LANDKREIS

CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anw.Mitglieder Normalzahl öffentl.

13.03.1995 KT LRDr. Zerr 47 52 ja

§ 5

Zuschüsse für die Bewirtschaftung und Pflege von Grünlandflächen im Landkreis Calw_

- Vorlage Vl/27 -

Kreisrat Vogel führt aus, daß die Pflege der Grünlandflächen Landschaftspflege und fast eine Pflichtaufgabe des Landkreises Calw darstellt. Da der von der CDU/FDP-Fraktionsgemeinschaft in der Umweltausschußsitzung gestellte Antrag auf Nichtkürzung des Mähgeldes mit Sicherheit keine Mehrheit findet, schlägt er eine weitere Kürzung um ca. 15 vor und zwar soll künftig pro ha ein Betrag von 43.50 DM als Mähgeld ausbezahlt werden. Ferner soll auch der Mindestbeitrag auf 43.50 DM festgesetzt werden. Alle anderen Tatbestände sollen unverändert blei­ben.

Kreisrat Seewald führt aus, daß der Kompromißvorschlag der CDU/FDP-Fraktion dis­kussionsfähig sei. Allerdings sei der jetzige Vorschlag der Verwaltung sachge­rechter, weshalb die FWV-Fraktion zu diesem Antrag der Verwaltung steht.

Kreisrätin Kirchherr-Rohbeck verweist auf die Diskussion zum vorherigen Tagesord­nungspunkt und stellt fest, daß auch die Landwirte ähnlich betroffen wie die Jä­ger sind.

Kreisrat Trommer erklärt für die SPD-Fraktion, daß sie der Empfehlung des Umwelt­ausschusses folgen wird, da sich der Landkreis großzügige Förderungen nicht mehr leisten kann und erinnert an die hart geführten Haushaltsdebatten Ende des Jah­res 1994.

Kreisrat Glaesser weist darauf hin, daß die Landwirtschaft ohne Subventionen nicht mehr überleben kann. Das vom Landkreis gewährte Mähgeld sei nur ein Teil der Subventionen, die die Landwirte in Anspruch nehmen müssen. Wenn hier weiter gekürzt wird, muß befürchtet werden, daß die Zahl der hauptberuflichen Landwirte drastisch zurückgehen wird.

Kreisrat Mörk plädiert ebenfalls für den Kompromißvorschlag der CDU und bittet das Gremium, hier so zu entscheiden.

Nach dieser Aussprache beschließt der Kreistag bei 14 Gegenstimmen und 4 Enthal­tungen folgende Änderungen der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die Bewirtschaftung und Pflege von Grünlandflächen im Landkreis Calw in der Fas­sung vom 19.04.1993:

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