LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anw.Mitglieder 16.12.1991 KT LR Dr. Zerr 40
§ 8
5. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 21.09.1987
- Vorlage V/121 -
Kreisrat Löffler merkt an, daß die im Umweltausschuß angeregten Änderungswünsche weitestgehend berücksichtigt wurden und die Satzung somit durchsichtiger geworden sei. Kreisrat Löffler stimmt der Satzung zu, bittet die Verwaltung jedoch im § 4 Abs. 1 Ziff. 1 b der 5. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung (Ausschluß von der Entsorgungspflicht) das Wort "Einbaubetrieb" zu streichen. Erster Landesbeamter Köblitz entgegnet daraufhin, daß dieser Wortlaut der Mustersatzung des Landkreistages entspreche. Die Ziffer 1 b des § 4 diene, dem Arbeitsschutz, während die Ziffer 2 dem Schutz des Grundwassers und des Bodens diene. Der Kreistag einigt sich, daß bei der Ziffer 1 b des § 4 der 5. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung das Wort "Einbaubetrieb" durch das Wort "Einbau" ersetzt werde.
Kreisrat Trommer beantragt bei § 1 a Abs. 1 der 5. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung die Worte "oder Energieabführung" zu streichen. Erster Landesbeamter Köblitz erläutert, daß zu der Entsorgung von Abfällen, die Verwertung des Deponiegases gehört. Zudem habe der Kreistag in seinem Abfallwirtschaftskonzept auch die Verbrennung als eine mögliche Alternative beschlossen.
Daraufhin beantragt Kreisrat Trommer im § 1 a Abs. 1 der 5. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung das Wort "Energie" durch das Wort "Gas" zu ersetzen, so daß der Satz 2 des Abs. 2 folgenden Wortlaut hat:
"Die Entsorgung umfaßt das Gewinnen von Stoffen oder Gas aus Abfällen (Abfallverwertung) und das Ablagern von Abfällen sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns."
Dieser Änderungsantrag wird mit 17 Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen und 5 Stimmenthaltungen angenommen.
Kreisrat Schabert fordert die Verwaltung auf, mit Nachdruck das Konzept zur Entsorgung von Klärschlämmen zu verfolgen. Desweiteren bittet er die Verwaltung, verstärkt Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben (z.B. über die Möglichkeit der Kühlschrankentsorgung und über die Kunststoffsammlung), um bei der Bevölkerung Verständnis für die Gebührenerhöhungen hervorzurufen.
Normalzahl
45
öffentl.
ja
Verteiler für Auszüge
1 x D 2
1 x 210
2 x 310
1 x Sammlung