LANDKREIS

CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anw.Mitglieder 16.12.1991 KT LR Dr. Zerr 40

§ 8

5. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 21.09.1987

- Vorlage V/121 -

Kreisrat Löffler merkt an, daß die im Umweltausschuß angeregten Änderungswünsche weitestgehend berücksichtigt wurden und die Satzung somit durchsichtiger gewor­den sei. Kreisrat Löffler stimmt der Satzung zu, bittet die Verwaltung jedoch im § 4 Abs. 1 Ziff. 1 b der 5. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung (Ausschluß von der Entsorgungspflicht) das Wort "Einbaubetrieb" zu streichen. Erster Landes­beamter Köblitz entgegnet daraufhin, daß dieser Wortlaut der Mustersatzung des Landkreistages entspreche. Die Ziffer 1 b des § 4 diene, dem Arbeitsschutz, wäh­rend die Ziffer 2 dem Schutz des Grundwassers und des Bodens diene. Der Kreistag einigt sich, daß bei der Ziffer 1 b des § 4 der 5. Satzung zur Änderung der Ab­fallsatzung das Wort "Einbaubetrieb" durch das Wort "Einbau" ersetzt werde.

Kreisrat Trommer beantragt bei § 1 a Abs. 1 der 5. Satzung zur Änderung der Ab­fallsatzung die Worte "oder Energieabführung" zu streichen. Erster Landesbeamter Köblitz erläutert, daß zu der Entsorgung von Abfällen, die Verwertung des De­poniegases gehört. Zudem habe der Kreistag in seinem Abfallwirtschaftskonzept auch die Verbrennung als eine mögliche Alternative beschlossen.

Daraufhin beantragt Kreisrat Trommer im § 1 a Abs. 1 der 5. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung das Wort "Energie" durch das Wort "Gas" zu ersetzen, so daß der Satz 2 des Abs. 2 folgenden Wortlaut hat:

"Die Entsorgung umfaßt das Gewinnen von Stoffen oder Gas aus Abfällen (Abfallver­wertung) und das Ablagern von Abfällen sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns."

Dieser Änderungsantrag wird mit 17 Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen und 5 Stimmenthal­tungen angenommen.

Kreisrat Schabert fordert die Verwaltung auf, mit Nachdruck das Konzept zur Ent­sorgung von Klärschlämmen zu verfolgen. Desweiteren bittet er die Verwaltung, verstärkt Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben (z.B. über die Möglichkeit der Kühl­schrankentsorgung und über die Kunststoffsammlung), um bei der Bevölkerung Ver­ständnis für die Gebührenerhöhungen hervorzurufen.

Normalzahl

45

öffentl.

ja

Verteiler für Auszüge

1 x D 2

1 x 210

2 x 310

1 x Sammlung