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28.3.1957
§ 9
Förderung des Wohnungsbaus.
Nach Erledigung der Tagesordnung hielt auf Weisung des Landrats Kreisangestellter Jocher beim Landratsamt -untere Verwaltungsbehörde- zur allgemeinen Information, insbesondere aber zur Unterrichtung der anwesenden Bürgermeister, ein Referat über die Förderung des Wohnungsbaus im Jahre 1957. Dabei wies er besonders auf die durch das Wohnungsbau- und Familienheimgesetz -zweites Wohnungsbaugesetz- vom 27.6.1956 (BGBl. I S.523) gegenüber der bisherigen Rechtslage eingetretenen wichtigen Änderungen hin.
Im Anschluss an diesen Bericht wurde von Bürgermeister Seeber, Calw, mit allgemeiner Zustimmung des Kreistags bittere Kritik daran geübt, dass die Wohnungsbauförderungsrichtlinien Jahr für Jahr zu spät -auch heuer wieder erst nach Beginn der Bausaison- herausgegeben werden, obwohl man dagegen schon jahrelang ankämpfe. Hier müsse endlich einmal Wandel geschaffen werden.
Der Vorsitzende versprach, dass sich das Landratsamt auch weiterhin um Abhilfe bemühen werde.
Auszüge:
Landratsamt -untere Verw.Beh.,Gesch.Ieil 11a Jo- 1
Nach Schluss der Sitzung dankte der Vorsitzende den Kreisver- ordneten für ihre rege Beteiligung an den Verhandlungen. Ferner sagte er allen mit den Haushaltsplanarbeiten befassten Beamten und Angestellten des Landkreises, insbesondere dem Fachbeamten für das Finanzwesen, Kreisamtsrat Sternbacher, dem neuen Verwalter der Kreiskrankenhäuser, Kreisamtmann Koch, sowie dem bisherigen Kreiskrankenhausverwalter, Kreisamtmann Bohlinger, Dank. '
Abschliessend teilte der Landrat mit, dass er voraussichtlich im Frühsommer ds.Jrs. eine weitere Kreistagssitzung einberufen werde. Eine 3. Sitzung im Jahre 1957 (vgl. § 1 Abs.5 der Geschäfts