LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSN!EDERSCHR!FT

Verhandelt am

Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

Normalzahl

Öffentlich

18.9.1972

Kreistag

LR Pfeiffer

35

38

i°

§ 1

Wahl eines Amtsverwesers fUr den neuen Landkreis Calw

KV Klepser ats ältestes Mitglied des vorläufigen Kreistags (§ 11 Abs. 2 Kreisreformgesetz) stellte fest, daß die Einladung fUr die 1. Sitzung des vorläufigen Kreistags des neuen Landkreises Calw ordnungsgemäß erfolgt sei. Von den 38 Mitgliedern des vorläufigen Kreistags seien 35 anwesend, so daß die Beschlußfähigkeit des Gremiums gegeben sei.

KV Klepser gab weiter bekannt, daß er Im Auftrag des Ältestenrats entsprechend der Absprache zwischen allen Fraktionen Uber das Regierungspräsidium beim Innenministerium das Einvernehmen für die Wahl von Landrat Pfeiffer zum Amtsverweser des neuen Landkreises beantragt habe. Mit Erlaß vom 10.8.1972 habe das Innenministerium das Einvernehmen hergestellt. Da von den Krels- verordneten die vorbereiteten Stimmzettel abgelehnt wurden, wurde die Wahl des Amtsverwesers auf amtlich gekennzeichneten neutralen Stimmzetteln vorgenommen. Als Wahlkommlsslon wurden die Krelsverordneten Kuli, Brenner und Heselschwerdt bestimmt. Die geheime Wahl erbrachte folgendes Ergebnis:

Abgegebene Stimmzettel 35

davon gültig 25

mit nein stimmten 1

Enthaltungen 9

zusammen wieder 35

Damit war Landrat Pfeiffer zum Amtsverweser des neuen Landkreises Calw gewählt.

Anschließend bat KV Klepser Herrn Landrat Pfeiffer wieder In den Saal und gab Ihm das Ergebnis bekannt und beglückwünschte Ihn namens des Kreistags. Auf Frage sagte Landrat Pfeiffer, daß er die Wahl zum Amtsverweser des neuen Landkreises Calw annehme.

Verteiler für Auszüge:

2 x Reg.Präsidium 1 x Sachbearbeiter 1 x Personalakten

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