LANDKREIS C A L W
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VERHANDLUNGSN1EDERSCHR1FT
Verhandelt am
Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl
Öffentlich
7.5.I973
Kreistag
LR Pfeiffer
30
38
ja
§ 1
Feststellung von HinderungsgrUnden be! den am 8.4.1973 in den Kreistag gewählten Personen gern. § 20 Abs. 1 LKrO
Landrat Pfeiffer gab bekannt, daß nach den Feststellungen der Verwaltung keine HinderungsgrUnde gegen die in den Kreistag gewählten Personen vorliegen. Hiergegen erhob sich kein Widerspruch.
Daraufhin beschloß der Kreistag einstimmig:
Festzustellen, daß gegen die am 8.4.1973 in den Kreistag gewählten Personen keine HinderungsgrUnde gern. § 20 Abs. 1 LKrO vorliegen.
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1 x Sachbearbeiter 12
013.32/1 1000/29.4.68 M