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13.2.1964

Sanierung des Krankenhauswesens in der Denkschrift der Landes­regierung über das Krankenhauswesen in Baden-Württemberg nieder­geiegt sind (vgl. "Landkreisnachrichten aus Baden-Württemberg"

Heft 4 vom 15.12.1963 S.66). Damit ist auch die Gewähr dafür ge­geben, dass dem heute vorgebrachten. Wunsch des Kreisverordneten W. Brenner auf Vorlage eines Gesamtplans für die Sanierung des Krankenhauswesens im Einzugsgebiet der Städte Calw und. Nagold Rechnung getragen wird. - Seiner Kritik an den in den vergangenen Jahren vom Kreisrat in Krankenhausbausachen getroffenen Entschei­dungen trat Kreisverordneter und. Kreisrat Sannwald mit der Fest­stellung nachdrücklich entgegen, dass der Kreisrat sich dabei allein von sachlichen, überörtlichen Interessen habe leiten las­sen und durchaus keine "Kirchtumspolitik" getrieben habe.

Die nach seiner Meinung ausser Verhältnis zum Erfolg stehende Vielrederei in den Sitzungen des Kreistags und des Kreisrats wurde auch bei dieser Gelegenheit wieder von dem Kreisverordneten und Kreisrat Dr. Baetzner bemängelt.

Auszüge:

Hpt.-u.Fin.Verw. 4 Krankenhausverw. 2 */

§ 9

Einrichtung einer gynäkologischen Abteilung

im Kreiskrankenhaus Neuenbürg im Belegarzt­

system.

-Vorlage Nr. A/5/64-

Der Vorsitzende teilte ergänzend mit, dass daran gedacht sei, ge­gebenenfalls dem Gynäkologen 14 Betten zur Verfügung zu stellen. Während Chefarzt Dr. Seitz bisher der Einrichtung einer eigenen gynäkologischen Abteilung grundsätzlich nicht abgeneigt gewesen sei (vgl. auch § 6 der Niederschrift über die nichtöffentliche Kreisratssitzung am 26.1.1961), mache er nunmehr in -den Kreisver­ordneten auszugsweise bekanntgegebenen- Schreiben vom 8. und 9.2. 1964 Einwände. ,