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15.1.J-952

§ 3 , - ' :

Wahl der Mitglieder des Kreisrats und ihrer Stellvertreter.

-I. Vor Eintritt in die Beratung weist der Vorsitzende auf die Bestimmungen des Art.30 Abs.2 KrO. besonders hin.

II.Das Mitglied K 1 e p s e r stellt hierauf folgende Anträge:

1. ) Dem Kreisrat gehören an aus den'Kreistags-Wahlbezirken (vgl.

Beschluss des Kreisrats vom 11.10.1951 - § 2 - und Verhandlun­gen des Kreistags vom 22.11.1951 - § 12 -)

a) 1-4 (Calw,Bad Liebenzell,

Altburg, Stammheim) 3 Mitglieder u..3 Stellvertreter

b) 5-7 (Wildberg, Nagold,

Altensteig) 2 " 2 "

c) .8-ll (Wildbad, Neuenbürg/

Birkenfeld,Herrenalb) 3 " " 3 "

2. ) Die Wahl der Mitglieder des Kreisrats und ihrer Stellvertreter

wird in 6 Wahlgängen vorgenommen und zwar werden gewählt:

a)

im

1. Wahlgang

3 Mitglieder

aus den

Wahlbezirken

1-4,

b)

im

2. Wahlgang

3, Stellv.

H

M

, - "

1-4,

o)

im

3. Wahlgang

2 Mitglieder

!!Jg !t

- !!

5-7,

d)

im

4. Wahlgang

2 Stellv.

M

: n

: tt

5-7,

e)

im

5. Wahlgang

3 Mitglieder

!!

"

tt

8-11,

f)

im

6. Wahlgang

3 Stellv.

M

t)

!!

8-11.

Das Mitglied A y m a r stimmt, zugleich namens der übrigen Mitglieder aus den Wahlbezirken.8-11, diesen Anträgen zu.

Auch das Mitglied B r e i t 1 in g; erklärt sich für seine Person und die weiteren Mitglieder aus den Wahlbezirken 5-7 mit den Anträgen einverstanden, bittet aber den Vorsitzenden-, zu prüfen ob es nicht möglich ist,die Zahl der Mitglieder des Kreisrats von -.8 auf 9 zu erhöhen, damit,auch aus den Wahlbezirken Nagold, Alten­steig und Wildberg 3 Mitglieder in den Kreisrat gewählt werden können.'Der Vorsitzende weist hierzu'auf die Bestimmungen des Art. 30 Abs.l KrO. hin, wonach der Kreisrat neben dem Vorsitzenden aus 6 Mitgliedern besteht, deren Zahl jedoch, wie dies im Kreis Calw bereits durch Kreissatzung vom 28.1.1949 geschehen ist, beim Vor­liegen besonderer Bedürfnisse auf 8 erhöht werden kann. Er könnte

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