LANDKREIS C A L W

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VERHANDLUNGSN1EDERSCHR1FT

Verhandelt am

Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

Normalzahl

Öffentlich

7.5.I973

Kreistag

LR Pfeiffer

30

38

ja

§ 1

Feststellung von HinderungsgrUnden be! den am 8.4.1973 in den Kreistag gewählten Personen gern. § 20 Abs. 1 LKrO

Landrat Pfeiffer gab bekannt, daß nach den Feststellungen der Verwaltung keine HinderungsgrUnde gegen die in den Kreistag gewählten Personen vorliegen. Hiergegen erhob sich kein Widerspruch.

Daraufhin beschloß der Kreistag einstimmig:

Festzustellen, daß gegen die am 8.4.1973 in den Kreistag gewählten Personen keine Hinderungs­grUnde gern. § 20 Abs. 1 LKrO vorliegen.

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1 x Sachbearbeiter 12

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