3

21 . 1.1960

und 9 je vier und 'auf den Wahlkreis 8 sechs Sitze entfallen. Im Wege des Verhältnisausgleichs nach § 16 Abs.2 Satz LKrO hat sich jedoch die Zahl der Kreisverordneten für die auf die Wahl folgende Amtszeit von 38 auf 41 erhöht. Von den 3 Mehrsitzen entfallen auf den Wahlkreis 5 1 Sitz und auf den Wahlkreis 8 2 Sitze. Damit

verteilen sich die Sitze auf die einzelnen Wahlkreise nunmehr wie folgt: -

Wahlkreis

1

4 Sitze,

2

4 " ,

3

4 " ,

4

4 " ,

5

5 " ,

6

4 " ,

7

4 ,

8

8 . " ,

9

4 " ,

zus.

*

41 Sitze.

Hiervon entfallen

. -

in

den Wahlkreisen

im Landkreis

1

2

3 4 5 6 7 8

9

zusammen

auf die Freie Wählerver-

.

einigung

2

4

4 4 3 4 3 6

2

32

auf die SPD .

1.

- - 2 - 1: 2

2

8

auf die Soziale Gemein­schaft 1 - - - - - - i

insgesamt 4 4 4 4 5 4 4 8 4 41

(8) Als Kreisverordnete wurden gewählt (hinter jedem Gewählten ist in Klammern die Zahl seines Wahlkreises sowie seine Wählervereini-, gung angegeben. Dabei bedeuten: ^

FW Freie Wählervereinigung, * <

t SG = Soziale Gemeinschaft, *

. SPD = Sozialdemokratische Partei Deutschlands):