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22.11.1951

nach Wildbad einzuberufen (Ziff.6 des Beschlusses in § 1 der Verhandlungsniederschrift).

Demgemäss wurde der Kreistag vom Landrat auf Donnerstag, den 22. November 1951 in den Kursaal nach Wildbad einberufen.

Die für die Einberufung massgebenden Bestimmungen deg Art. 24 KrO. wurden beachtet. Insbesondere sind auch Zeit,

Ort und Tagesordnung der öffentlichen Verhandlungen im "Amts­blatt für den Kreis Calw" Nr. 45 vom 10.11.1951 öffentlich bekanntgemacht worden.

A* Öffentliche Verhandlung.

§ 1

Eröffnungsansprache und Rückblick des Vorsitzenden auf

die Tätigkeit des Kreistags, Begrüssungsworte des Kreis­

delegierten und des Bürgermeisters der Stadt Wildbad.

Um 9*45 Uhr erklärt Landrat Geissler den Kreistag für eröffnet und erinnert dabei an die insofern historische Be­deutung der Stunde, als gleichzeitig zum ersten Mal seit dem Zusammenbruch des Reiches wieder ein deutscher Aussenminister mit Ausssenministern anderer Mächte in Paris zusammentrifft.

Der Kreisdelegierte der Alliierten Hohen Kommission, Herr B e r t i n, wird vom Vorsitzenden besonders begrüsst. Land­rat Geissler gibt seiner Freude und Genugtuung darüber Aus­druck, dass sich der Herr Kreidelegierte bei seiner Arbeit nicht nur vom Verstand und der Vernunft leiten lässt, sondern dass ihm die gute Zusammenarbeit mit den deutschen Stellen, deren Wünschen er immer mit grossem Verständnis und viel Wärme begegne, eine Sache des Herzens ist.

Hierauf dankt der Vorsitzende der Staatl. Badverwaltung Wildbad für die Überlassung des Kursaals zu der heutigen Sitzung und der Stadt Wildbad für die Durchführung der weite­ren Vorbereitungen zum Gelingen des Tages, um dann durch Auf­ruf der Namen der ordentlichen Mitglieder die Beschlussfähig­keit des Kreistags nach Art. 26 Abs. 1 KrO. i.V. mit § 38.GO.

festzustellen.