LANDKREIS CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
öffentl.
ja
§ 10
Wahl eines Delegierten und eines Stellvertreters für die LandkreisverSammlung Baden-Württemberg_
- Vorlage Vl/9 -
Verhandelt am 5.09.1994
Vor dem KT
Vorsitzender LRDr. Zerr
Anw.Mitglieder 52
Normalzahl
52
Gegen eine offene Wahl erheben sich keine Einwendungen und es werden für die Landkreisversammlung Baden-Württemerg gemäß § 6 der Satzung des Landkreistags Baden-Württemberg in offener Wahl einstimmig bei Enthaltung der Betroffenen gewählt:
Delegierter: Kreisrat Schanz, FWV
Als dessen Stellvertreter: Kreisrat Noe, SPD
Verteiler für Auszüge:
1 x 100