LANDKREIS CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
öffentl
ja
§ 12
Versetzung von Landwirtschaftsoberamtsrat Günter Beyle in den Ruhestand gemäß § 52 Satz 1 Nr. 1 LBG mit Ablauf des 30. Juni 1991 _
- Vorlage V/82
Verhandelt am
4.02.1991
Vor dem
KT
Vorsitzender
LR Dr. Zerr
Anw.Mitglieder
40
Normalzahl
45
Der Vorsitzende erklärt, daß vor einer erneuten Stellenausschreibung der Aufgabenumfang dieser Stelle neu definiert werden muß.
Kreisrat Lehmann legt größten Wert darauf, daß der neue Stelleninhaber auch künftig für die Beratung der Obst- und Gartenbauvereine zur Verfügung steht. Der Kreistag beschließt daraufhin einstimmig:
a) Herr Landwirtschaftsoberamtsrat Günter Beyle wird auf Grund seines Antrags gemäß § 52 Satz 1 Nr. 1 LBG ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit mit Ablauf des 30. Juni 1991 in den Ruhestand versetzt.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
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