15. März 1928 8 2 aus der Amtsversammlung ausgeschieden, weil er seinen Wohnsitz in Wildberg aufgegeben und außerhalb des Oberamtsbezirks Nagold verlegt hat. Es mutz deshalb für den Rest der Wahldauer ein Ersatzmann aus der Mitte der Amtsversammlung gewählt werden.

Der Vorsitzende bemerkt, daß die vom Abgeordneten Rau angeregte Zurückstellung bis zu der im Herbst ds. Jrs. in Wildberg wohl stattfindenden Neuwahl eines Ortsvorstehers gesetzlich unzulässig sei.

Hierauf'wird in geheimer Abstimmung mit 2o von 29 abgegebenen wtnnmen Gottlob Rau, Fabrikant und Eemeinderat in Wildberg, aus der Mitte der Amtsversammlung als stellver­tretendes Mitglied in den Bezirksrat berufen.

8 2 .

Sonstige Wahlen.

Die Amtsversammlung ist mit dem Vorschlag des Vorsitzenden, die weiter notwendigen Wah­len durch Zuruf vorzunehmen (Art. 82 Abs. 7 BezO.), einverstanden.

a) Ausschuß für die Wahl der Schöffen und Geschworenen.

Neben dem durch Gesetz zum Beisitzer berufenen Oberamtsvorstand werden auf Vorschlag des Bezirksrats vom 8. ds. Akts, folgende Vertauensmänner in den sogen. Siebenerausfchuß gewählt:

1. Stadtschultheiß Maier in Nagold,

2. Pfizenmaier in Altensteig,

8. Bernhardt in Haiterbach,

1. Schultheiß Mutz in Ebhausen,

5. Widmann in Eültlingen,

l>. Klink in Untertalheim,

7. Metzger in Simmersfeld,

und als Stellvertreter:

1. Eemeinderat Josef Jlg in Nagold,

2. Ludwig Vaisch in Nagold,

8. Buchdrucker Karl Reichert in Nagold.

b) Vertreter zur Gebäudebrandversicherungsanstalt.

Für die 3 Kalenderjahre 1928 bis 1930 ist wieder ein Vertreter der bei der Eebäudebrand- versicherungsanstall versicherten Eebäudeeigentllmer aus deren Mitte zu wählen (Art. 49 des Ge­setzes vom 14. Mürz 1853, Reg. Bl. S. 79).

Die Amtsversammlung einigt sich auf Oberamtsbaumeister Schleicher in Nagold, sowie auf Oberamtsbaumeister Kübele in Altensteig als dessen Stellvertreter.

c) Vorsitzender der Bezirksfarrenschaubehörde.

Die Wahl des derzeitigen Vorsitzenden der Bezirksfarrenschaubehörde, sowie seines Stellver­treters läuft mit dem 1. Mai 1928 ab. Es ist deshalb für weitere 3 Jahre, d. h. vom 1. Mai 1928 bis dahin 1981, eine Neuwahl vorzunehmen (Art. 8 des Farrenhaltungsgesetzes, Reg.Bl. 1897 S. 47)

Die Amtsversammlung bestellt zum Vorsitzenden den Oberamtstierarzt Veterinärrat Dr. Metzger, sowie zu dessen Stellvertreter den Stadttierarzt von Altensteig, Dr. vet. Schneider daselbst.

ü) Fürsorgeausschutz.

Der Bezirksrat schlägt durch Beschluß vom 15. März ds. Js. 8 7 vor, den durch Tod aus dem FUrsorgeausschuß ausgeschiedenen Stadtschultheißen a. D. Welker durch dessen Amtsnachfolger, Stadtschultheiß Pfizenmaier in Altensteig, zu ersetzen.

Die Amtsversammlung ist hiemit einverstanden und beruft zugleich als Ersatzmann für das stellvertretende Mitglied d'Argent-Wildberg den Ortsvorsteher von Eültlingen, Schultheiß Wid­mann.

Die Berufung gilt auf den Rest der Wahlzeit, d. h. noch für das Kalenderjahr 1928 (Art. 15 Abs. 3 LFV.).

8 3 -

Einrichtung der Kraftpostlinie NagoldPfalzgrafenweiler.

Die Oberpostdirektion hat, wie bekannt, seit 21. Dezember 1927 auf der Strecke Nagold Nohrdorf Walddorf Pfalzgrafenweiler eine Kraftpostverbindung eingerichtet. Auf das sonst übliche Verlangen einer Abmangeldeckung und Schuppengestellung ist der besonderen Verhält­nisse wegen verzichtet worden. Die Amtskörperschaft Nagold hat in der Hauptsache die zu be­fahrenden Strecken, soweit sie nicht Staatsstraßen sind, innerhalb einer Frist von längstens zwei Jahren instandzusetzen, auch zu unterhalten und die Straßenbäume auszuasten; diese Verpflichtung ist von den Markungsgemeinden endgültig übernommen.

Die Amtsversammlung beschließt,

dem vom Bezirksrat am 24. Januar 1928 8 1 anerkannten Vertrag mit der Oberpostdirek­tion zuzustimmen.

8 4 -

Beteiligung der Amtskörperschaft an Schutzimpfungen gegen Maul- und Klauenseuche.

Das Serum für Schutzimpfungen gegen Maul- und Klauenseuche wird, soweit Viehbestände verseuchter und unmittelbar bedrohter Gehöfte in Betracht kommen, von der Zentralkasse der Vieh­besitzer bezahlt, in allen anderen Fällen muß bisher der betreffende Tierbesitzer sämtliche Kosten selbst tragen.

In Zukunft soll bei Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Bezirk Nagold ein Drittel der Kosten des Impfstoffes insoweit auf die Amtskörperschaft übernommen werden, als aus beson­deren wichtigen (seuchenpolizeilichen und volkswirtschaftlichen) Gründen nach dem Antrag des be­amteten Tierarztes außer den verseuchten und besonders gefährdeten Tieren noch weitere Tier-