LANDKREIS CALW
VERHANDLUNGSN!EDERSCHR!FT
Verhandelt am
Vor dem
Vorsitzender
Anwesende Mitglieder
Normalzahl
Öffentlich
18.9.1972
Kreistag
LR Pfeiffer
35
38
i°
§ 1
Wahl eines Amtsverwesers fUr den neuen Landkreis Calw
KV Klepser ats ältestes Mitglied des vorläufigen Kreistags (§ 11 Abs. 2 Kreisreformgesetz) stellte fest, daß die Einladung fUr die 1. Sitzung des vorläufigen Kreistags des neuen Landkreises Calw ordnungsgemäß erfolgt sei. Von den 38 Mitgliedern des vorläufigen Kreistags seien 35 anwesend, so daß die Beschlußfähigkeit des Gremiums gegeben sei.
KV Klepser gab weiter bekannt, daß er Im Auftrag des Ältestenrats entsprechend der Absprache zwischen allen Fraktionen Uber das Regierungspräsidium beim Innenministerium das Einvernehmen für die Wahl von Landrat Pfeiffer zum Amtsverweser des neuen Landkreises beantragt habe. Mit Erlaß vom 10.8.1972 habe das Innenministerium das Einvernehmen hergestellt. Da von den Krels- verordneten die vorbereiteten Stimmzettel abgelehnt wurden, wurde die Wahl des Amtsverwesers auf amtlich gekennzeichneten neutralen Stimmzetteln vorgenommen. Als Wahlkommlsslon wurden die Krelsverordneten Kuli, Brenner und Heselschwerdt bestimmt. Die geheime Wahl erbrachte folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel 35
davon gültig 25
mit nein stimmten 1
Enthaltungen 9
zusammen wieder 35
Damit war Landrat Pfeiffer zum Amtsverweser des neuen Landkreises Calw gewählt.
Anschließend bat KV Klepser Herrn Landrat Pfeiffer wieder In den Saal und gab Ihm das Ergebnis bekannt und beglückwünschte Ihn namens des Kreistags. Auf Frage sagte Landrat Pfeiffer, daß er die Wahl zum Amtsverweser des neuen Landkreises Calw annehme.
Verteiler für Auszüge:
2 x Reg.Präsidium 1 x Sachbearbeiter 1 x Personalakten
013.32/1 1000/29.4.68 M