28. Mai 1910.

Die Amtsversammlung gibt ihre

Zustimmung:

1. zu der vom Bezirksrat unterm 8./20. Januar 1910 mit der Stadtgemeiude Nagold abgeschlossenen Ver­einbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer Wanderarbeitsstätte mit Arbeitsnachweis im städtischen Spital daselbst;

2. zu dem vom Bezirksrat unterm 8. Januar 1910 mit dem allgemeinen deutschen Bcrsicherungsverein abge­schlossenen Vertrag, betreffend die Rückversicherung der Amtskörperschaft gegen Unfälle der Wanderarbeiter anläßlich von Tiefbänarbciten;

und

beschließt

sodann:

1. den Bezirksrat zu ermächtigen, dem Leiter der Wander­arbeitsstätte, Polizeiwachtmeister Schmidberger, eine angemessene Belohnung anszusetzcn;

2. die Annahme ansznsprechen, daß bei Verteilung der Staatsbciträge der wirkliche Aufwand, ohne Abzug der Angegangenen Beiträge, als Maßstab zu Grunde gelegt wird.

8 16 .

Die Gemeinde Jselshausen bittet um Verwillignng eines Amtskörperschaftsbeitrags zu den Kosten der Errichtung eines Eisenbahnhaltepunkts bei Jselshausen.

Der Aufwand beläuft sich (einschl. 850 ^31 -z Ver- waltnngskosten für die Bauausführung) nach Abzug der Angegangenen Beiträge der K. Eisenbähnvcrwaltung, von Nachbargcmeinden und Interessenten mit zus. 2079 ^ auf 4908

Der Bezirksrat beantragt einen Beitrag von 800 Die Amtsversammlnng

beschließt:

der Gemeinde Jselshausen zu den Kosten der Errichtung einer Haltestelle mit heizbarem Wartcranm bei Jselshausen einen Beitrag von .,00 zu gewähre» und denselben in den Voranschlag für 1910 Anzustellcn.

8 17-

Der Bezirksrat hat am 3. Juli 1909 unter Vorbehalt der Zustimmung der Amtsversammlung beschlossen, dem Stellvertreter des Gberamtssparkassiers, Oberamts­pfleger Rapp, mit Rücksicht auf die nachhaltige Steigerung des Geschäftsverkehrs der Oberamtssparkassc, wie darauf, daß ihm bei der Sparkasse ein Gehilfe nicht zur Verfügung steht, so daß er genötigt ist, den ganzen Schriftverkehr der­selben selbst zu besorgen, eine Zulage von 2 ^ für den Arbeitstag der jeweiligen Urlaubszciten zu bewilligen.

Die Amtsversammlung genehmigt in Abwesenheit des Oberamtspflegers diese» Beschluß mit Stimmenmehrheit.

8 18 -

Die Bezirkssatzuug vom 11. April 1908 (Z 6) über die Belohnung der Mitglieder des Verwaltungsausschnsses der Bezirkskrankcnpflegeversicherung, der Mitglieder der ver­stärkten Ersatzkommission und der Ortsvorstehcr für das Anwohner: bei den Musterungen und ähnlichen Verrichtungen für Zwecke der Amtskörperschast ist zufolge Ministerial- Erlasscs vom 5. Februar 1910 Nr. 15241 zu ändern, weil im Hinblick auf die Vorschrift des Art. 5 l. Abs. d. G.-O. und Z 92 Abs. 1 der Vollz.-Verf. hiezu den Ortsvorstchcrn für das Anwohnen bei dem Militärmustcrnngsgeschäft Tag- gcldcr nicht gewährt werden können.

Die Amtsversammlnng

beschließt:

die vom Bezirksrat durch Beschluß vom Ma?

neu aufgestellte Satzung mit nachstehendem Wortlaut anzu- nehmen: