LA ND KREIS CALW

Niederschrift

Uber die öffentiiche Verpflichtung des nachrückenden Kreisverordneten

Herrn Ro)f Fetzer am 18. Dezember 1972 durch den Landrat

Anläßlich der Sitzung des Kreistags am 18.12.1972 wurde Kreisverordneter Roif Fetzer gern. § 22 Abs. 2 LKrO öffentiich auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten verpflichtet, in dem er in die Hand des Landrats folgendes Gelöbnis ablegte:

"Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amts­pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte des Landkreises gewissenhaft zu wahren und sein Wohl, das seiner Einwohner und seiner Gemeinden nach Krdften zu fördern."

Vor der Verpflichtung wurde der Kreisverordnete vom Landrat über seine Amts­pflichten unterrichtet.

Die Verpflichtung bestätigt durch seine Unterschrift

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Calw, den 18.12.1972

Pfeiffer

Landrat