LANDKREIS CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am Vor dem Vorsitzender 25.10.1993 KT LR Dr. Zerr
Anw.Mitglieder 38
Normalzahl
45
öf fentl.
ja
§ 2
Förderung des Haus-Notrufsystems
- Vorlage V/217 -
Kreisrat Domrös verweist auf Nr. 2 zweiter Satz im Antrag des Kultur- und Sozial ausschusses und bittet um Mitteilung, ob die Aufstellung von Kriterien für die Überprüfung der Bedürftigkeit durch den DRK-Kreisverband in Absprache mit dem Kreissozialamt praktikabel ist. Der Vorsitzende bejaht dies und sieht keine Probleme in der Zusammenarbeit mit dem DRK-Kreisverband.
Kreisrat Dannemann spricht die Kalkulation des DRK an und hält diese für gut. Al lerdings bittet er darum, den Kreiszuschuß von 20 000 DM auf maximal 15 000 DM zu reduzieren, da der beantragte Kreiszuschuß zu großzügig berechnet wurde.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Kreistag bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung:
1. Der DRK-Kreisverband Calw erhält ab 1.01.1994 zunächst für ein Jahr eine Zuwendung in Höhe von 20 000 DM aus Landkreismitteln zur Förderung des Haus-Not rufSystems.
2. Die Förderung aus Landkreismitteln ist ausschließlich zur Ermäßigung der Kostenbeteiligung wirtschaftlich schwacher Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Haus-NotrufSystem zu verwenden. Kriterien für die Überprüfung der Bedürftigkeit werden vom DRK-Kreisverband in Absprache mit dem Kreissozialamt aufgestellt.
3. Die Kreiszuwendung wird in stets widerruflicher Weise ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung und nur nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
4. Die bisherige generelle Kreisförderung des Haus-NotrufSystems (monatlich 50 DM für jeden Anschluß) entfällt ab 1.01.1994.
Verteiler für Auszüge:
2 x D 4 1 x D 2 1 x 200