3o. Oktober 1958
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1955 (Ges.Bl. S. 129) erlässt der Kreistag hiermit unter Aufhebung der Haushaltssatzung vom 3o.4.1958 folgende
Haushaltssatzung des Landkreises Calw
für das
Rechnungsjahr 1958
§ 1 '
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
I. im ' o r d e n t 1 i c h e n Haushalt
in den Einnahmen auf , 15.859.946,— DM,
in den Ausgaben auf 15.859.946,— DM;
II. im a u s s e r o r d e n t li c h e n' Haushalt
in den Einnahmen auf 455.829*— DM,
in den Ausgaben auf 455.829,— DM.
§ 2
Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 25% der Steuerkraftsumme festgesetzt (Planansatz 2.92o.ooo,— DM).
§ 3
Der Höchstbetrag der äusseren Kassenkredite, die im Planjahr in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 800 . 000 ,— DM festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind keine Kassenkredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4
Der Gesamtbetrag der äusseren Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des ausserordentlichen Haushaltsplans bestimmt sind, wird auf null DM festgesetzt.
III. Das Regierungspräsidium wird dringend gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der zum Ausgleich des ordentlichen Haushaltsplans 1958 veranschlagte Zuschuss aus dem Ausgleichstock von 400 . 000 ,-— DM in dieser Höhe gewährt wird, da die Erfüllung