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30.5.1951 § 9

Zustimmung zu Darlehensaufnahmen der Kreissparkasse.

Gern. § 4 der Satzung über die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Organe des Kreisverbands in Sparkassenangelegenheiten vom 3o.11.195o (§ 13 der Verhandlungsniederschrift) gibt der Kreis­amtmann dem Kreistag die folgenden Beschlüsse des Kreisrats Über die Erteilung von Zustimmungen in den Fällen des Art.9 SpG. be­kannt:

Verhandlungsniederschrift vom 15.2.1951 - § 11 - und " " " " 15.3.1951 - § 31 -.

' Einwendungen wurden nicht erhoben.

Auszüge:

Kreispflege - 2

Kreissparkasse 2

Vorstehende Niederschrift beurkunden mit dem Anfügen, dass die Ergebnisse der Beratungen und die gefassten Beschlüsse in der Sitzung am 30. Mai 1951 sofort bekanntgegeben worden sind.

Calw, den 9. Juni 1951

Vorsitzender: Kreisamtmann: Schriftführer:

Lahdrat

Kreisamtsrat

Reg.Ob.Inspektor

Die Niederschrift wurde von uns heute durchgesehen und genehmigt. .

Calw, den 14. Juni 1951

Die Mitglieder des Kreisrats: