LANDKREIS CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am
Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl
öffentlich
15.12.1986
KT
LR Dr. Zerr
47
5D
ja
§ I
Resolution zum Schutz der Landwirtschaft im Landkreis Calw - Vorlage IV/77 -
In der sofort einsetzenden Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt legt Kreisrat Traub für die CDU-Eraktion dar, daß im Grundsatz eine Resolution zum Schutz der Landwirtschaft im Landkreis befürwortet werde und daß sicher alle Kreistagsfraktionen ein großes Interesse daran hätten, an die zuständigen Stellen nach oben deutlich zu machen, daß Verbesserungen auf breiter Basis für die Landwirtschaft notwendig seien. Allerdings halte die CDU-Eraktion den vorliegenden Resolutionsentwurf für zu allgemein gehalten. Eine solche Resolution müsse vielmehr auf die spezifischen Belange des Landkreises und die besondere Problemstellung der Landwirtschaft dieses Elächenkreises im Nordschwarzwald eingehen. Insoweit sei eine detailliertere Ausarbeitung erforderlich, die jedoch zu erarbeiten den Rahmen der heutigen Sitzung sprengen würde. Deshalb beantrage die CDU-Fraktion, diese Resolution zur weiteren Ausarbeitung in den Kultur- und Umweltausschuß zurückzuverweisen.
Namens der EWV-Eraktion beantragt anschließend auch Kreisrat Lehmann die Zurückverweisung dieser Resolution zur weiteren Vorbereitung und Ausarbeitung an den Kultur- und Umweltausschuß. In Anbetracht der tatsächlich existenzbedrohenden Situation, in der sich die Landwirtschaft zwischenzeitlich auf Grund eines sich schon seit Jahrzehnten in Gang befindlichen Prozesses befinde, sei diese Resolution dringend erforderlich. Damit sich diese jedoch nicht nur in Schuldzuweisungen ergehe, die letztendlich nichts fruchteten, sei es unbedingt erforderlich, die kreisspezifischen Probleme und strukturellen Verhältnisse der Landwirtschaft genauer zu beleuchten. So seien sicher Ausführungen zu der Problematik der Aufforstungen, der Nutzungseinschränkungen durch Wasserschutzgebiete, Verpachtungsprobleme, Bewirtschaftungsprobleme der Waldbauern und anderes mehr zu nennen. Auch bedürfe das Eörderprogramm des Landkreises für die Pflege und Bewirtschaftung von Grünlandflächen in diesem Zusammenhang einer kritischen Überprüfung, auch hinsichtlich des Kreises der Begünstigten. /
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