LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anw.Mitglieder Normalzahl öffentl.

13.03.1995 KT LRDr. Zerr 47 52 ja

§ 10

Bekanntgaben, Sonstiges

1. Der Vorsitzende teilt mit, daß der Umweltausschuß in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 13.03.1995 die Verwaltung beauftragt hat, für den Bau und Betrieb des Kompostwerkes Oberhaugstett eine beschränkte Ausschreibung auf der Basis eines Betreibermodells durchzuführen und das Ausschreibungsergebnis dem Um­weltausschuß am 29.05.1995 zur Beschlußempfehlung an den Kreistag vorzulegen.

2. In der VWA-Sitzung am 20.02.1995 hat der Ausschuß die Vergabe, die Begutach­tung der WEG zur Bahnstrecke Calw - Weil der Stadt auf den neuesten Stand zu bringen und dabei erstmalig die Kosten für die Inbetriebnahe eines Streckenab­schnitts von Althengstett nach Weil der Stadt zu ermitteln, abgelehnt. Herr Aspalt von der WEG, zu dem Kontakt aufgenommen wurde, wird sich bemühen, die erforderlichen Hochrechnungen ohne großen Kostenaufwand zu tätigen. Gleichzei­tig wurde die DB AG angeschrieben, um mitzuteilen, welche Kosten für die Ein­fahrt in den Bahnhof Weil der Stadt entstehen. Damit hat die Verwaltung dann für eine Entscheidung, ob die Bahnstrecke Calw - Weil der Stadt ab Altheng­stett wieder in Betrieb zu nehmen ist, aktuelle Zahlen.

3. Der Vorsitzende informiert den Ausschuß über das Schreiben vom 1.03.1995 des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, in dem mitgeteilt wird, daß dort Über­legungen der Deutschen Bahn AG, die Strecke Pforzheim - Horb stillzulegen, nicht bekannt sind und auch jeglicher Grundlage entbehren dürften. Diese Strecke gehört mit zu denen, auf denen die Deutsche Bahn AG im Jahr 1993 das sogenannte Status Quo-Angebot bis zum Jahre 1997 garantiert hat. Ab dann wird das Land die Trägerschaft für den schienengebundenen ÖPNV übernehmen und den Schienenpersonennahverkehr auf dieser Strecke auch bestellen. Die Verunsiche­rung kann allenfalls daher rühren, daß das Land bisher den SPNV noch nicht längerfristig bestellt hat, weil ein zentrales Angebot nicht vorliegt. Es gibt auf Landesebene keinerlei Überlegungen, den Schienenpersonennahverkehr zwischen Pforzheim und Horb auf die Straße zu verlagern und damit die Voraus­setzungen für eine Stillegung der Strecke zu schaffen. Vielmehr ist diese Strecke erst vor wenigen Jahren mit erheblichen Investitionen für den soge­nannten Ein-Mann-Betrieb hergerichtet worden. Sie ist auch in den Plänen des Landes für einen integralen Taktfahrplan in Baden-Württemberg enthalten, mit der Folge, daß bei Umsetzung dieser Pläne ein regelmäßiger Taktverkehr zwi­schen Pforzheim und Horb angeboten wird. Wenn das Land ab 1997 den Schienen­personennahverkehr auf der Nagoldtalbahn bestellt, wird es hierfür einen Trassenpreis an die DB AG zu entrichten haben. Das Verkehrsministerium geht davon aus, daß mit den zu entrichtenden Trassenpreisen für die Benutzung der Strecke die Deutsche Bahn AG in die Lage versetzt wird, die für den Erhalt der Strecke erforderlichen Investitionen zu tätigen.

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