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13.2.1964

Hierauf wurde in o f f e n e r Wahl, der kein Kreisverordneter widersprach, gemäss Art. 6 Abs.4 und 5 Satz 2 SpG, dem Vorschlag des Kreisrats vom 23.1.1964 folgend und in Änderung der Ziff. 2 des Kreistagsbeschlusses vom 12.4.1960 (§ 5 der Sitzungsnieder­schrift), auf die Dauer seiner restlichen Amtszeit im Kreistag einstimmig

gewählt :

zum neuen Stellvertreter des ordentlichen Mitglieds des Verwal­tungsrats der Kreissparkasse Calw, Kreisverordneten Rolf Sannwald, Fabrikdirektor, Calw:

Kreisverordneter Wilhelm M a s t, Bürgermeister,

Unterreichenbach.

Der Gewählte nahm die Wahl an.

Auszüge:

Unt.Verw.Beh. -zu Reg.Nr. 4676,23- 1 Kreissparkasse 2

Hpt.-u.Fin.Verw. 2

§ 8

Errichtung eines neuen Operationsbaus sowie

Verlegung und zeitgerechter Ausbau der Rönt­

genabteilung im Kreiskrankenhaus C a 1 w.

(Vorg.: Beschluss d.Kreisrats v. 23.1.1964 -§ 11 -)

. -Vorlage Nr. A/4/64-

In der sehr eingehenden Aussprache bezweifelte Kreisverordneter und Kreisrat G r o ß, ob es wirklich eine zweckmässige und wirtschaft­liche Lösung wäre, wenn die Massnahmen durchgeführt würden, deren Planung heute vom Kreistag beschlossen werden soll. Er bezog sich dabei auf die Äusserungen des Landrats Dr. Wanner in der Sitzung de Kreistags am 31*1.1963 (§ 2 Abs.l der Sitzungsniederschrift) sowie auf die Ausführungen des Landrats Pfeiffer in der Kreistagssitzung vom 8.8.1963 (§ 3 Abs.6 der Niederschrift). Wenn der Kreistag der