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21 . 1.1960
und 9 je vier und 'auf den Wahlkreis 8 sechs Sitze entfallen. Im Wege des Verhältnisausgleichs nach § 16 Abs.2 Satz LKrO hat sich jedoch die Zahl der Kreisverordneten für die auf die Wahl folgende Amtszeit von 38 auf 41 erhöht. Von den 3 Mehrsitzen entfallen auf den Wahlkreis 5 1 Sitz und auf den Wahlkreis 8 2 Sitze. Damit
verteilen sich die Sitze auf die einzelnen Wahlkreise nunmehr wie folgt: -
Wahlkreis
1
4 Sitze,
2
4 " ,
3
4 " ,
4
4 " ,
5
5 " ,
6
4 " ,
7
4 ,
8
8 . " ,
9
4 " ,
zus.
*
41 Sitze.
Hiervon entfallen
. -
in
den Wahlkreisen
im Landkreis
1
2
3 4 5 6 7 8
9
zusammen
auf die Freie Wählerver-
.
einigung
2
4
4 4 3 4 3 6
2
32
auf die SPD .
1.
- - 2 - 1: 2
2
8
auf die Soziale Gemeinschaft 1 - - - - - - i
insgesamt 4 4 4 4 5 4 4 8 4 41
(8) Als Kreisverordnete wurden gewählt (hinter jedem Gewählten ist in Klammern die Zahl seines Wahlkreises sowie seine Wählervereini-, gung angegeben. Dabei bedeuten: ^
FW Freie Wählervereinigung, * <
t SG = Soziale Gemeinschaft, *
. SPD = Sozialdemokratische Partei Deutschlands):