Amtliche Bekanntmachungen.

Fachkurse des Landesgewerbeamts

Da» Landesgewcrüearnt beabsichtigt, in den nächsten Mo­naten in Stuttgart Lehrgänge für nachstehende Berufe zu ver­anstalten:

Buchdrucker, Dachdecker, Elektromonteurs, Flaschner, Schlaffer, Kupferschmiede, Mechaniker, Schmiede, Glaser, Herrenschneider, Sattler und Tapezierer, Schreiner, Schuhmacher und Weitzuähtcriuue«.

Außerdem wird noch ein Einführuugs- und Fortgeschrit- teuenkurs für Ingenieure, Werkmeister und Industriearbeiter über Elektroschweißen abgehalten werden.

Näheres über die einzelnen Kurse sowie über Dauer, Unterrichtsgeld und Anmeldefrist kann aus dem Ncgicrungs- anzeiger für Württemberg Nr. 10 vom 24. Januar 1935 er­sehen werden.

Der Negierungsanzetgcr liegt bei allen Bürgermeister­ämtern auf.

Calw, den 24. Januar 1935.

Oberamt: Dr. Hailer, Regierungsassessor.

Zum Besuch des

asrikanWen MWnssllins

am Sonntag, 27. Januar, S Uhr und 8 Uhr

in der Stadtkirche Calw

wird hiemit herzlich eingeladen. Das Opfer zur Deckung der Unkosten für die Basler Mission erbeten. ' Stahl.

Öffentliche Aufforderung

zur Abgabe von Steuererklärungen.

Die Steuererklärungen für die Einkommensteuer, Kürper- schaftsteuer, Umsatzsteuer und Vermögensteucr sind in der Zeit vom 1. bis 28. Februar 1935 unter Benutzung der vorgeschrie- benen Vordrucke abzugeben. Zur Abgabe von Steuererklärun­gen sind alle Steuerpflichtigen verpflichtet, die vom Finanz­amt einen Vordruck zugesandt erhalten. Ohne Rücksicht hier­auf sind zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet:

I. Bei der Einkommensteuer:

a) unbeschränkt Steuerpflichtige über das Einkommen im abgelaufenen Kalenderjahr

1. wenn ihr Einkommen den Betrag von 8090 überstiegen hat oder

2. wenn ihr Einkommen weniger als 8000 aber mehr als 4000 betragen hat und darin Ein­künfte von mehr als 300 enthalten sind, die weder der Lohnsteuer noch der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, oder

8. ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens, wenn es ganz ober teilweise aus Gewinn im Sinn der 88 4, 5 des Gesetzes bestanden hat und der Gewinn aus Grund eines Buchabschlusses ermittelt ist, d) beschränkt Steuerpflichtige über die im abgelaufenen Kalenderjahr bezogenen inländischen Einkünfte,

1. wenn ihre gesamten inländischen Einkünfte, nach Abzug der Einkünfte, die der Lohnsteuer oder der Kapitalertragsteucr unterliegen, 4000 über­steigen oder

2. ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer inländischen Ein­künfte, wenn diese ganz oder teilweise aus Gewinn im Sinn der 88 4, 6 des Gesetzes bestanden haben und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses ermittelt ist.

II. Bei der Körpcrschaststeuer:

alle unter das Körperschaftsteuergesetz vom 16. Oktober 1934 tRGVl.I S.1031) fallenden Körperschaften, Per- fonenvereinigungen und Bermögensmassen mit Aus­nahme derjenigen deren Steuerfreiheit sich unmittelbar aus dem Körpcrschaftsteuergesetz ergibt und nicht von be­sonderen Voraussetzungen abhängt.

III. Bei der Umsatzsteuer:

jeder selbständige Unternehmer und jedes selbständige Unternehmen mit Ausnahme der zur Führung eines Straßensteucrheftes Verpflichteten (Straßenhändler. Wandergewerbetreibende usw.) und der nichtbuchführen­den Landwirte, die ihre Vorauszahlung nach den gelten­den Durchschnittsätzen geleistet haben. kV. Bei der Vermögensteucr:

a) alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Per­sonen, wenn sie bei Beginn des 1. Januar 1935 ein Gesamtvermögen von mehr als 10 000 oder, so­weit sie verheiratet oder verwitwet sind, ein Gesamt­vermögen von mehr als 20 000 besessen haben. Hierbei ist das Vermögen der Ehefrau und der min­derjährigen, zum Haushalt gehörigen Kinder mitzu- berttcksichtigen; die Freibeträge (8 6 VStG) sind außer Betracht zu lassen.

b) 1. die unbeschränkt steuerpflichtigen Aktiengesellschaf­

ten, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesell­schaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgescll- schaften, bergrcchtlichen Gewerkschaften, ferner Serg- bautreibende Vereinigungen, die juristische Per­sonen des privaten Rechts sind und nicht schon unter eine der vorstehenden Gesellschaftsformen fallen, und 2. die inländischen offenen Handelsgesellschaften, Kom­manditgesellschaften und ähnliche Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mit- nnternehmerj anzusehen sind, zu Nr. 1 ohne Rück­sicht auf die Höhe ihres Vermögens, zu Nr. 2 wenn das Vermögen der Gesellschaft 10 000 übersteigt, <r) die unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerbs-und Wirt­schaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des pri­vaten Rechts (die auch nicht unter Buchstabe b fallen), nichtrcchtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen, ferner Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, wenn ihr gesamtes Vermögen 10000 überstiegen hat,

ck) die beschränkt Steuerpflichtigen ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Vermögens.

Wer hienach zur Abgabe von Steuererklärungen ver­pflichtet ist und Vordrucke nicht zugesanbt erhalten hat, hat solche vom zuständigen Finanzamt anzufordern.

Kirfau, im Januar 1935. Finanzamt.

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kaoo durci» Letrog und I1eb«rvort«i- lung webt webe rutzruods gerichtet werden. Di« ketzierung bält ibre »ckir- weacke Hand über idn. >ker das Oeid rur ^usrahlung Deiner Oesebvister nack mir Lrriebunß Deiner Kinder wukt Dn selber sebskken« Lrings darum Dein« Lrsparnisse ru uns! Die 2!nrsn bellen dann da» Lrvorben« mebren.

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vom Montag, 28.3anuar bis Samstag, 9. Februar

Paul Näuchle, am Markt, Calw

Calw, den 25. Januar 1935.

Todes-Anzeige

Der Herr über Leben und Tod hat meinen herzensguten Gatten, unseren lieben Vater, Schwager und Onkel «i

Heinrich MWtM V

Lok.-Führer M

nach ganz kurzer Krankheit im 61. Lebensjahr von uns genommen.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: die Gattin: Sofie Mühlberger; der Sohn: Heinrich Mühlberger, Amsterdam.

Beerdigung findet am Sonntag nachmittag '/,3 Uhr vom Trauerhaus aus statt.

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Bad Liebenzell, den 25. Januar 1935.

Todes-Anzeige

Allen Verwandten, Freunden und Bekannten die Mitteilung, daß mein lieber Mann, unser guter Vater

Albert Dobler

Oberlandjäger am Freitag früh 4'/« Uhr sanft im Herrn entschlafen ist.

Frau Anna Dobler und Kinder. Die Beerdigung findet am Sonntag, 27. Januar, um I Uhr in Bad Liebenzell statt.

Am 24. Januar verstarb

SMeiler Alber! Jobler

nach kurzem Leiden im 51. Lebensjahr. Mit ihm, einem hervorragenden Kame­raden und einem Manne von edelstem Charakter, verliert der Reitersturm einen feiner Besten.

Ehre seinem Andenken.

Der Führer des Reitersturms 6/154 Reichel. Oberscharführer

Der Sturm tritt am Sonntag 12'/- Uhr am Bahn­hof in Bad Liebenzell zur Beerdigung an.

Meilen Sie die .SchlnarMd-Mchl"!

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