Satzung

Seite 7

c) Schöttle & Söhne Reise

S gesellschaft m.b.H.

inHöhevon^

(Deutsche Mark_)

d) Teinachtal Reisen Gerhard Maier GmbH & Co.

in Höhe von DM

(Deutsche Mark ...)

^ D" 3 ^

(3) Mehrei^^S^^n^^^lte Geschäftsanteile eines Gesellschafters kön­nen auf seinen Antrag durch Beschluß der Gesellschafter zu einem Geschäftsanteil vereinigt werden. Die Vorschriften dieser Satzung für Geschäftsanteile gelten auch für Teüe von Geschäftsanteilen.

- und Verkehrs-

DM

.. .<%?

§ 5 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr

(1) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

(2) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 6 Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Buhdesanzei­ger für die Bundesrepublik Deutschland.

§ 7 Organe der Gesellschaft

Organe der Gesellschaft sind:

1. die Gesellschafterversammlung,

2. der Beirat,

3. die Geschäftsführung.

§8 Gesellschafterversammlung

^ Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesell­schaft. Ihrer Bestimmung unterliegen die in § 46 GmbHG sowie die zusätzlich im folgenden genannten Aufgaben, Soweit sie nicht dem Beirat zu gewiesen sind, insbesondere

VGC Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH