14. Reichskommissare, Vorstand und Aufsichtsrat a) der Deutschen Zentralgenossen­schaftskasse; b) der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt und der Deutschen Rentenbank;

15. Alle Teilhaberder folgenden Privatbanken: a) Merck, Finck & Co., München und Berlin; b) Brinkmann, Wirtz & Co., Hamburg; c) Pferdmenges & Co., Köln; d) J. H. Stein, Köln; e) Delbrück; von der Heydt & Co., Köln; f) Delbrück, Schickler & Co., Berlin; g) Burkhardt & Co., Essen; h) Eichhorn & Co., Breslau und Berlin; i) Münchmeyer & Co., Hamburg; j) Sponholz & Co., Bankgeschäft, Berlin; k) Comes & Co., Berlin;

16. Alle Geschäftsführer von Hardy & Co., G.m.b.H., Berlin;

17. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats und alle Mit­glieder des Vorstands aller Kreditbanken, die nicht hierin erwähnt sind und deren Aktiva im Einzelfaile den Betrag von 50000000 RM. überschreiten;

18. Leiter des Reichsausschusses zum Schutze des deutschen Blutes, der Reichsstelle für Umsiedlung, des Reichsversicherungsamts, des Reichsarchivs;

19. Alle Beamten und Offiziere der folgenden Reichsbehörden: a) Amt des Beauftragten für den Vierjahresplan und alle Unterabteilungen desselben; b) Oberkommando der Wehrmacht (OKW.); c) Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und dessen Reichsämter, Zweigstellen und nachgeordneten Geschäftsstellen; d) Reichs- lnftfahrtministerium; e) Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete; f) Reichs­ministerium für kirchliche Angelegenheiten; g) Europaamt für den Arbeitseinsatz; h) Reichsstelle für Raumordnung; i) Reichsstelle für Umsiedlung; j) Akademie für das deutsche Recht - r k) Deutsche Akademie, München; 1) Reichsärzte-, Tierärzte-, Zahnärzte- und Apothekerkammern; m) Amt für Forstwirtschaft; n) Reichspatentamt;

20. Alle Mitglieder jedes Deutschen Reichstages seit dem 1. Januar 1934;

21. Reichstreuhänder der Arbeit;

22. Die folgenden Amtsträger des Reichsnährstandes: alle Kreisbauernführer und höhere Bauernführer; Vorsitzende der Hauptvereinigungen, Wirtschaftsverbände und Kreis­oder örtliche Unterverbände, Präsidenten der Landesernährungsämter und Ernäh­rungsämter, und ihre Stellvertreter;

23. Alle Universitätsrektoren und -kuratoren, die seit dem 30. Januar 1933 ernannt worden sind, einschließlich der Leiter aller Institutionen, die mit Universitäten auf gleicher Stufe stehen (Hochschulen);

24. Mitglieder des Reichsgerichts, Volksgerichts, Reichsverwaltungsgerichts, Reichs­kriegsgerichts, Reichserbhofgerichts, Reichsarbeitsgerichts, Reichsehrengerichtshofs, Obersten Fideikommißgerichts, Oberprisenhofs;

25. Mitglieder der Oberlandesgerichte;

26. Oberreichsanwälte, Generalstaatsanwälte und Oberstaatsanwälte;

47. Alle Mitglieder der R; alle Offiziere und Unteroffiziere der Waffen -ft und SA vom Unterscharführer aufwärts;

28. Beamten und Führer(innen) der Hitler-Jugend vom Stammführer oder Mädel­ringführerin aufwärts;

29. Beamten und Leiter der NSDAP, yom Ortsgruppenleiter aufwärts; Direktoren, Be­amten und Leiter irgend einer Organisation, eines Unternehmens, einer Abteilung, Amtsstelle, Geschäftsstelle oder einer anderen Stelle, welche einen Teil einer Organi­sation bildet, die im Militärregierungsgesetz Nr. 5 erwähnt ist, dieser angegliedert oder angeschlossen ist, oder in irgend einer Weise von einer solchen überwacht oder betreut wird, sowie der folgenden Stellen der NSDAP.: a) Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst; b) Reichssportamt; c) Reichssippenamt;* d) Staats­akademie für Rassen-und Gesundheitspflege, Dresden; e).Alle Verlagshäuser und Druckereien, die der NSDAP, gehören oder von ihr kontrolliert werden, wie z. B. Phoenix G.m.b.H., der Eherverlag und alle Unternehmen, die ihnen gehören oder von ihnen kontrolliert werden; f) Verband Deutscher Vereine im Ausland, VDVA.; g) Kameradschaft USA.; h) Ibero-Amerikanisches Institut; i) Weltdienst; j) Reichs­sicherheitshauptamt; k) Hauptamt für Haushalt und Bauten; 1) Hauptamt für Ver­waltung und Wirtschaft; m) Gemeinschaftslager Hanns Kerrl; n) Deutscher Fichte- Bund ; o) SA. (Sturmabteilungen) und alle deren Gliederungen, Unterabteilungen und angeschlossenen Organisationen, einschließlich der SA.-Wehrmannschaft oder für den Wehrdienst vorbereitende Übungsgruppen; p) NSKK. (NS.-Kraftfahrerkorps); q) NSFK. (NS.-Fliegerkorps); r) Hitler-Jugend (HJ.) und untergeordnete Organi­sationen; s) Deutsche Christen-Bewegung; t) deutsche Glaubensbewegung; u) Technische Nothilfe (TN.); v) Volksdeutsche Bewegung;

30. Jede Person, welche außerhalb Deutschlands zu irgendeiner Zeit seit dem 1. April 1933 im Dienste oder Aufträge der Deutschen Lufthansa AG. tätig war; und jeder Be]* amte oder Offizier, welcher innerhalb Deutschlands zu irgendeiner Zeit seit dem

1. April 1933 in deren Dienste oder Aufträge tätig war;

31. Polizeipräsidenten und Polizeidirektoren und alle Polizeioffiziere vom Oberst­leutnant aufwärts;

32. Alle Mitglieder der Sipo (Sicherheitspolizei); der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), des Sicherheitsdienstes und der Grenzpolizei;

33. Beamten der Deutschen Arbeitsfront (einschließlich Kraft durch Freude) mit dem Range eines Arbeitsführers oder höher, im Reich und allen Gauen;

34. Zivil- und Militärbeamte mit dem Range eines Hauptmanns oder einem anderen - gleichstehenden oder höheren Range in der deutschen Verwaltung der besetzte)!

Länder, und alle Personen, die als Vertreter der NSDAP, in besetzten Ländern aufgetreten sind, soweit dieselben in dieser Vorschrift anderweitig nicht erwähnt sind;

35. Die Leiter, Vorsitzende und Präsidenten der Reichswirtschaftskammer, der Reichs­gruppen, der Reichsverkehrsgruppen, Wirtschaftsgruppen, Gauwirtschaftskammern und angeschlossenen Wirtschaftskammern, sowie deren Stellvertreter;

36. Verantwortliche Offiziere der Organisation Todt;

37. Alle Wehrwirtschaftsführer;

38. Der Vorsitzende und alle anderen Mitglieder des Werberats der deutschen Wirt­schaft und der ihm angehörigen Organisationen;

39. Alle Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrats der Reichsrundfunk-G.m.b.H. und des Deutschen Nachrichtenbüros;

40. Alle Leiter, Direktoren und Beamten der Deutschen Umsiedlungs-Treuhand-G.m.b.H.,

41. Präsidenten, Vizepräsidenten und Sekretäre der Reichskulturkammer, jeder unter­geordneten Kammer und die Abteilungsleiter jeder untergeordneten Kammer;

42. Redakteure, Hilfsredakteure, Direktoren, Geschäftsführer und Mitglieder des Auf­sichtsrats aller Zeitungen, Zeitschriften und sonstiger der Verbreitung von Nach­richten gewidmeten Unternehmen, die der NSDAP, gehören oder von ihr kontrol­liert werden, oder irgendeinem Unternehmen, einer Abteilung, Behörde, Amtsstelle; Geschäftsstelle oder sonstigen Organisation, welche der NSDAP, angegliedert oder angeschlossen ist oder von ihr überwacht oder betreut wird, gehören;

43. Alle Amtsleiter und höhere Beamten der Reichspropagandaleitung;

44. Personen, die nicht oben aufgeführt sind und nationalsozialistische Auszeichnungen, wie den Blutorden, den Ehrensold oder den Ehrendolch angenommen haben;

45. Alle Personen, die aus ihrem Amt oder ihrer Stellung, gleichgültig ob diese öffent­lich oder privat war, entlassen sind oder verhaftet und von den Streitkräften oder der Militärregierung suspendiert sind, für die Dauer ihrer Suspendierung, gleich­gültig ob sie oben aufgezählt sind oder nicht.

III. 1. Die Aufstellung vorstehender Personen schließt alle solche Personen ein, die Posten der im vorstehenden bezeichneten Art gegenwärtig innehaben, oder sie zu irgendeinem Zeitpunkt seit dem 31. Dezember 1937 innehatten, sowie alle solchen Per­sonen, die von ihnen als Strohmänner ernannt wurden.

2. Die Aufstellung der im vorstehenden aufgeführten Amtsstellen, Organisationen und anderen Verbände soll auch alle ihre Nachfolger-, Ersatz- oder Tochter-Stellen, Organisationen und sonstige derartige Verbände einschließen.

IV. Das WortBeamter, soweit es in dieser Vorschrift im Zusammenhänge mit Aktiengesellschaften (AG.), eingetragenen Vereinen (e.V.) und Gesellschaften mit be­schränkter Haftung (G.m.b.H.) gebraucht wird, soll alle Personen einschließen, die, ohne Rücksicht darauf, ob sie eine Amtsstellung innehaben oder nicht, entweder einzeln oder gemeinsam ermächtigt sind, Verbindlichkeiten zu Lasten des Vereins oder der Gesell­schaft einzugehen oder in deren Namen oder Auftrag zu zeichnen (z. B. Aufsichtsrats­mitglieder, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder Prokuristen); im Zusammenhänge mit Regierungsabteilungen oder Amtsstellen soll das WortBeamter alle Vorsteher von Abteilungen, Unterabteilungen, Amtsstellen oder anderen ähnlichen organisatorischen Einheiten einschließen.

V. Alle Verwahrer, Pfleger, Beamten oder andere Personen, die irgendwelche vor­

erwähnte Vermögensteile im Besitz oder Verwahrung haben oder die Verfügung über dieselben ausüben, sind verpflichtet, den Vorschriften des Gesetzes Nr. 52 der Militär­regierung Folge zu leisten. j m Aufträge der Militärregierung.

UnterreKhenbach/Staiiflnheiin, im August 1945 Todesanzeige and Danksagung Mein lieber herzensguter Mann, unser guter treubesorgter Vater

Fritj Nonnenmann

Zimmermeister

wurde am 15. April nach einem arbeitsreichen Leben jäh aus unserer Mitte gerissen. Am 18. April haben wir ihn zur Seite seines lieben Vaters zur letzten Ruhe gebettet.

Wir sagen dem Herrn Pfarrer Schönberger für die trost­reichen Worte am Grabe, dem Kirchenchor für den erhebenden Gesang, sowie Allen, die uns liebevolle Teilnahme erwiesen haben ein herzliches Vergeltsgott

ln tiefem Leid;

Die Gattin: Karoline Nonnenmann, geb. Haug mit Irmgard und Elfriede.

Joh. 15. 13.

Althengstett, 15. August 1945 Todesanzeige und Danksagung v

Mein lieber Manu, der treusorgende Vater seiner Kinder

Richard Sdimid

Postschaffner

tet am 6. August im Alter von 51 Jahren von uns in die ewige Heimat gegangen. (Jer. 29, 11.)

Allen, die ihm im Leben Liebe erwiesen sowie allen, die ihn auf seinem letzten Gang begleiteten, sagen wir herz­lichen Dank. Wir danken besonders den Beamten vom Post­amt Calw, die ihn zur letzten Ruhe begleitet und getragen haben.

In tiefem Leid:

Frau Pauline Sdimid

mit Kindern Richard und Gertrud

sowie allen Verwandten.

Monakam, 12. August 1945 Todesanzeige und Danksagung

Mein innigstgeliebter, unvergeßlicher und treubesorgter Mann, unser lieber, guter Vater, Schwiegervater und Pflege­vater, guter Opa, Bruder, Schwager und Onkel

Hermann Haug

Fabrikant

wurde uns nach Gottes unerforschlichem Ratschluß am 16. 4. in seinem 70. Lebensjahre durch Feindeinwirkung jäh entrissen. Er ist am 20. April in aller Stille zur letzten Ruhe gebettet worden. Psalm 121, 1.

Zugleich danken wir für alle liebe und wohltuende Teil­nahme. Wer ihn kannte, wird unseren Schmerz verstehen.

In tiefer Trauer:

Emma Haug, geb. Wohlgemuth Familie Karl Ehnis mit Kind Karl-Heinz Familie Theodor Irth.

Conweiler, im August 1945 Todesanzeige und Danksagung

Unsere beiden einzigen lieben Buben

Max und Hans

9 und 6 Jahre alt, verloren wir durch einen Unglücksfall am 30. April 1945.

Wir danken herzlich für die große Teilnahme und die I reichen Blumenspenden.

Die Eltern: Wilhelm und Frau Berta Nofer, geb. Herr Die Geschwister: Hilde und Gretel Nof er.

Calmbach Niederstetten, 17. Juli 1945

Tieftraurig fand ich bei meiner Heimkehr die Trümmer unseres Heimes, unter denen

Frau Wilhelmine Rau

am Ostersonntag, 1. April 1945 durch Bombenangriff den Tod fand.

Allen, die sich helfend einsetzten, herzlichsten Dank.

In tiefem Leid:

Gerd und Jürgen Rau.

Geistliche Abendmusik

in der evangelischen Stadtkirche zu Nagold am Sonntag, den 26. August 1945 um 17 Uhr.

Ich will singen von der Gnade des Herrn

Meisterwerke aus alter und neuer Zeit.

Evang. Kirchen*or Nagold.

Eintritt frei. Das Opfer ist für die Wiederherstellung des Kirchengebändes bestimmt.

Eröffnung!

Mit dem heutigen Tag habe ich in Bad Teinach-Postamt (bei Morlock) eine

Annahmestelle für Uhrenreparaturen

eröffnet Im Hauptgeschäft in Pforzheim werden diesselben von geschulten Fachkräften äußerst pünktlich vorgenommen.

Martin Schult} Uhrenwerkstätte

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die im Zeichnen und Malen be­wandert sind, sofort gesucht.

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Nagold.

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Fräulein Anfang 50 sucht StelV ung in gutem Hause zur selbst* ständigen

Führung des Haushaltes

Zuschriften erbeten unter P.R 12 an das Landratamt Calw, Abt. Bekanntmachungen.

Herausgeber: Le Gouvernement Militaire de Calw- Druck: A. Oelschlägersche Buchdruckeral, Calw.