Satzung
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c) Schöttle & Söhne Reise
S gesellschaft m.b.H.
inHöhevon^
(Deutsche Mark_)
d) Teinachtal Reisen Gerhard Maier GmbH & Co.
in Höhe von DM
(Deutsche Mark ...)
^ D" 3 ^
(3) Mehrei^^S^^n^^^lte Geschäftsanteile eines Gesellschafters können auf seinen Antrag durch Beschluß der Gesellschafter zu einem Geschäftsanteil vereinigt werden. Die Vorschriften dieser Satzung für Geschäftsanteile gelten auch für Teüe von Geschäftsanteilen.
- und Verkehrs-
DM
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§ 5 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr
(1) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
(2) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§ 6 Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Buhdesanzeiger für die Bundesrepublik Deutschland.
§ 7 Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind:
1. die Gesellschafterversammlung,
2. der Beirat,
3. die Geschäftsführung.
§8 Gesellschafterversammlung
^ Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Ihrer Bestimmung unterliegen die in § 46 GmbHG sowie die zusätzlich im folgenden genannten Aufgaben, Soweit sie nicht dem Beirat zu gewiesen sind, insbesondere
VGC Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH