3. April 1909.
8 5.
In die durch Minist.-Erlaß vom 6. März 1901 (M.-A.-Bl. S. 81) vorgeschricbene Gberamtsqnartier- kommission werden auf die Kalenderjahre 1910, 1911 und 1912 durch Zuruf gewählt:
Schultheiß Deugler in Ebhauseu,
Stadtschultheiß Mutschler in Wildberg,
Stellvertreter:
Stadtschultheiß Brodbeck in Nagold,
Stadtpfleger Rieger in Haiterbäch.
8 6.
Als bürgerliche Mitglieder der verstärkten Ersatzkommission werden für die Kalenderjahre 1910, 1911 und 1912 durch Zuruf gewählt:
1. Stadtschultheiß Brodbeck in Nagold,
2. „ Welker in Alteusteig,
3. „ Mutschler in Wildbcrg,
4. „ Krauß in Haiterbach;
Stellvertreter:
1. Schultheiß Kloz in Jselshausen,
2. „ Killinger in Rohrdorf,
3. „ Deugler in Ebhauseu,
4. „ Kern in Gültlingeu.
8 7.
In Gemäßheit des Art. 33 Abs. 3 des Gesetzes betr. die Peusionsrechte der Körperschaftsbeamteu und ihrer Hinterbliebenen in der Fassung vom 5. Septbr. 1905 (Reg.-Bl.
S. 198) wird aus der Zahl der Kassenmitglieder im Bezirk als Vertreter für die seitens des K. Ministeriums zu berufenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Pensionskasse für die 3 Kalenderjahre 1910/12 durch Zuruf wiederum
Stadtschultheiß Brodbeck in Nagold
gewählt.
8 8 .
Zufolge Erlasses der K. Kreisregieruug vom 17. Febr. d. I. wird gemäß Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 1894, betr. die Amtsenthebung dienstunfähiger Körperschaftsbeamten als Vertreter des Bezirks Nagold für die Zeit vom 25. Juli 1909 bis 24. Juli 1912 aus der Mitte der Amtsversammlung
Stadtschultheiß Krauß in Haiterbach durch Zuruf wiedergewählt.
8 9.
In den Verwaltungsausschuß der Bezirkskrankenpflegeversicherung werden gemäß 8 37 des Statuts für die drei Kalenderjahre 1910/12 durch Zuruf wiedergewählt: als Vorsitzender:
Schultheiß Deugler in Ebhauseu, als Stellvertreter:
Stadtschultheiß Welker in Alteusteig, als weitere Mitglieder:
Stadtschultheiß Krauß in Haiterbach,
„ Mutschler in Wildberg;
als außerordentliche Mitglieder mit beratender Stimme: Wilhelm Wolf, Farrenkuecht in Nagold als Vertreter der landwirtschaftl. Arbeiter,
Löwenwirt Gutekuust in Nagold als Vertreter der Arbeitgeber,
Tuchmacher Freithaler in Nagold als Vertreter der Hausgewerbetreibenden im Sinne des § 2 Z. 4 des Statuts,
und zwar der Vertreter der landwirtschaftlichen Arbeiter vorbehältlich der nachträglichen Vernehmung des Ausschusses des landwirtschaftlichen Bezirksvereins.