2.4.1963

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Ort: Mehrzweckgebäude der Stadt Calw.(Aula des Gymnasiums)

in Calw, Am Schießberg.

Dauer: 16,oo - 18,oo Uhr.

Einziger Paragraph

Amtsantritt und Verpflichtung des Landrats

Günter P f e i f f e r.

Die Wahl'des Oberregierungsrats Günter Pfeiffer, bisher erster Landesbeamter und allgemeinder Stellvertreter des Landrats beim Landratsamt Eßlingen, zum Landrat des Landkreises Calw (vgl. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreistags vom 14.3*1963) ist, nachdem sie von keiner Seite angefochten wurde, rechtskräftig geworden.

Der Gewählte tritt heute -am 2. April 1963- sein.Amt an.

Nachdem der l.stv. Vorsitzende, Kreisverordneter Gottlob K 1 e p s e r, Landrat Günter P f e i f f e r die Ernennungs­urkunde ausgehändigt hatte (§ 193 Nr.l LBG), wies Regierungsprä­sident Willi K. B i r n, Tübingen, als Vertreter der Rechtsauf­sichtsbehörde den neuen Ländrat auf seinen früher geleisteten Beamteneid. hin und verpflichtete ihn durch Handschlag*auf-seine Aufgaben/(§ 32 Abs.3 LKrO). Beide Handlungen vollzogen sich im Rahmen der festlichen Sitzung des Kreistags vom 2.4.1963 und im Verlaufe von Ansprachen des Regierungspräsidenten und des l.stv. Kreistagsvorsitzenden.

Landrat Pfeiffer, der selbst ebenfalls eine Ansprache hielt, wurden während der Feier Glückwünsche überbracht durch Bürger­meister B r e i t 1 i n g, Nagold, -in Vertretung des erkrankten Bürgermeisters der Kreisstadt- für den Kreisrat, durch Regierungs­direktor L u t z für die Bediensteten des Landkreises und die Landesbeamten beim Landratsamt, Kreisbaumeister K 1 u m p p für den Personalrat, durch den Vorsitzenden der Kreisäbteilung Calw

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