, sowie Mitglieder von Jugendvereinigungen und Verbänden zur Mitwirkung bei den Ernte- arbeiten angeboten. Weitere derartige Angebote find erwünscht. Sie werden, soweit sie nicht unmittelbar beim nächsten Arbeitsamt erfolgen, von der Zentralstelle an das Arbeitsamt Stuttgart weiteraegeben werden.
Lohn und Arbeitsbedingungen teilen di« Arbeitsämter mit.
Die Landwirte wewen ersucht, ihren Bedarf an Arbeitskräften bei den Oberämtern anzumeldon, welche die Anmeldungen an die Wtirtt. Arbeits
ämter und an die Arbeitsnachweise der Wander- arbeiisstätten schleunigst weitergeben.
Arbeitsämter befinden sich in Stuttgart, Aalen, Cannstatt, Eßlingen, Friedrichshafen, Geislingen, Gmünd, Göppingen, Hall, Heidenheim, Heilbronn, Ludwigsburg, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Schwenningen, Tübingen, Tuttlingen, Ulm.
Arbeitsnachweise der Wandevarbeitsftätten befinden sich in Aalen, Backnang, Viberach, Blaubeuren, Böblingen, Calw, Crailsheim, Eßlingen, Geislingen, Gmünd, Göppingen, Hall, Heidenheim, Heilbronn, Herrenberg, Horb, Laupheim. Künzelsau, Leonberg, Leutkirch, Ludwigsburg, Mergentheim, Münsingen, Nagold, Oberndorf, Oehringen, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Saulgau, Dornahof, Schrozberg, Stuttgart, Tettnang - Friedrichshofen, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Vaihingen a. E., Waldsee, Wangen und Waugen-Jsny.
Seitens der K. Eisenbahnverwaltung ist Fahrpreisermäßigung für die Beförderung von Ernte- arbeitern in Aussicht gestellt worden, worüber demnächst weiter Bekanntmachung ergehen wird.
Die K. Oberämter werden angewiesen, sür möglichste Verbreitung des vorstehenden Aufrufs umgehend Sorge zu tragen.
Stuttgart, den 3. August 1914.
K. Ministerium des Innern:
Fleischhauer.
Obiger Aufruf wird mit dem Anfügeu bekannt gegeben, daß der Unterzeichnete gerne bereit ist, die Anmeldungen des Bedarfs an Arbeitskräften entgegenzunehmen.
Calw, den 5. August 1914.
K. Oberamt: Binder.
Erlaß des Ministeriums des Innern an die K. Stadtdirektion Stuttgart, die K. Oberämter und die Gemeindebehörden, betreffend den Schutz der Eisenbahnlinien.
Die Gemeindebehörden der an einer vollspurigen Staatsbahnlinie liegenden Orte werden veranlaßt, sofort an der Bewachung der durch die große Spionagegefahr bedrohte n Bahnlinien freiwillig durch zahlreiches Aufgebot ihrer als zuverlässig bekannten Bürger toilzunehmen.
Wohl ist der Bahnkörper im allgemeinen durch den schon im Frieden vorgesehenen Bahnschutz gesichert, aber es erscheint doch dringend geboten, auch die an die Bahn grenzende Gegend Tag und Nacht nach verdächtigen Personen durch Freiwillige absuchen zu lassen.
Diese Freiwilligen müssen als Abzeichen weiße Armbinden, tragen. Wie sie eventuell zu bewaffnen sind, bleibt ganz dem Ermessen der einzelnen Gemeinden anhermgostellt. Von militärischer Seite können Waffen nicht geliefert werden, Hundebegleitung erscheint vorteilhaft. Einvernahme mit den Militärischen Wachen ist erforderlich.
Ein besonderes Augenmerk muß gerichtet werden auf die Gehölze, Gebüsche, nicht abgeerntete Felder, Dohlen, Gräben, kurz alle Plätze, die als Schlupfwinkel dienen können.
Das Ministerium erwartet, daß sich genug Freiwillige finden werden, die sich im Interesse des Vaterlandes für diesen wichtigen Dienst bis ans weiteres zur Verfügung stellen. Das angeregte Vorgehen hat nur dann einen Wert, wenn die Maßnahmen so schnell als möglich im ganzen Lande vollzogen werden.
Die K. Stadtdirektion und die K. Oberämter worden beauftragt, ihrerseits mit Tatkraft aus die Durchführung eines zuverlässigen Bahnschutzes hin- juwirken.
Stuttgart, den 4. August 1914.
Fleischhauer.
Einmhilkr MltMSergs.
Alle Mitteilungen über die Mobilmachung und und über den Abtransport von Truppen und sonstiMN Kriegsformationen sind verboten.
Auch anscheinend harmlose Nachrichten allgemeiner Art, z. V. über Märsche von Truppen zu den Bahnhöfen, über ihre Abfahrt und ihre Fahrtrichtung sind für den Feind von größter Bedeutung und müssen unbedingt unterbleiben.
Ter Feind darf erst durch den Angriff unsere Truppen erfahren, daß er die tapferen Württemberg«! vor sich hat.
Jeder kann mit seinen im Felde stehenden Angehörigen in Verbindung bleiben. Alle Briefe, die in der Heimat, ohne Ortsausschrist, aber mit dem richtigen Namen und Truppenteil versehen, ausgegeben werden, erreichen sicher ihr Ziel. Ebenso finden durch die Feldpost alle Sendungen unserer Soldaten ihren Weg in die Heimat.
Nachrichten unserer Soldaten aus dem Kriege dürfen aber nicht veröffentlicht werden. Der Feind kann aus ihnen oft wichtige Angaben entnehmen.
Die Pflicht, über solche Nachrichten zu schweigen, ist hart, aber notwendiges Gebot der ernsten Zeit, die unsere Gegner heraufbeschworen haben.
Die Presse Württembergs wird hierin mit ihrem schon in den letzten Tagen bewiesenen vaterländischen Sinn und Verständnis mir gutem Beispiel vorangehen.
Stuttgart, 5. August 1914.
Der kommandierende General v. Fabeck.
Kgl. Bez.- Schulamt Neuenbürg.
An die Ortsschulräte.
Auf Anregung Sr. Majestät des Königs hak das K. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Ortsschulbehörden angewiesen bei der Ansetzung von Schulferien auf die landwirtschaftlichen Arbeiten in weitgehendster Weise Rücksicht zu nehmen. Gesuche um ev. nötig werdende Verlängerung der Ferien mit Ueberschreitung der in der Ferienordnung festgesetzten Zahl der Ferientage sind ans Bez.- Schulamt zu richten.
Oertlicherseits ist Sorge zu tragen, daß sich Kinder von nicht Landwirtschaft treibenden Eltern als Hilfskräfte bei den Erntearbeiten zur Verfügung stellen.
Den 5. August 1914.
Bezirsschulinspektor:
Baumann.
K. Oberamt Calw. Bekanntmachung,
betr. Auszahlung der Gelder für die abgenommene« Pferde und Wagen.
Nach 8 27 Abs. 3 der Pferdeaushelmngsvorschrift erfolgt die Auszahlung an die Besitzer der abgenommenen Pferde und Fahrzeuge gegen Ablieferung der Anerkenntnisse uird Quittungsleistuug durch die Kame- ralämter, welchen die erforderlichen Mittel durch da« Kriegszahlamt zugesandt werden.
Den Forderungsberechtigten wird empfohlen, sich in nächster Woch« an das Kgl. Kameralamt Hirsau zu wenden.
Den 5. August 1914.
Reg.-Rat Binder. f