LANDKREIS C A L W
VERHANDLUNGSNtEDERSCHRtFT
Verhandelt am
Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl
Öffentlich
27.2.1978
KT
KR Tmub
40
44
i"
§ 7
Sonstiges, Bekanntgaben
2. Vertetzung der Verschwiegenheitspflicht durch KR Roüer -Vortage ] t/192-
KR Lehmann wies darauf hin, daß die rechttiche Stettungnahme der Verwattung zu diesem Probtem nunmehr im Kreistag vortiege. Trotzdem komme er nicht umhin, namens der Fraktion seine Verwunderung über die Zeitungserktärung von KR Rotier am 18.2.1978 auszusprechen, insbesondere für die Abschnitte 5-6 dieser Erktörung gette "weniger wäre mehr gewesen" . Bistang sei es in diesem Hause nicht Ubtich gewesen sich gegenseitig mit dem Staatsanwait zu drohen. KR Lehmann appeiiierte an atte Kreisröte künftig den Boden der Sachtichkeit nicht zu vertassen. Abschließend sagte KR Lehmann auf die Stettungnahme der Verwattung eingehend, daß diese insoweit unrichtig sei, ats der Haushaitsrest noch nicht gebitdet sei.
KR Rotter entgegnete hierauf, daß er sich bei der Veranstattung der Jungen Union am 11.2.1978 auf die Ausführungen des Kreiskämmerers bezogen habe, insofern befinde er sich in guter Gesettschaft. Zur Veröffenttichung der Erktärung in den Tageszeitungen des Landkreises habe er sich genötigt gefuhtt, weit durch eine fatsche Berichterstattung Uber die Kreistagssitzung am 13.2.1978 in der Presse der Eindruck aufgekommen sei, ats habe er die Verschwiegenheit gebrochen.
KR Trommer stettte fest, daß indirekt doch ein Bruch der Verschwiegenheitspfticht vortiege, denn die Absicht des Landkreises, die Kreisumtage um 3 Punkte zu erhöhen sei nur den Fraktionsvorsitzenden und den Mitgtiedern des Verwattungs- und Wirtschaftsausschusses bekannt gewesen. Wenn diese Absicht sonst weiterhin bekannt geworden sei, so sei dies darauf zurUck- zufuhren, daß aus der betreffenden nichtöffenttichen Sitzung geptaudert worden sei.
Vorsitzender Traub schtoß die Aussprache Uber diesen Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis, daß nach seiner [nformation die KR Rotter und Siefert eine Aussprache vereinbart haben.
Verteiler für Auszüge:
1 x Land rat
1 x Haupt- und Finanzverwaltung
013.32/1 1000/29.4.68 M