MWig der MardmleW allen BeM« der Gemeinde», MiMrvuWft« «sw.

Für die Anmeldung der Ansprüche der Gläubiger auf Umtausch von Markanleiben (Jnhaberschuldversthrei- "' " ' ' lehe '

düngen und Schuldscheindarlehen) der württembergifchei Gemeinden, Amtskörperschastcn, Gemeinde- und Bezirks

neu

verbände, Schul- und Kirchengemeinden, sowie der Kirchen- >md Pfriindestiftungen in Ablöfungsanleihen und aus

Gewährung von Auslosungsreästen geht schlußsrist) mit dem 1. November ISA

die Frist (Aus-

Laufe de» Oktober müssen also alle rück ineldungen bei Rechtsoerlust vollzogen we> Auskunft erteilen die Vermittlungsstellen -Men.

lständigen An- roen. Weitere

und

Girokassen, Banken, Kreditgenossenschaften usw.) und die Gemeindebehörden. Me gleiche Anmeldefrist gilt für gfir Markanleihen alten Besitzes der Länder und der außer- vürttembergischen Gemeinden usw. im ganzen Reich. Calw» den 26. Oktober 1926.

Oberamt: Ri pp mann.

GktWtrkhr

mit Medekkituek« und Schweine».

Der Seuchensail in Neuweiler gibt dem Oberamt Veranlassung, auf folgende Vorschriften hinzmveisen:

1. Sämtliche von außerhalb Württembergs eingeführte Wiederkäuer und Schweine sind ohne Rücksicht da­rauf, ob die Tiere einem Viehhändler oder einer andern Person gehören, nach Maßgabe der tztz 166 bis 16d der Minist. Verf. vom 11. Juli 1912 auf die Dauer von 5 Tagen unter polizeiliche Beobach­tung zu stellen, soweit nicht eine längere Beobach­tungsfrist vorgeschrieben ist. Die Einfuhr ist in allen Fällen bei der Ortspolizeibehörde an­zuzeigen.

r. Bei Einfuhr mit der Bahn ist eine amtstierärztliche Untersuchung beim Ausladen vorgeschrieben. Bon dem Zeitpunkt des Entladens solcher Tiere hat der Besitzer oder dessen Vertreter der Oberamtstierarzt­stelle rechtzeitig Anzeige zu erstatten. Bei Einfüh­rung auf onm Landwege ist die Ankunft der Tiere von deren -Begleiter oer Ortspolizeibehörde des Grenzorts behufs Einleitung der polizeilichen Be­obachtung anzuzeigcn.

3. Die amtstierärztliche Untersuchung und die polizei­liche Beobachtung nach tz 166 Abs. 3 der genannten Min. Verf. wird durch das Oberamt nachgelassen für Vieh, das nachweislich (z. B. Ursprungszeugnis und Frachtbrief) aus seuchenfreien Bezirken stammt, d. h. seinen letzten danernden Standort in solchen hatte und unmittelbar, also nicht über Märkte oder sonstige ähnliche Viehsammelorte, eingeführt wird. Sind die Voraussetzungen für den Wegfall der poli­zeilichen Beobachtung gegeben, so find die beigebrach­ten Zeugnisse ohne weitere Anordnung dem Ober­amtstierarzt zu übersenden.

Da die Verfehlungen gegen diese Bestimmungen im Oberamtsbezirk sich immer mehr häufen, ist bas Ober­amt in Anbetracht der großen Gefahr der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche und der damit verbundenen schweren wirtschaftlichen Nachteile genötigt, für künftige Fülle nur noch ganz empfindliche Strafen anzukünden.

Die Ortspolizeibehörden werden beauftragt, bei jeder Gelegenheit die Tirrbefitzer ihres Gemeindebezirks auf die vorerwähnten Bestimmungen hinzuweisen.

Calw, den 26. Oktober 1926.

SLeramt : Nagel, Amtmann.

PMngen mHnsdeM«.

Auf die Bekanntinachung der Zentralstelle für die Landwirtschaft über Prüfungen im Hufbeschlag vom iS. Oktober 1926 im Staatsanzeiger für Württemberg vom 22. Oktober 1926 Nr. 247 werden die beteiligten Preise hingewiesen. Der Staatsanzeiger liegt zur allge­meinen Einsichtnahme bei den (Stadt-)Schultheißen- a intern auf.

Ealw, den 23. Oktober 1926.

Sberamt : Nagel, Amtmann.

Mhallung eines öiögigen Knrses «Ser WemsSrung. HesemM-t. KkssLheiien der Weine usw.

««der Lehr- und BerjnchsanM sSr Wein- «ldvMmmWeiNsbers.

Auf die Bekanntmachung der Zentralstelle für die Landwirtschaft im Staatsanzeiger für Württemberg vom 22. Oktober 1926 Nr. 247 werden die beteiligten Kreise hingewiesen. Der Staatsanzeiger kann bei den (Stadt-) Schultheißenämtern eingesehen werden.

«alw, den 25. Oktober 1926.

Okeramt: Nagel, Amunoim.

PW» für liik Wiese«- M WWrMe.

1. Tag: 9 bis 10 llhr: Bedeutung des Wiesen- u. Wride-

baus und seine Abhängigkeit von Boden und Klima;

10 bis 12 Uhr: Entwässerung und Beivässerung:

2 bis 5 Uhr: Pflanzenbestand unserer Dauer- futterfiächen.

2. Tag: 9 bis 10 Uhr: Verbesserung von Nachläufen:

10 bis 12 Uhr: Anlage von Wiesen und Weiden und Grassanrenflächeu:

2 bis 3 Uhr: genofienschaftltche Kultnrbanunter-

nehnreu:

3 bis 3 Uhr: Bewirtschaftung der Dauerfutter­

stächen, einschbeßlich Düngung, Pflege. Unkrautbekämpfung und Daueriastlutterbeteitung,

Pferdemarkt.

Wegen des auf Montag, den 1. November fallenden Feiertages (Allerheiligen) findet der nächste Pferde­markt in Pforzheim am Dienstag, den 2. Novbr. 1926 wie üblich aus dem Kappelhofplatz statt.

Der Oberbür

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Sechlirge», den 26. Oktober 1926.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem so raschen Hinscheiden »mseres lieben, unvergeßlichen Familienoberhauptes

Friedrich Hubel

Privatier

sagen wir aus diesem Wege den innigsten Dank. Insbesondere danken wir dem Herrn Pfarrer Grundgeiger für seine schönen und trostreichen Worte ani Grabe, für die aus näherer und weiterer Umgebung überaus zahlreiche Begleitung zur letzten Ruhestätte, den schönen Chören des Liederkranzes und Musikvereines Gechingen, sowie für die ehrenvolle Begleitung und ehrenden Nachrufe seitens des Militäroereins und der Direktion des Gemeindeverbands Teinach.

3m Namen der unerwartet in Trauer versetzten Hinterbliebenen:

Karl Hubel.

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