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7 . 11.1962
Strassen II..Ordnung anzuwenden und die vor diesem Zeitpunkt .eingereichten Anträge ebenfalls unter Anwendung dieser Richtlinien zu bescheiden.
Auszüge: - ' ' - ' *
Hpt.-u.Fin.Verw. 4 ^ i
Änderungen der Stellensatzung des Landkreises.
1.) Einrichtung einer Planstelle für einen Kreisbauamt-
mann bei der Kreisbaumeisterstelle Calw.
Auf die Niederschriften über die nichtöffentl. Sitzungen des Kreisrats am 24.5.1962 -§§ 18 und 19-, am 13.7.1962 -§ 18- und am 15.8.1962 -§ 8- wird Bezug genommen,Der Leiter der Haupt- und Finanzverwaltung hält entsprechenden Vortrag.und teilt weiter mit, eine nociunalige^gründliche.Prüfung habe.ergeben,,dass.die.beamtenrechtliche Anstellung eines.im.Tief-.und...Hochbau.gleich.gut erfahrenen und bewährten und.auch.als Stellvertreter des Kreisbaumeisters in Calw geeigneten Bauingenieurs der Bes.Gr. A 11 noch wichtiger und notwendiger ist als diejenige eines Tiefbauingenieurs der Fachrichtung Strassenbau. Allerdings müsse dabei im Hinblick auf den grossen Mangel an Technikern in der staatlichen Strassenbauverwaltung, auf die deshalb bestehenden grossen Planungs rückstände und die deswegen vorhandenen erheblichen Haushaltsreste des Landkreises für dringliche Strassenbauten besonderer Wert darauf gelegt werden,dass diese zusätzliche Kraft soweit als irgend möglich zur Unterstützung des Strassenbauamts bei der Planung des Neubaus, Umbaus und Ausbaus von Landstrassen II. Ordnung eingesetzt wird.
Zur Anstellung auf diese neu einzurichtende Beamtenplanstelle sei, wie Kreisverwaltungsrat Sternbacher ferner vortrug, der Bauinge- nieur^Hans F i n k b e i n e r aus Faurndau, geb. am 2.8.1930 in Baiersbronn, vorgesehen,' der auf Grund des Beschlusses des Kreisrats vom 15.8.1962 (§ 8*Ziff. I der Sitzungsniederschrift) unter Berufung in das Beamtenverhälthis zum ausserplanmässigen Kreisbauamtmann ernannt worden sei und seinen Dienst bei der Kreisbaumeisterstelle Calw am 1.10.1962 angetreten habe. /