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17.3.1955
B. Nichtöffentliche Verhandlung.
§ 10
Mitteilung von Zustimmungen des Kreisrats zu. Darlehens
aufnahmen der Kreissparkasse.
Auf Grund des § 4 der Kreissatzung über die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Organe des Kreisverbands in Sparkassenangelegenheiten vom 30.11.1950 gibt der Kreisamtmann dem Kreistag die" folgenden Beschlüsse des Kreisrats über die Erteilung der Zu- 'stimmüng des Gewährverbands zu Darlehensaufnahmen der Kreisspar- kaäse bekannt:
Datum ^ Darlehen
22.12.54 1 10.000,— DM, 31.000,— DM, 67.500,— DM und
50.000,— DM zweckgebundene Darlehen'aus Mitteln der,Landwirtschaftlichen Rentenbank Frankfurt a.M. über die Württ. Girozentrale Stuttgart.
17. 3.55 4 23.000,— DM von der Württ. Girozentrale Stuttgart
aus Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank Frankfurt a.M. (Rückflüsse der 1.-3. landw. Kreditaktion -ERP-) zur Weiterausleihung für Zwecke der Landwirtschaftsförderung nach bestimmten Richtlinien.
Der Kreistag nahm von diesen Beschlüssen ohne Erinnerung Kenntnis.
Auszüge:
Kreispflege 1
Kreissparkasse 2
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