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21.5.1955
B. Nichtöffentliche Verhandlung:
§ 8 .
Äusserung zur Bestellung des Landrats.
Der stellv. Vorsitzende, Bürgermeister Klepser, Bad Liebenzell, gibt bekannt, das Regierüngspräsidium Südwürttemberg- Hohenzollern in Tübingen habe ihm mit Erlass vom 3. Mai 1955 mitgeteilt, es sei beabsichtigt, dem Herrn Ministerpräsidenten die Ernennung des Oberregierungsrats Dr. Fritz W a n n e r zum Landrat in Calw vorzuschlagen. Das Regierungspräsidium bitte, die Äusserung des Kreistags nach Art.4 Abs.4 der Kreisordnung vom 22. Dezember 1948 (Reg.Bl.1949 S.21) baldmöglichst vorzulegen.
Nach Beratung
beschliesst
der Kreistag mit 32 Stimmen bei einer Stimmenthaltung,
1. ) sich mit der Ernennung des Oberregierungsrats Dr. Fritz
Wanner zum Landrat in Calw einverstanden zu erklären;
2. ) im Hinblick auf die besondere Lage, in der sich gerade der
Landkreis Calw gegenwärtig wegen der geplanten Neuordnung
der Kreisgrenzen befindet, um möglichst baldige Bestellung
des Landrats zu bitten.
Auszüge:
Reg.Präs. 1 Landratsamt 1 Kreispflege 1
Oberregierungsrat Dr. Wanner, der während der Aussprache und Beschlussfassung über § 8 den Beratungsraum verlassen hatte, dankte dem stv.Vorsitzenden-Bürgermeister Klepser für die namens des Kreistags ausgesprochenen Glückwünsche und versprach, sich des mit dem vorstehenden Beschluss bezeugten Vertrauens durch tatkräftigen Einsatz für die Interessen des Kreises Calw würdig zu erweisen.
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