27. Juni 1903.

8 32.

Den Anträgen des Ausschusses vom 19. d. Mts., §8 27 und 28, entsprechend wird

beschlossen:

1. Als Verwahrer der Kapitalbriefe der Amts­pflege den Herrn Stadtschulthciß Brodbcck in Nagold wieder anfznstellen, welcher auf eine Belohnung hiefür in widerruflicher Weise verzichtet;

2. die Verurknndnng der Kapitalien der Amts­pflege wie bisher alle drei Jahre vornehmen zu lassen.

8 83.

Zur Kenntnis wird die Eingabe des Kgl. Seminar- Nektorrats nm Zusicherung der Aufnahme der erkrankten Zöglinge des Seminars und der Präparanden-An- stalt ins Bezirkskrankenhans gegen ermäßigten Verpflegungs­satz gebracht, sowie der Beschluß des Ausschusses vom 19. d. Mts. 8 25, wonach die Aufnahme dieser Kranken gegen einen Verpflegungssatz von2 pro Tag in II. Klasse mit dem Vorbehalt zngesichert werden soll, daß die Zöglinge das Zimmer eventl. auch mit einem andern Kranken zu teilen haben, und daß Arznei- und Verband­mittel besonders zu zahlen sind.

Dieser Beschluß des Amtsversammlungs-Ausschusses wird in vollem Umfang gutgeheißen.

8 34.

Zum Vortrag kommt das Protokoll über die am 23. Febr. d. I. auf Ansuchen durch Herrn Baurat Knob­lauch, Professor an der Kgl. Baugewerkeschule in Stuttgart vorgenommene gründliche Prüfung sämtlicher Ban­arbeiten des Bezirkskrankenhausbanes, nach welchem sich besonders bei den Steinhauer-Arbeiten erhebliche Mängel ergeben haben,im großen ganzen aber das Bauwesen als solid ausgeführt" bezeichnet wird.

8 35.

Dem Antrag des Ausschusses vom 19. d. Mts. 8 13 entsprechend wird

beschlossen:

Der Witwe des ch Oberamtspslegers Maul- betsch ihrem Ansuchen gemäß ein einmaliges Gratial von : - 300 zu gewähren.

8 36.

Auf das Gesuch des Oberamtsbanmwarts Bihler um Erhöhung seiner Belohnung mit Rücksicht auf die Ver­anstaltung von Versammlungen anläßlich der Vornahme der Baum-Visitationen wird dem Antrag des Ausschusses vom 19. d. Mts. 8 14 entsprechend

beschlossen:

Diesem Gesuch eine Folge nicht zu geben.

8 37.

Zum Vortrag kommen die bisherigen Erörterungen betr. die Frage der Uebernahme einer Haftpflicht-Ver­sicherung der Ämtskörperschaft für sämtliche Gemeinden des Bezirks wegen der gegen dieselben nach reichs- und landes­gesetzlichen Bestimmungen eventl. zu erhebenden Schadens- Ersatzansprüche aus haftpflichtigen Unfällen.

Dem Antrag des Ausschusses vom 24. d. Mts. 8 9 entsprechend wird

beschlossen:

Vorbehältlich der Genehmigung der Kgl. Kreisregierung und der eventuellen Zustimmung der Vertretungen der Ge­meinden dietzaflpslicht-Nerlicherung der sämtlichen bürgerlichen Gemeinden des Bezirks in vollem Umfang ans die Amts- Körperschaft zu übernehmen und von den Gemeinden je nach Eintritt der Wirkung der Haftpflicht-Versicherung der Amts­körperschaft für dieselben einen nach der Einwohnerzahl derselben bemessenen jährlichen Prämicnbcilrag von mindestens : - 1000 ^ (für sämtliche Gemeinden) zu erheben, welcher zu einem mit dem bereits bestehenden Unfallversichernngs- Fonds der Ämtskörperschaft zu verbindendenVersicherungs- Fonds" anzusammeln wäre.