LANDKREtS CALW
VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT
Verhandelt am
Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl
Öffentlich
8.3.1982
KT
LR Dr. Zerr
41
46
i°
§ 2
Gewährung eines Zuschusses an Stadt. Jugendmus ik- und Singsch uten - Vortage ttt/93 -
Vom Vorsitzenden wird ganz kurz die Entwicktung der bisherigen Zuschußregetung für die Jugendmusik- und Singschuten sowie für den heutigen Antrag geschitdert.
KR Schobert bringt daraufhin für die Fraktion der Freien Wähtervereinigung die grundsätztiche Zustimmung zu dem vortiegenden Antrag zum Ausdruck. Er bittet atterdings, daß Ziffer 2 des Antrags um den Hinweis ergänzt wird, daß die Zuschüsse den Schütern aus atten Gemeinden, wetche die betreffende Jugendmusikschute besuchen, gteichermaßen zugute kommen. Dieser Vorschtag findet die Zustimmung des Gremiums. Eine weitere Aussprache wird nicht gewünscht und es wird bei 6 Stimmenthattungen beschlossen:
1. Vorbehatttich der Bereitstettung der entsprechenden Haushattsmitte) gewährt der Landkreis im Jahr 1982 den Städt. Jugendmusik- und Singschuten in unveränderter Form Zuschüsse in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten des pädagogischen Personats.
2. Gteichzeitig wird auf die bisherige Zuschußbedingung verzichtet, wonach die Musikschuten keine Auswärtigenzuschtäge erheben dürfen. Die Zuschußmittet müssen atterdings den Schütern der Jugendmusikschuten aus atten Gemeinden des Landkreises, wetche die betreffenden Jugendmusikschuten besuchen, gteichermaßen zugute kommen.
Verteiler für Auszüge:
1 x Kämmerei 1 x Sachbearbeiter 204 1 x Vormerkbuch
013.32/1 1000/29.4.68 M