LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
öffentl.
ja
§ 1
Verpflichtung der Kreisräte gemäß § 26 Abs. 1 LKrO
- ohne Vorlage -
Verhandelt am 4.12.1989
Vor dem KT
Vorsitzender LRDr. Zerr
Anw.Mitglieder 45
Normalzahl
45
Hierzu führt der Vorsitzende aus:
Der scheidende Kreistag hat bestätigt, daß keine Hinderungsgründe bei einem der Gewählten vorliegen. Also können wir mit der Arbeit in diesem noch jungen Gremium beginnen. Ich gratuliere Ihnen allen zur Wahl und hoffe, daß die angenehme sachliche Zusammenarbeit, wie sie in den letzten Jahren selbstverständlich war, auch dieses Gremium auszeichnet. Ich kann Ihnen versichern, daß ich selbst und die ganze Verwaltung wie bisher alle Gremiumsbeschlüsse ausreichend vorbereiten und gewissenhaft vollziehen werden. Und sicher werden wir genug zu tun haben.
Der Haushalt 1990 - übrigens der zehnte, den ich dem Kreistag vorstellen kann - wird mir genügend Gelegenheit geben, auf allgemeine Probleme und Ziele der nächsten Jahre einzugehen. Nur so viel lassen Sie mich zu Anfang feststellen, der Kreistag der Jahre 1984/89 hinterläßt ein wohlbestelltes Haus. Keine entscheidungsreifen Angelegenheiten wurden vor dem Gremium hergeschoben, und die Finanzlage des Landkreises Calw ist nach wie vor gut.
Ich wünsche diesem Kreis, daß wir ähnliches auch in 5 Jahren feststellen können. Ich biete hierzu meine Hilfe und die aller Mitarbeiter des Landratsamtes an und hoffe auf eine allzeit fruchtbare Zusammenarbeit. Zunächst darf ich Sie auf Ihre rechte und Pflichten als Kreisräte hinweisen, wie sie ausführlich in der Landkreisordnung, die wir Ihnen in neuester Ausgabe überlassen haben, dargestellt sind. Ich habe Sie nun zu verpflichten.
Nachdem sich alle Anwesenden erhoben haben, spricht der Vorsitzende die Verpflichtungsformel vor:
"Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte des Landkreises gewissenhaft zu wahren, sein Wohl und das seiner Einwohner nach Kräften zu fördern."
Anschließend bekräftigen alle Kreisräte dieses Gelöbnis durch Handschlag mit Landrat Dr. Zerr.
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