LANDKREtS C A L W

VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT

Verhandelt am

Vordem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

Normalzahl

Öffentlich

1.10.1979

KT

LR Pfeiffer

35

44

i°

§ 7

Förderung von Ehe-, Fam!Üen- und Lebensberatungsstetten der Evang. K!rchenbez!rke Nagotd und Ca!w

- Vortage 11/248 -

KR Trommer vertrat d!e Auffassung, daß !n den Aufgabenbereich dieser Beratungssteüen auch die Fragen der FamiÜenptanung und Fragen des Schwangerschaftsabbruches einbezogen werden soüten. Kreisoberamtsrat Etser führte hie zu aus, daß in der Vortage nur eine Kurzfassung der Landesricht- tinien abgedruckt sei. Die vottstöndige Fassung dieser Richttinien enthatte auch die Aufgabenbe­reiche FamiÜenptanung und Schwangerschaftsabbruch.

Nachdem Landrat Pfeiffer ktargesteüt hatte, daß auch Ratsuchende, die der kath. oder aber gar keiner Kirche angehören zu diesen Beratungsstetten kommen können faßte der Kreistag fotgenden Besch tuß:

Die Evang. Kirchenbezirke im Landkreis Catw erhatten frühestens ab 1980 nach Maßgabe der ver­fügbaren Haushattsmitte! und ohne Rechtsanspruch vorbehötttich der Anerkennung und finanzietten Förderung durch das Land Baden-Württemberg für ihre Ehe-, Famitien- und Lebensberatungsstetten ° in Nagotd und Catw einen Kreiszuschuß von jöhrtich 30 000 DM, jedoch höchstens 2/3 des nach Abzug der Landesfördermittet verbteibenden Abmangets je Beratungsfachkraft. Dieser Zuschuß wird für jeden votten Monat, in dem eine Fachkraft angesteüt ist, zu einem zwötftet gewöhrt. Ge- gebenenfatts ist der Zuschuß entsprechend dem Maß einer Teitzeitbeschöftigung festzusetzen, tm übrigen sind für das Zuschußverfahren die vortöufigen Richttinien des Ministeriums für Arbeit, Ge­sundheit und Soziatordnung für Ehe-, Famitien- und Lebensberatungsstetten vom 10. Oktober 1977 (Gemeinsames Amtsbtatt S. 1496) entsprechend anzuwenden.

Verteiler für Auszüge:

1 x Kreiskömmerei 1 x Sachbearbeiter 1 x Rechnungsbeteg

013.32/1 1000/29.4.68 M