LANDKREtS C A L V/
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am
Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl
Öffentlich
8.3.1982
KT
LR Dr. Zerr
41
46
i"
§ 12
Bekanntgaben, Sonstiges
3. Eilentscheidung des Krankenhausausschusses ansteüe des Kreistags
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß der Krankenhausausschuß im Hinblick auf den Ablauf der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festsetzung der Pflegesätze 1981 für das Kreiskrankenhaus Calw und Nagold am 1.2.1982 im Wege der EÜentscheidung anstelle des Kreistags beschlossen hat:
1. Der Ausschuß nimmt davon Kenntnis, daß das Regierungspräsidium Karlsruhe die Pflegesätze für das Jahr 1981 auf Antrag des Landratsamts Calw vom 16.12.1981 mit Bescheiden vom 28.12.1981 festgesetzt hat. Für das Krankenhaus Calw beträgt danach der Allgemeine Pflegesatz 213.50 DM und für das Krankenhaus Nagold 215.50 DM.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Rechtsmittel gegen die Festsetzung dann zu verzichten, wenn die AOK für den Landkreis Böblingen den vorsorglich eingelegten Widerspruch zurückzieht.
Nachdem die AOK für den Landkreis Böblingen ihren Widerspruch gegen die Festsetzungsverfügung zurückgezogen hat wurde auch von der Verwaltung der vorsorglich eingelegte Widerspruch zurückgenommen.
Verteiler für Auszüge:
1 x Dezernat 2 1 x Krankenhausverwaltung
013.32/1 1000/29.4.68 M