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14.3.1963
Der l.stv. Vorsitzende des Kreistags, Bürgermeister Klepser, versicherte, dass auch der Kreistag versuchen werde, seine Aufgaben in guter Zusammenarbeit mit dem neuen Landrat zum Wohle des Landkreises, seiner Einwohner und seiner Gemeinden zu lösen.
Ehe der stv. Vorsitzende die Sitzung für geschlossen erklärte, wies er schliesslich noch auf die Bestimmungen des § 32 Abs. 3 LKrO und des § 193 Nr. 1 Satz 1 LBG mit dem Anfügen hin, dass er sich um die möglichst baldige Bestimmung der entsprechenden Termine bemühen werde.
Auszüge:
< Unt.Verw.Beh. -zu Reg.Nr. 0121- 2
zu Reg.Nr. 0122- 2
Hpt.- u.Fin.Verw. * 2
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