11. April 1908.
c) betreffend die bei der Mitbenützung von Brunnen und Tränken durch marschierende, kantonicrende und übende Truppen entstehenden Schäden:
Mechaniker Gauß jr. in Nagold,
Schlossermeifter Karl Ackermann in Altcnsteig-St., Stellvertreter:
Flaschnermeister Brezing in Haitcrbach,
Schlossermeifter Fr. Benz jr. in Nagold;
ck) betreffend die Vergütung der Mitbenützung von Schmieden durch marschierende, biwakierende und kantonierende Truppen:
Schmiedmeister Joh. Brezing in Nagold,
„ Joh. Gg. Fenerbacher,
jr. in Ebhauscn, Stellvertreter:
Schinicdmeister Broß in Nagold,
„ Karl Schanz in Wildberg.
8 4 .
In Gemäßheit des Erlasses der K. Kreisregierung Reutlingen vom 20. Juli v. I. ist die Bezirkssatznng über den Versammlungsort der Amtsversammlung von der neuen Amtsversammlung aufzustellen.
Es wird hienach gemäß Art. 29 Abs. 3 d. B.-O. folgende Bezirkssatzung aufgestellt:
„Versammlungsort der Amtsversammlung ist bis ans weiteres die Oberamtsstadt Nagold."
Hiebei wird mit Stimmenmehrheit beschlossen:
an die Stadtgemeinde Nagold den Antrag zu stellen:
Den Mietzins für die Ucberlassung der Lokale des Rathauses anläßlich der Amtsversammlnngen und Rekrutierungen mit 25 zu erlassen.
8 5.
Auf Antrag des Bezirksrats vom 27. Februar d. I. H 3 wird bezüglich der Festsetzung der Taggelder, Diäten und Reisekosten der Mitglieder der Amtsversammlnng n. s. f. folgende Bezirkssatznng
b e s ch l os s e n:
Amtskörperschaft Nagold.
Bezirkssatzung.
Die Mitglieder der Amtsversammlnng, sowie der Ausschüsse und Kommissionen derselben und des Bezirksrats erhalten für ihre Teilnahme an den Sitzungen ein Taggeld von 6
Die nicht am Versammlungsort wohnenden Mitglieder der Amtsversammlung w. erhalten außerdem Diäten und Reisekosten, deren Höhe auf 3 ^ für den Tag, bezw. 20 F für den Kilonieter Entfernung und die wirkliche Auslage für Post- oder Eisenbahnfahrkarte festgesetzt wird.
Für die Berechnung des Taggelds, der Diäten und Reisekosten finden die in den W 28—32 der Vollz.-Vcrf. z. G.-O. aufgestellten Grundsätze Anwendung.
Dem Vertreter der Gemeinde Enztal sollen mit Rücksicht ans die große Entfernung, bei welcher er die Reise nach Nagold und zurück nicht an einem Tag ausführen kann, ein Taggeld und Diäten je für 2 Tage neben den Reisekosten und einer Uebernachtgebühr von 3 ^ znkommen.
In der Zeit vom 1. Dezember 1907 bis zum Inkrafttreten dieser Satzung werden dieselben Entschädigungen gewährt.
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Weiter wird auf Antrag des Bezirksrats vom 23. März d. I. 8 11 bezüglich der Belohnung der Mitglieder des Verwaltungs-Ausschusses der Bezirks-Krankenpflegeversicherung und der Grtsvorsteher re. für das Anwohnen bei den Musterungen und ähnlichen Verrichtungen für Zwecke der Amtskörperschaft folgende Bezirkssatzung aufgestellt: