"fr f.

y

Verkehr und Wirtschaft im Kreis Calw

Landrat Wagner gab einem Vertre­ter desNachrichtenblattes der Militär­regierung Antwort auf folgende Fra­gen: /

Welche Aufgaben hat gegenwär­tig die Fahrbereitschaft?

Bis vor kurzem hat die Fahrbereit­schaft nur unter dem Namen des Land­rats gearbeitet, sie unterstand aber direkt dem Bevollmächtigten für den Nahverkehr. Neuerdings nun hat die Fahrbereitschaft ihren Namen in K reisstraßen-Ver kehrsamt geändert. Sie untersteht jetzt direkt der Befehlsgewalt des Landrats und ist die­jenige Abteilung des Landratsamts, welche den schwierigsten und aufrei­bendsten Dienst von allen Abteilungen hat.

Warum eigentlich?

Weil es die Aufgabe der Fahrbereit­schaft ist, mit den wenigen vorhandenen Last- und Personenwagen den Kreis Calw, welcher zu 75% mit auswärtigen Nahrungsmitteln versorgt werden muß, zu beliefern und zwar nicht nur mit Nahrungsmitteln, sondern auch mit den dringendsten .Rohstoffen für Industrie, Handel und Handwerk.

Die Größe des Problems und die Größe der Sorgen der Fahrbereitschaft mögen Sie daran ermessen, daß die Fahrbereitschaft vor dem Krieg 258 Lastkraftwagen zur Verfügung hatte, jetzt 'nach der Besetzung im Durch­schnitt noch 30 fahrbereite Wagen mit schlechter Gummi-Bereifung, von denen jeder den Krieg mitgemacht hat und mindestens 10 Jahre alt ist. Außerdem konnte man vor dem Einmarsch trotz der Bombardierungen noch mit einer 50%igen Kapazität der Reichsbahn rech­nen. Wie Sie wissen, ist die Rennbahn als Transportmittel im Nagoldtal z. Z1. noch völlig ausgefallen.

Wie beurteilen Sie Hier die Aus­sichten?

Nun wir haben hier in kurzer Zeit das Schlimmste überstanden und dann wieder den Abschluß an das Bahnver­kehrsnetz in südlicher Richtung.

Wie steht es mit den Verbindungen nach Pforzheim und nach Stuttgart?

Die Verbindung nach Pforzheim wird leider Gottesnicht vor Mai nächsten Jahres hergestellt sein, da die Brücke, welche vor Brötzingen über das Enztal führt, nur mit großen Schwierigkeiten wieder zu errichten ist. Es werden also seit der sinnlosen Zerstörung 14 Monate vergehen, bis diese Brücke wieder für den Verkehr zugängig gemacht werden kann. An diesen 14 Monaten können Sie die Grüße des Verbrechens besonders

fleutttbh ermessen. Aehniich verhält es< sich mit der großen Brücke bei Weil- derstadt. Auch hier sind die Zerstörun­gen so umfangreich, daß vor Mai 1946 mit einer durchgehenden 1 Verbindung CalwStuttgart nicht gerechnet wer­den darf.

Wie kommt es, Herr Landrat, daß Handel und Wandel bis jetzt keinen größeren , Aufschwung genommen haben, obwohl doch völlige Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Kreis eingetreten sind?

\Die Verhältnisse sind wesentlich bes­ser geworden, als dies, von außen ge­sehen, den Anschein hat, denn die indu­strielle Produktion ist seit August um 80% gestiegen.

Wie steht es denn z. Z. mit der Arbeitslosigkeit?

Auch die Arbeitslosigkeit ist entspre­chend zurückgegangen und die Zahl der Arbeitslosen im Kreis sehr gering.

Ist mit einer weiteren Belebung des Arbeitsmarktes sowie der Unterneh^ mer- und Händler - Initiative zu rechnen?

Im Augenblick leider nicht. Solange die Kohlen-, Strom- und Transportnot' so groß ist wie jetzt, sind weitere Be- mühungen um die Belebung der Wirt- > schaft leider erfolglos und zur Zeit aus den ebengenannten Gründen gar nicht erwünscht, so tragisch und traurig diese Feststellung auch ist.

Wird wohl eine Besserung in den Transportverhällnissen eintreten?

O ja! Nur kurze Zeit noch wird es dauern, und die Bahnverbindung von Calw bis Konstanz wird wieder her- gestellt sein. Der Kreis iiat außerdem , inzwischen dank der persönlichen Be- j mühungen des Herrn Gouverneurs zehn neue große Lastwagen bekommen, so daß auch die Situation unserer Fahr­bereitschaft eine Verbesserung erfahren wird.

Berichtigung der Lohnsteuerkarten

Die Lohnsteuerkarten 1944/46 gellen noch für das Kalenderjahr 1946. Im Gegensatz zu der für 1945 getroffenen Regelung kann für 19-16 aut Anpassung der Eintragungen auf der Steuerkarte an die Verhältnisse am 1 Januar 1946 nicht verzichtet werden.

Arbeitnehmer, deren steuerlicher Per­sonenstand sieh seit der Ausstellung bzw. Änderung der .Steuerkarte 1944/46 zu ihren Fngunsten geändert hat. sind daher verpflichtet, Berichtigung der Eintragungen auf der Lohnsteuerkalte zu beantragen. Von dieser Verpflichtung werden betroffen:

1. Arbeitnehmer der Steuergruppe 11 oder 111, deren Ehe durch Tod des Ehegatten, oder durch Scheidung auf­gelöst ist.

2. Arbeitnehmer, denen Kinderermäßi­gung für haushaltszugehörige min-' derjährige Kinder eingetragen ist, wenn die Voraussetzungen für dif Gewährung der Kinderermäßigung weggefallen sind (z. B. Vollendung des 18. Lebensjahres. Tod des Kin­des).

3. Arbeitnehmer, denen Kinderermäßi­gung wegen Übernahme der Kosten des Unterhalts und der Erziehung oder der Berufsausbildung gewährt ist, sofern die Voraussetzungen für die Gewährung der Kinderermäßi­gung weggefallen sind (z. B. Wegfall der Kosten, Tod des Kindes). Kinder­ermäßigung wird nur. noch gewährt für eheliche Kinder, eheliche Stief­kinder, ehelich erklärte Kinder, Adoptivkinder, uneheliche Kinder der Mutter, Pflegekinder und für

Kinder von Gefallenen, die andere Angehörige des Arbeitnehmers im Sinne des § 10 Ziffern 36 StAnpG. sind. Ist Kinderermäßigung für Kin­der gewährt, die nicht unter diesen Personenkreis fallen, ist gleichfalls Berichtigung der Steuerkarte zu be­antragen.

-1. Arbeitnehmer, dene» Kinderernfuißi- [ gung für gefallene Kinder gewährt ist, wenn das Kind vor dem 1. 1. 1945 gefallen ist.

5. Arbeitnehmer, auf deren Stefterkarte ein steuerfreier Betrag wegen Be­schäftigung einer. Hausgehilfin ein­getragen ist, wenn die Hausgehilfin nicht mehr beschäftigt wird.

Iler Antrag ist in den Fällen des Ab­satzes 2 Ziffern 1, 2 und 4 bei der Ge­meindebehörde des Wohnsitzes, in den Fällen des Absatzes 2 Ziffer 3 und 5 bei dem Finanzamt des Wohnsitzes unter Vorlage der Lohnsteuerkarte zu stellen.

Die Frist für die Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres 1945.

Kommt ein Arbeitnehmer seiner Ver- ' pflichtung. die Berichtigung der Steuer­karte zu beantragen, nicht nach, so hat die zuständige Behörde die Berichti- ' gung von Amts wegen vorzunehmen.. Der Arbeitnehmer macht sich außerdem strafbar und hat mit der Nacherhebung der zu wenig erhobenen Lohnsteuer zu rechnen.

Näheres kann bei den Finanzämtern erfragt werden.

Die Finanzämter Hirsau und Neuenbürg.

Herausgeber: Gouvernement Militaire de Calw. Verwaltung und Anzeigenannahme: Der Landrat in Calw, Abt. Bekoootaaefcmkgwi.

Drä*: A> OatnhMger<seh»Buobdru«a«rei, CMw ,

\ -

X

V

N.Av .1

(

S\