3o. Oktober 1958

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1955 (Ges.Bl. S. 129) erlässt der Kreistag hiermit unter Aufhebung der Haushaltssatzung vom 3o.4.1958 folgende

Haushaltssatzung des Landkreises Calw

für das

Rechnungsjahr 1958

§ 1 '

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

I. im ' o r d e n t 1 i c h e n Haushalt

in den Einnahmen auf , 15.859.946, DM,

in den Ausgaben auf 15.859.946, DM;

II. im a u s s e r o r d e n t li c h e n' Haushalt

in den Einnahmen auf 455.829* DM,

in den Ausgaben auf 455.829, DM.

§ 2

Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 25% der Steuerkraftsumme festgesetzt (Planansatz 2.92o.ooo, DM).

§ 3

Der Höchstbetrag der äusseren Kassenkredite, die im Planjahr in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 800 . 000 , DM festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind keine Kassenkredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückge­zahlt sind.

§ 4

Der Gesamtbetrag der äusseren Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des ausserordentlichen Haushaltsplans bestimmt sind, wird auf null DM festgesetzt.

III. Das Regierungspräsidium wird dringend gebeten, sich dafür einzu­setzen, dass der zum Ausgleich des ordentlichen Haushaltsplans 1958 veranschlagte Zuschuss aus dem Ausgleichstock von 400 . 000 ,- DM in dieser Höhe gewährt wird, da die Erfüllung