LANDKREIS C A L W
VERHANDLUNGSNiEDERSCHRtFT
Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anwesende Mitglieder Normalzahl Öffentlich
8.3.1982 KT LR Dr. Zerr 41 46 ja
§ 9
Verlängerung der Frist für die Aufstellung der Jahresrechnung 1981 - Vorlage 111/100 -
Der Vorsitzende führt hierzu aus, daß der Verwattungs- und Wirtschaftsausschuß der Fristverlängerung ln seiner Sitzung am 15.2. diesen Jahres zwar schon zugestimmt habe, daß jedoch nach Ansicht der Gemeindeprüfungsanstalt die Fristverlängerung eines Beschlusses des Kreistags bedarf.
Eine weitere Aussprache erfolgt nicht und es wird einstimmig beschlossen:
Die Frist für die Aufstellung der Jahresrechnung 1981 wird gern. § 48 GemHVO abweichend von § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung auf 6 Monate nach Ende des Haushaltsjahres, also bis 30.6.1982 verlängert.
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2 x Kämmerei
013.32/1 1000/29.4.68 M