LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSN)EDERSCHR!FT

Verhandelt am

Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

Normalzahl

Öffentlich

28.6.1976

KT

LR Pfeiffer

37

44

§ 11

Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Landkreis Ca!w (Stadt Nagotd, Gemarkung Hochdorf) und dem Landkreis Freudenstadt (Gemeinde Eutingen, Gemarkungen Eutingen und Göttelfingen) im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Hochdorf

- Vorlage H/105 -

Nachdem Landrat Pfeiffer dem Kreistag kurz erläutert hatte, daß der Verlauf der Gemeindegrenzen Nagold-Hochdorf und Eutingen, die gleichzeitig auch Kreisgrenzen sind, im Rahmen des Flurbe­reinigungsverfahrens Hochdorf dem neugeschaffenen Wegenetz angepaßt werden sollen, beschloß der Kreistag einstimmig:

Der Kreistag erhebt keine Einwendungen gegen eine Änderung der Kreisgrenze im Rahmen einer flächengleichen Gemeindegrenzänderung bei der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Hochdorf.

Verteiler für Auszüge:

1 x Flurbereinigungsamt Freudenstadt 1 x Kommmalreohtsant 1 x Reg.Präsidium

013.32/1 1000/29.4.68 M