LANDKREtS CALW
VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT
Verhandelt am
Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl
Öffentlich
8.3.1982
KT
LR Dr. Zerr
41
46
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§ 4
Antrag der Lebenshitfe Oberes Nagotdtat e.V. auf Errichtung einer Kindergartenhatbtagesgruppe für geistigbehinderte Kteinkinder in Nagotd
- Vortage ttt/95 -
Nachdem festgestettt ist, daß kein Mitgtied in dieser Angeiegenheit befangen ist, zeigt der Vor- sitzende die Entwicktung bis zum heutigen Antrag auf. Hierbei verweist er insbesondere darauf, daß im Schut- und Kutturausschuß zunächst die Meinung vertreten worden sei, neben dem Sonderkindergarten in Sommenhardt keine zweite Einrichtung dieser Art im Kreis zu schaffen. Nachdem sich in Nagotd jedoch einerseits eindeutig ein Bedarf gezeigt habe und andererseits auch bekannt sei, daß Ettern nicht bereit sind, den Kteinkindern einen retativ weiten Anfahrtsweg zuzumuten, habe sich der Ausschuß doch dafür ausgesprochen in Nagotd eine Kindergartenhatbtagesgruppe einzurichten.
Nachdem nach diesen Ausführungen keine Wortmetdung gewünscht ist wird bei 1 Stimmenthattung beschtossen:
1. Der Landkreis ist bereit eine Sonderschutkindergartenhatbtagesgruppe in Nagotd einzurichten. Die Obere Schutaufsichtsbehörde wird gemäß § 30 Abs. 1 Schutgesetz um Zustimmung gebeten.
2. Der Schut- und Kutturausschuß wird beauftragt, über die Kostenteitung zwischen der Lebenshitfe und dem Landkreis eine Vereinbarung abzuschtießen.
Verteiler für Auszüge:
1 x Kämmerei
2 x Sachbearbeiter 204
013.32/1 1000/29.4.68 M