LANDKREIS CA LW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anwesende Mitglieder Normalzahl Öffentlich
12.12.1977 KT KR Tmub 39 44 ja
§ 7
Festsetzung von Tarifen für die Inanspruchnahme kreiseigener Einrichtungen; hier: Erhöhung des Entgelts für die Inanspruchnahme des Krelsplanungsamts
-Vorlage 11/170-
Reg.Direktor Dr. Amberger erläuterte kurz die Vorlage. KR Roller bat um Auskunft, ob das Krels- planungsamt Arbeiten zu Lasten privater Büros mache. Kreisbaurat Flnkbelner entgegnete hierauf, daß das Krelsplanungsamt nur zu einem sehr geringen Teil Arbeiten mache, für welche die neu zu beschließenden Tarife erhoben werden können. Im wesentlichen handle es sich dabei um kleinere Überarbeitungen von Bauleltplänen. KR Roller beantragte daraufhin, daß diese Tätigkeit des Krelsplanungsamts keinesfalls zu einer Stellenvermehrung führen dürfe.
KR Wilhelm Mast berichtete, daß die Tätigkeit des Kreisplanungsamts gerade für die kleineren Gemeinden, die über keinen Bauingenieur bzw. Planer verfügen, eine wertvolle Hilfe sei. Mit den Stimmen der Freien Wähler und der SPD wurde gegen die Stimmen der CDU-Fraktion der Antrag von KR Roller abgelehnt. Sodann beschloß der Kreistag bei einer Gegenstimme und 3 Enthaltungen:
1. Für die Inanspruchnahme des Kreisplanungsamts wird ab 1.1.1978 ein Entgelt erhoben, das nach der aufgewendeten Arbeitszeit berechnet wird. Es beträgt 32.— DM für jede Arbeitsstunde. Das Entgelt Ist jeweils um den Prozentsatz zu erhöhen, um den die Dienstbezüge für Beamte erhöht werden.
2. Für die mündliche Beratung wird nur dann ein Entgelt erhoben, wenn sie insgesamt mehr als 2 Stunden beansprucht.
3. Als Inanspruchnahme Im Sinne von Zlff. 1 und 2 gilt nicht die Beratung einer kreisangehörigen Gemeinde ln Bezug auf die Genehmigungsfähigkeit von Bauleitplanungen nach dem BBauG, dem Landesplanungsgesetz und etwaigen sonstigen einschlägigen Vorschriften.
Verteiler für Auszüge:
1 x Kreisplanungsamt 1 x Sachbearbeiter OßO 1 x Amtsgrundbuch
013.32/1 1000/29.4.68 M