LANDKREIS CALW
VERHANDLUNGSN)EDERSCHR!FT
Verhandelt am
Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl
Öffentlich
28.6.1976
KT
LR Pfeiffer
37
44
§ 11
Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Landkreis Ca!w (Stadt Nagotd, Gemarkung Hochdorf) und dem Landkreis Freudenstadt (Gemeinde Eutingen, Gemarkungen Eutingen und Göttelfingen) im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Hochdorf
- Vorlage H/105 -
Nachdem Landrat Pfeiffer dem Kreistag kurz erläutert hatte, daß der Verlauf der Gemeindegrenzen Nagold-Hochdorf und Eutingen, die gleichzeitig auch Kreisgrenzen sind, im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Hochdorf dem neugeschaffenen Wegenetz angepaßt werden sollen, beschloß der Kreistag einstimmig:
Der Kreistag erhebt keine Einwendungen gegen eine Änderung der Kreisgrenze im Rahmen einer flächengleichen Gemeindegrenzänderung bei der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Hochdorf.
Verteiler für Auszüge:
1 x Flurbereinigungsamt Freudenstadt 1 x Kommmalreohtsant 1 x Reg.Präsidium
013.32/1 1000/29.4.68 M