NACH MIC

DER MILITÄR.REGIERUNG FÜR DEN KREIS CALW

AVIS DU GOUVERNEMENT MILITAIRE, DU LANDRAT ET DE TOUTES LES AUTORITES DE LARRONDISSEMENT DE CALW

Streifliditer zur Lage

. Landrat Wagner gab dieser Tage einem Vertreter desNachriclitenblattes der Militärregierung Antwort auf fol­gende Fragen:

W as ist von den Gerüchten zu halten, die über die An­kunft der Ostflüchtlinge um­laufen ?

CALW

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Dazu ist Folgendes zu sagen: Zu den unglücklichsten Opfern des Krieges ge­hören ohne Zweifel die Ostflüchtlinge. Die Anzahl der Deutschen, welche jetzt aus dem Osten in das westliche Deutsch­land zurück kehren, bewegt sich in einer Höhe, die zwischen 7 und 9 Millionen ge­schätzt wird. Bedenken Sie, daß alle Deut­schen östlich der Oder und der Neiße, also alle Schlesier, alle Lausitzer, alle West­preußen und allö Ostpreußen nach dem Westen abwandern müssen. Hierzu kom­men noch die Deutschen aus dem Balkan, aus Oesterreich, der Tschechoslowakei und Polen. Alle diese Menschen müssen eine Heimat verlassen, in der sie meistens schon viele Jahrhunderte ansäßig gewe­sen sind. Sie werden, soweit man bis jetzt schon übersehen kann, in einem jämmer­lichen Ernöhrungs und Bekleidungszu­stand und fast ohne Gepäck ankommen, außerdem vielfach mit Seuchen und Krankheiten behaftet. Ueberdies werden die Transporte nach den jetzigen kurzen Erfahrungen ganz überwiegend aus Frauen und Kindern bestehen, so daß das Auftreten der Ostflüchtlinge uns nur be­lastet, aber unserer Volkswirtschaft kaum irgendeinen Nutzen bringt, denn die Män­ner in arbeitsfälligem Alter werden in der Hauptsache zurückbehalten.

W o wird man nun alle diese unglücklichen Rückwande­rer unterbringen? Wo sollen sie neben den vielen Evaku­ierten, die noch im Kreise s-ind, Platz finden?

Damit schlagen Sie eines der fürehter- lielisten und tragischsten Kapitel im leid­vollen Dasein unseres Volkes an. Um die Ostflüchtlinge unterzubringen, muß man Evakuierte jetzt mitten im Winter weg­schaffen. Die ersten Abtransporte sind vor kurzem unter Mithilfe meiner Ver­waltung und mit tatkräftiger Unterstüt zung des Roten Kreuzes, welches hier zum ersen Male wieder stärker in Erschei­nung getreten ist, erfolgt. Ueberall da, wo durch Rücktransport eines -Evakuier­ten jetzt ein Plätzchen frei wird, sollen Ostflüchtlinge untergebracht werden.

Sie sagten aber vorhin, daß diese Ostflüchtlinge viel­fach mit Krankheiten und Seuchen behaftet sind?

Gewiß, deshalb müssen wir sie zu­nächst auch in großen, uns noch zur Ver­fügung stehenden Anstalten unterbrin- gen und ärztlich überwachen und betreuen lassen, damit nicht asiatische Krankhei-

Kreisstadt Calw

Abschaltzeitcn in der Stromversorgung

Mit sofortiger Wirkung ist mit nach­stehenden Absclialtzeiten in der elektr. Stromversorgung zu rechnen:

1. Für das gesamte Stadtgebief mit Aus­nahme von Krappen, Walkmühleweg und Teuchelweg Montag, Donnerstag und Freitag 13.3017 Uhr, Mittwoch 811.30 Uhr.

2. Für das Gebiet Krappen, Walkmühle­weg und Teuchelweg Montag und Dienstag von 817 Uhr.

Der Bürgermeister.

Gas ve r sorg ung

Die gelben Gaszuteilungskarten sind nun für das ganze Gasversorgungsgebiet ausgegeben. Nur diejenigen Abnehmer, welche die anfangs Oktober ausgegebe­nen Postkarten mit Fragebogen noch nicht zuriickgegeben haben, haben keine Zuteilungskarto erhalten. An sie ergeht nunmehr die letzte Aufforderung, die Karte umgehend ausgoftillt zurückzuge­ben oder sich im Rathaus Zimmer 3 eine neue geben zu lassen, andernfalls erfolgt bei ihnen sofort Gassperre.

Nur wer eine gelbe Zuteilungskarte er­halten hat, darf bei Freigabe des Gases Gas verbrauchen.

i-. Der Bürgermeister.

4. Dezember 1945

Nr. 38

ten, die vielfach viel stärker auftreten 1 als dieselben Krankheiten in Westeuropa, bei uns eingeschleppt werden und unsere Nöte und Sorgen noch vermehren.

W erden diese Ostflücht­linge einfach zu uns herein­gestopft oder wird der Trans­port nach einheitlichen Ge­sichtspunkten dirigiert?

Selbstverständlich das Letztere. Die Verwaltung des französisch besetzten Württemberg in Tübingen hat einen be­sonderen Flüchtlingskommissar, der sich mit der Lenkung des Flüchtllngsslroms befaßt.

Sie sagten, daß in der Haupt­sache Frauen und- Kinder kommen. Sind diese Flücht­linge trotzdem irgendwie in die Volkswirtschaft einzu- g 1 i eder n?

Amtsenthebung

Ich habe mich veranlaßt gesehen, den erst am 25. 10. 1945 von mir eingesetzten Bürgermeister Ewald Lessmann, Egen­hausen, mit sofortiger Wirkung abzuset- zeif. Lessmann hat französische Soldaten, die keinerlei Orts- und Personalkenntnis besaßen, im Anschluß an eine Festlichkeit veranlaßt, verschiedene Einwohner ,des Dorfes'zu mißhandeln und sich selbst die Gegenstände der Mißhandelten angeeig­net. Die Militärregierung behält sich die Bestrafung des Lessmann, welcher zur­zeit flüchtig ist, vor.

Mit Abscheu wende ich mich samt allen Einwohnern der Gemeinde Egenhausen von diesem unwürdigen Bürgermeister.

Der Landrat.

Die Schrwarzsehlächter

helfen mit die Lebensmittelversorgung des Kreises Calw zu gefährden.

Es wurde daher angeordnet, daß jeder Schwarzsehlächter n£ben der gericht­lichen Strafe mit der Ausweisung aus dem Kreis und der zwangsweisen Verpachtung seines Anwesens zu rech­nen hat.

Calw, 2. Dezember 1945.

Der Landrat.

Schlußschein- und Meldpflicht für den Umsatz von Schlacht-, Nutz- und Zuchtvieh

Die Landesverwaltung für Landwirt­schaft und Ernährung, Landesernäh­rungsamt Württ.-Hohenzollern, Außen­stelle Tübingen, hat mit Erlaß vom 28- 10. 1945 angeordnet, daß mit sofortiger Wir­kung jeglicher Umsatz von Schlacht-, Nutz- und Zuchtvieh schlußschein­pflichtig ist. Nachstehend angegebene Tiere: Pferde, Ochsen, Bullen, Kühe, Rin­der, Schweine, Kälber und Schafe dürfen

Der Alliierte Kontrollrat hat am 20. Ok­tober 1945 ein Gesetz über Steuer­erhöhungen bezeichnet als Gesetz Nr. 3 erlassen, das in deutscher Ueber- setzung den folgenden Wortlaut hat:

Artikel I. Die Lohnsteuer wird als Notstandsmaßnahme für die Zeit vom 1. Oktober 1945 bis 31. Dezember 1945 um 25 v. H. erhöht.

Artikel II. Die Einkommensteuer (außer Lohnsteuer) und die Körperschaftsteuer werden um 6,25 v. H. für das ganze lau­fende Jahr erhöht. Der gesamte Steuer­betrag wird vor dem 31. Dezember 1945 erhoben werden.

Zum Vollzug dieses Gesetzes wird mit Zustimmung der Militärregierung für die französisch besetzten Gebiete Württem­bergs und Hohenzollerns folgendes be­stimmt:

1. L oh ns t euer.

Sämtliche Arbeitgeber werden auf­gefordert, von der nächsten Lohnzahlung ab die ein zubehaltenden Lohnsteuer­beträge (einschließlich Kriegszuschlag) um 25 v. H. zu erhöhen.

Die für die Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 1. Oktober 1945 geendet haben, bisher nach dem obenstehenden Ge­setz zu wenig einbehaltenen Loimsteuer-

1Das wird selbstverständlich in weit­gehendem Maße versucht werden. Sie dür­fen nicht vergessen, daß teilweise auch Bevölkerungen kommen, wie z. B. die Su­detendeutschen aus Gablonz, welche außerordentliche Erfahrungen in der Herstellung von Knöpfen, Glaswaren, billigem Schmuck usw. mitbringen. Man wird selbstverständlich versuchen, diese Bevölkerungsteile einheitlich anzusiedeln und mit deren Hilfe wieder neue Export- iudustrien aufzubauen.

Weiß man eigentlich schon, wieviel Ostf1üch11 i nge in den Kreis Calw herein kom- m e n?

Das weiß man noch nicht. Aber man hat unsere Vorstellungen über die Nöte unseres Kreises, der zu den Nolkroisen des französisch besetzten Württemberg gehört, berücksichtigt, und ich hoffe, die Belastung wird nicht allzu groß werden.

daher von einem Viehhalter nur abgege­ben werden, wenn der Käufer im Besitz eines Schlußscheines ist. Die Abgabe von Schlachtvieh darf überhaupt nur an zu­gelassene Händler und Metzger erfolgen. Schweine mit einem Lebend­gewicht von über 50 kg dürfen auch an Landwirte nur abgegeben, werden, wenn der Käufer im Besitz einer vom Kreis­ernährungsamt ausgestellten Einkaüfs- genehmigung ist. Weiter wurde angeord­net, daß jeder Umsatz dieser Tiere so­fort, spätestens innerhalb zwei Tagen, vom Käufer und Verkäufer seinem zu­ständigen Bürgermeisteramt unter Vor­lage des Schlußscheines zu melden ist.

Nähere Auskunft erteilt das Bürger­meisteramt. Zuwiderhandlungen werden nach den geltenden Bestimmungen be­straft und können neben Bestrafung die Beschlagnahme und unentgeltliche Ablie­ferung des verkauften Tieres zur Folge haben.

Der L&ndrat.

Bekanntmachung

Amtsgericht Calw

1. Das Amtsgericht Calw ist ab Donnerstag, 6. Dezember 1945, für den Geschäftsverkehr in beschränktem Um­fang wieder geöffnet.

2. Sprechtage zur Rechtsberatung und zur Aufnahme von Anträgen Montag, Mittwoch und Freitag von 812 Uhr.

3. Das Bezirksnotariat Bad T e i n a c h ist wieder eröffnet. Die Kanz­lei des Bezirksnotariats befindet sich im Postgebäude in Bad Teinach.

4. Samstags sind die Kanzleien aus Gründen der Brennstoffersparnis bis auf weiteres geschlossen.

Dr. G1 a t z, Amtsgerichtsdirektor.

betrüge sind nachzufordern oder bei künf­tigen Lohnzahlungen, spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres einzubehalten.

2. Einkommensteuer und Kör­perschaftsteuer.

Alle Einkommensteuerpflichtigen und Körperschaftsteuerpflichtigen haben am 10. Dezember 1945 neben der regelmäßi­gen Vorauszahlung auf die Einkommen­steuer bzw. auf die Körperschaftsteuer 1945 6K v. H. oder Via (ein Sechzehntel) der Summe der für das Kalenderjahr 1945 bisher entrichteten und noch zu entrich­tenden Vorauszahlungen an das zustän­dige Finanzamt zu zahlen (Erhöhungsbe­trag). Ist am 10. Dezember 1945 keine Vorauszahlung zu entrichten, so ist der Erhöhungsbetrag mit einem Sechzehntel nach den Vorauszahlungen zu berechnen, die insgesamt zu deu zurückliegenden Vorauszahlungszeitpunkten fällig gewe­sen sind.

Der Erhöhungsbetrag ist auf volle Reichsmark abzurunden. Bei der Zahlung des Erhöhungsbetrags ist von dem Steu­erpflichtigen gesondert anzugeben, wel­cher Teil der Zahlungen auf die regel­mäßige Vorauszahlung und welcher Teil auf den Erhöhungsbetrag entfällt. Hirsau, 28. November 1945.

Die Finanzämter Hirsau u. Neuenbürg.

- 1 '

Sperrstundebeginn 22 Uhr

Das Gouvernement Mititaire Calw hat mit sofortiger Wirkung di9 Äusgeh- verbot-Zeit neu festgesetzt. Für den Bereich des Kreises Calw beginnt die allgemeine nächtliche Verkehrssperre abends um 22 Uhr und e^n(Let früh morgens um 5 Uhr. Die Be­völkerung hat während dieser Stunden das Verkehrsverbot streng zu beachten. Verstöße werden mit unnachsichtiger Strenge bestraft. Der Landrat

Schriftverkehr mit den französischen Behörden

Im Auftrag der Militärregierung gebe ich bekannt:

Weder Briefe noch Anfragen irgend­welcher Art an die französischen Behör­den dürfen nur in deutscher Sprache ab­gefaßt sein. Es muß jedem Schriftstück eine französische Uebersetzung beigeschlossen werden. Jeder Briefein- gang, der den französischen Wortlaut nicht enthält, geht sofort unerledigt an den Absender zurück.

Der Land rat.

Lohnerhöhungen streng untersagt Im Auftrag der Militärregierung mach* ich alle Industrielle, Kaufleute und Hand­werker des Kreises darauf aufmerksam, daß jede ungesetzliche Lohnerhöhung streng untersagt ist.

Der Landrat.

Die Bezugscheinstelle des Kreiswirtschaitsnmtes in Calw für Spinnstoff waren, Haushält- geräte usw. bleibt von Donnerstag, 6. Dezember 1945, bis einschließl. Sams­tag, 8. Dezember 1945, für den Publi­kumsverkehr geschlossen.

Der Landrat.

An die Kraftfahrzeughalter des Kreisest

Mit Wirkung vom 1. Dezember 1945 kann Generatorholz nur noch gegen Be­zugschein abgegeben werden. Diese wer­den vofläufig nur vom Straßenverkehrs­amt in Calw ausgestellt. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß Ausfuhr von Tankholz aus dem Kreis Calw ver­boten ist.

An die Kraftfahrzeughalter des Kreisest Zur Behebung von Zweifeln über die Bestimmungen im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen wird ausdrücklich dar­auf hingewiesen, daß das Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen, die Kraftverkehrsordnung, der Reichs­kraftwagentarif, sowie das Beförderungs­steuergesetz weiterhin Gültigkeit haben.

Alle Fahrzeughalter im französisch be­setzten Gebiet von Württemberg und Hohenzollern, die Gütertransporte durch­geführt haben und durchführen, müssen die Frachten nach wie vor Uber den Reichskraftwagen-BetriebsverbaDd Abrechnungsstelle Württemberg-Süd Tübingen, Naukler-Str. 47 I abrechnen.

Alle bisher noch nicht zur Abrechnung gelangten Fahrten sind daher sofort an die Abrechnungsstelle nach Tübingen ein­zureichen.

Die gesetzlichen Bestimmungen im Gü­terfernverkehr erstrecken sich auch auf Werkverkehrsunternehmen, soweit solche Ferntransporte für Dritte durchgeführt haben, oder durchführen. Die Einnahmen für Personenbeförderung mit Lastkraft­wagen im Fernverkehr sind ebenfalls zur Abrechnung zu bringen. Nähere Tarif- ausktinfte auch im Nahverkehr, erteilt der R.K.B. Tübingen.

Eine Neuauflage des Reichskraftwagen- larifs ist im Druck und kann voraussicht­lich gegen Ende dieses Monats bezogen werden.

Der Landrat

1 Kreisstraßenverkehrsamt

An die Hausfrauen! Hausfrauen, seht Eure Kartoffelvor­räte regelmäßig durch! Eure Sorgfalt lohnt sich. Es dürfen diesen Winter durch Verderb keine Verluste entstehen!

Der Landrat

Abt. Versorgungswirtschaft

Herausgeber: Gouvernement Miiitaire de Calw« Verwaltung und Anzeigenannahme: Der Landrat in Calwi Abt Bekannt­machungen. Druck: A.O*Ucbllgcrsche Buchdruckerei. Calw

Bekanntmachungen für den Kreis Calw

Erhöhung der Einkommen- und Körperschaftsteuer

Bekanntmachung der Finanzämter Hirsau und Neuenbürg über die Durchführung des Gesetzes Nr. 3 betr. Erhöhung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer