LANDKREtS CALW

VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT

Verhandelt am

Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

Normalzahl

Öffentlich

8.3.1982

KT

LR Dr. Zerr

41

46

i"

§ 4

Antrag der Lebenshitfe Oberes Nagotdtat e.V. auf Errichtung einer Kindergartenhatbtagesgruppe für geistigbehinderte Kteinkinder in Nagotd

- Vortage ttt/95 -

Nachdem festgestettt ist, daß kein Mitgtied in dieser Angeiegenheit befangen ist, zeigt der Vor- sitzende die Entwicktung bis zum heutigen Antrag auf. Hierbei verweist er insbesondere darauf, daß im Schut- und Kutturausschuß zunächst die Meinung vertreten worden sei, neben dem Sonder­kindergarten in Sommenhardt keine zweite Einrichtung dieser Art im Kreis zu schaffen. Nachdem sich in Nagotd jedoch einerseits eindeutig ein Bedarf gezeigt habe und andererseits auch bekannt sei, daß Ettern nicht bereit sind, den Kteinkindern einen retativ weiten Anfahrtsweg zuzumuten, habe sich der Ausschuß doch dafür ausgesprochen in Nagotd eine Kindergartenhatbtagesgruppe ein­zurichten.

Nachdem nach diesen Ausführungen keine Wortmetdung gewünscht ist wird bei 1 Stimmenthattung beschtossen:

1. Der Landkreis ist bereit eine Sonderschutkindergartenhatbtagesgruppe in Nagotd einzurichten. Die Obere Schutaufsichtsbehörde wird gemäß § 30 Abs. 1 Schutgesetz um Zustimmung gebeten.

2. Der Schut- und Kutturausschuß wird beauftragt, über die Kostenteitung zwischen der Lebenshitfe und dem Landkreis eine Vereinbarung abzuschtießen.

Verteiler für Auszüge:

1 x Kämmerei

2 x Sachbearbeiter 204

013.32/1 1000/29.4.68 M