LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

öffentl.

ja

§ 10

Wahl eines Delegierten und eines Stellvertreters für die LandkreisverSammlung Baden-Württemberg_

- Vorlage Vl/9 -

Verhandelt am 5.09.1994

Vor dem KT

Vorsitzender LRDr. Zerr

Anw.Mitglieder 52

Normalzahl

52

Gegen eine offene Wahl erheben sich keine Einwendungen und es werden für die Landkreisversammlung Baden-Württemerg gemäß § 6 der Satzung des Landkreistags Ba­den-Württemberg in offener Wahl einstimmig bei Enthaltung der Betroffenen ge­wählt:

Delegierter: Kreisrat Schanz, FWV

Als dessen Stellvertreter: Kreisrat Noe, SPD

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