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17.3.1955

B. Nichtöffentliche Verhandlung.

§ 10

Mitteilung von Zustimmungen des Kreisrats zu. Darlehens­

aufnahmen der Kreissparkasse.

Auf Grund des § 4 der Kreissatzung über die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Organe des Kreisverbands in Sparkassenangele­genheiten vom 30.11.1950 gibt der Kreisamtmann dem Kreistag die" folgenden Beschlüsse des Kreisrats über die Erteilung der Zu- 'stimmüng des Gewährverbands zu Darlehensaufnahmen der Kreisspar- kaäse bekannt:

Datum ^ Darlehen

22.12.54 1 10.000, DM, 31.000, DM, 67.500, DM und

50.000, DM zweckgebundene Darlehen'aus Mitteln der,Landwirtschaftlichen Rentenbank Frankfurt a.M. über die Württ. Girozentrale Stuttgart.

17. 3.55 4 23.000, DM von der Württ. Girozentrale Stuttgart

aus Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank Frankfurt a.M. (Rückflüsse der 1.-3. landw. Kredit­aktion -ERP-) zur Weiterausleihung für Zwecke der Landwirtschaftsförderung nach bestimmten Richt­linien.

Der Kreistag nahm von diesen Beschlüssen ohne Erinnerung Kennt­nis.

Auszüge:

Kreispflege 1

Kreissparkasse 2

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