LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

öffentl

ja

§ 12

Versetzung von Landwirtschaftsoberamtsrat Günter Beyle in den Ruhestand gemäß § 52 Satz 1 Nr. 1 LBG mit Ablauf des 30. Juni 1991 _

- Vorlage V/82

Verhandelt am

4.02.1991

Vor dem

KT

Vorsitzender

LR Dr. Zerr

Anw.Mitglieder

40

Normalzahl

45

Der Vorsitzende erklärt, daß vor einer erneuten Stellenausschreibung der Auf­gabenumfang dieser Stelle neu definiert werden muß.

Kreisrat Lehmann legt größten Wert darauf, daß der neue Stelleninhaber auch künftig für die Beratung der Obst- und Gartenbauvereine zur Verfügung steht. Der Kreistag beschließt daraufhin einstimmig:

a) Herr Landwirtschaftsoberamtsrat Günter Beyle wird auf Grund seines Antrags gemäß § 52 Satz 1 Nr. 1 LBG ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit mit Ablauf des 30. Juni 1991 in den Ruhestand versetzt.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

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