LANDKREIS CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl öffentlich
15.07.1985 KT
LR Dr. Zerr
43
50 ja
§ 4
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Vorlage IV/24 -
Der Vorsitzende geht kurz auf die beabsichtigten Änderungen in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ein und verweist im übrigen auf die ausführliche Beratungsvorlage.
Eine Aussprache wird sodann nicht gewünscht und der Kreistag beschließt einstimmig die nachfolgende
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 28. April 1980
§ 1
1. § 4 erhält folgende Fassung:
" § 4 Reisekostenvergütung
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten neben der Entschädigung nach §§ 1 und 3 eine Fahrtkostenerstattung wie Dienstreisende der Besoldungsgruppen A8 bis A 16 bzw. eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach den jeweils in § 6 Abs. 2 des Landesreisekostengesetzes festgelegten Sätzen.
(2) Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Kreisgebiets erhalten ehrenamtlich Tätige darüber hinaus Reisekostenvergütung nach § 4 Nr. 3, 4, 6 und 10 des Landesreisekostengesetzes. Maßgebend ist die Reisekostenstufe C. Als Dienstreisedauer ist die nach § 2 Abs. 1 berechnete Dauer der Inanspruchnahme zugrunde zu legen."
2. § 5 wird gestrichen.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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2 x Sachbearbeiter 203 1 x Sammlung Kreisrecht 1 x Vormerkbuch (f. AGB)