LANDKREIS CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am
Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl
Öffentlich
I8.ll.l975
KT
LR Pfeiffer
39
44
i<3
§ 4
Kommunaler Haftpflichtschadensausgleich und Neuregelung deraüg. Haftpf!!chtvers!cherungdes Landkreises_
- Vortage H/84 -
Ohne Aussprache beschloß der Kreistag entsprechend der Empfehlung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses einstimmig:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, für den Landkreis Caiw das Einverständnis zur nachstehenden Abänderung des mit Rundschreiben des Landkreistags vom 15.5.1972 übersandten Vertrags über die Einrichtung des Kommunalen Haftpfüchtschadensausgleichs der Landkreise Baden-Württembergs zu erklären.
§ 2 Abs. 3 a) soll folgende Fassung erhalten:
"a) ln jedem Schadensfall hat der Landkreis einen Eigenanteil von 5 000 000 DM selbst zu tragen."
§ 4 Abs. 1 Satz 1 soll folgende Fassung erhalten:
"(1 ) Der Ausschuß besteht aus je zwei Vertretern und der entsprechenden Anzahl von Stellvertretern der dem Kommunalen Haftpflichtschadensausgleich angehörenden Landkreise in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen und aus je einem Vertreter und je einem Stellvertreter der dem Kommunalen Haftpflichtschadensausgleich angehörenden Landkreise in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg."
Die Abänderungen sollen mit Wirkung vom 1.1.1976 in Kraft treten.
2. Der Neuregelung der allgemeinen Haftpflichtversicherung des Landkreises mit Wirkung vom 1.1.1976 mit einer Versicherungssumme von 5 000 000 DM pauschal für Personen-, Sach- und Gewässerschäden sowie der Haftpflichtversicherung für Pflegeeltern und Pflegekinder wird zugestimmt.
Verteiler für Auszüge:
1 x Haupt- und Finanzverwaltung 1 x Sachbearbeiter 020 1 x Amtsgrundbuch
013.32/1 1000/29.4.68 M