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15.1.J-952
§ 3 , - ' :
Wahl der Mitglieder des Kreisrats und ihrer Stellvertreter.
-I. Vor Eintritt in die Beratung weist der Vorsitzende auf die Bestimmungen des Art.30 Abs.2 KrO. besonders hin.
II.Das Mitglied K 1 e p s e r stellt hierauf folgende Anträge:
1. ) Dem Kreisrat gehören an aus den'Kreistags-Wahlbezirken (vgl.
Beschluss des Kreisrats vom 11.10.1951 - § 2 - und Verhandlungen des Kreistags vom 22.11.1951 - § 12 -)
a) 1-4 (Calw,Bad Liebenzell,
Altburg, Stammheim) 3 Mitglieder u..3 Stellvertreter
b) 5-7 (Wildberg, Nagold,
Altensteig) 2 " 2 "
c) .8-ll (Wildbad, Neuenbürg/
Birkenfeld,Herrenalb) 3 " " 3 "
2. ) Die Wahl der Mitglieder des Kreisrats und ihrer Stellvertreter
wird in 6 Wahlgängen vorgenommen und zwar werden gewählt:
a)
im
1. Wahlgang
3 Mitglieder
aus den
Wahlbezirken
1-4,
b)
im
2. Wahlgang
3, Stellv.
H
M
, - "
1-4,
o)
im
3. Wahlgang
2 Mitglieder
!!Jg !t
- !!
5-7,
d)
im
4. Wahlgang
2 Stellv.
M
: n
: tt
5-7,
e)
im
5. Wahlgang
3 Mitglieder
!!
"
tt
8-11,
f)
im
6. Wahlgang
3 Stellv.
M
t)
!!
8-11.
Das Mitglied A y m a r stimmt, zugleich namens der übrigen Mitglieder aus den Wahlbezirken.8-11, diesen Anträgen zu.
Auch das Mitglied B r e i t 1 in g; erklärt sich für seine Person und die weiteren Mitglieder aus den Wahlbezirken 5-7 mit den Anträgen einverstanden, bittet aber den Vorsitzenden-, zu prüfen ob es nicht möglich ist,die Zahl der Mitglieder des Kreisrats von -.8 auf 9 zu erhöhen, damit,auch aus den Wahlbezirken Nagold, Altensteig und Wildberg 3 Mitglieder in den Kreisrat gewählt werden können.'Der Vorsitzende weist hierzu'auf die Bestimmungen des Art. 30 Abs.l KrO. hin, wonach der Kreisrat neben dem Vorsitzenden aus 6 Mitgliedern besteht, deren Zahl jedoch, wie dies im Kreis Calw bereits durch Kreissatzung vom 28.1.1949 geschehen ist, beim Vorliegen besonderer Bedürfnisse auf 8 erhöht werden kann. Er könnte
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